Hat jeder Anspruch auf hartz 4

Begonnen von Keinplandiggah, 07. Dezember 2021, 14:18:05

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Keinplandiggah

Hat man ohne jemals gearbeitet zu haben Anspruch auf Sozialgelder?
Ich wohnte bisher bei meinen Eltern und habe mit einem Freund eine WG gegründet. Ich hole gerade über ein Fernstudium mein Abitur nach und möchte das so schnell wie möglich beenden. Auf Schülerbafög habe ich in 5 Monaten Anspruch. Mit dem Minijob kommt man schwer über die Runden und da ich nicht Sozialversicherungspflichtig werden will erkundige ich mich nun ob ich Anspruch auf arbeitslosengeld habe.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Sheherazade

Dann sind dir vorrangig deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet, jedenfalls bis zum Abschluß deiner Berufsausbildung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Keinplandiggah

Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:24:22
Dann sind dir vorrangig deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet, jedenfalls bis zum Abschluß deiner Berufsausbildung.
Meine Eltern verdienen so wenig, dass ich den vollen Bafögsatz erhalten werde. Die Können mich nicht unterstützen.

Sheherazade

Dann stell den Antrag auf ALGII und schau wie es weiter geht.

Wann bist du bei deinen Eltern ausgezogen in die WG?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Keinplandiggah

Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:31:44
Dann stell den Antrag auf ALGII und schau wie es weiter geht.

Wann bist du bei deinen Eltern ausgezogen in die WG?
Vor 2 monaten

Sheherazade

Dann wirst du dem Jobcenter noch erklären müssen, wovon du bisher gelebt und Miete gezahlt hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Keinplandiggah

Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:36:45
Dann wirst du dem Jobcenter noch erklären müssen, wovon du bisher gelebt und Miete gezahlt hast.
Minijob, kindergeld und bisschen erspartes

crazy

Deine Eltern sind Dir zu Unterhalt verpflichtet.
Die Barunterhaltsberechnung ist eine andere als die die für BaföG erfolgt
Also, vorangig Barunterhalt Eltern.
Deine Eltern bestimnen ob sie Unterhalt in Natural oder Geld erbringen möchten bis Du deine Ausbildung abgeschlossen hast.
Als Schüler stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Da wird es schwierig mit Alg2 Zuschuss.

Versuch macht Klug, stell Dich darauf ein, dass es viel Klärungsbedarf geben wird

justine1992

Zitat von: Sheherazade am 07. Dezember 2021, 14:36:45
Dann wirst du dem Jobcenter noch erklären müssen, wovon du bisher gelebt und Miete gezahlt hast.
Dann wirst Du dem Jobcenter auch erklären müssen, wie Du geplant hattest, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Wenn Du ausgezogen bist mit dem Plan, ALG2 zu beziehen, hättest Du Dich von Anfang an an die entsprechenden Regeln halten müssen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Birgit63

Du bist unter 25 Jahre alt. Bist ausgezogen, ohne überhaupt in der Lage zu sein, deinen Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Du wirst kein ALG II bekommen. Deine Eltern sind dir zu Unterhalt verpflichtet. Wenn sie das finanziell nicht können, dann mit einem Dach über den Kopf und Essen etc.