Brief vom JC Androhung Sanktion

Begonnen von Manager3018, 24. November 2021, 15:38:12

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Manager3018

Ich weis nicht wie das geht,Kannst du mir helfen?

Kopfbahnhof

Wie @Friese schon schreibt, lass den Scan vom Moderator wieder aus nehmen, weil nicht genügend Anonymisiert wurde.

Die Forderung nach einem Ärtzl. Gutachten kannst du meiner Meinung nach gar nicht Erfüllen.
So ein Gutachten müsste vom JC selbst in Auftrag gegeben werden, üblicherweise über deren ÄD.

Welche Krankheiten du hast, geht die SB auch absolut nichts an, wie z.B. (Diagnose auf Krankenschein)

Was für ein Attest genau das sein soll, ist hier auch nicht klar.
Evtl. kann dein Arzt etwas dazu, ganz grob, schreiben welche Einschränkungen es gibt.
Nicht zum Krankheitsbild selbst.
Soweit das im Moment überhaupt möglich ist, da die sicherlich genug zu tun haben.

Sollte er dafür eine Gebühr erheben, dann VOR dem Attest, die Gebührenerstattung dafür beim JC Beantragen.

Fettnäpfchen

Manager3018

Zitat von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 15:15:06Ich weis nicht wie das geht,Kannst du mir helfen?
falls dass
Kleiner Leitfaden: Dateianhänge für das Forum anonymisieren.
gemeint ist.

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Der Friese

Zitat von: Manager3018 am 10. Dezember 2021, 15:15:06
Ich weis nicht wie das geht,Kannst du mir helfen?

Ich hatte das auch gleich gemeldet. Wurde ja auch mittlerweile rausgenommen. Wenn du es selbst nicht mehr bearbeiten kannst, einfach auf Beitrag melden klicken. Da hilft dann jemand.  :clever:

Manager3018

Danke schön.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Fettnäpfchen

Manager3018

Wenn SB mit einem Attest/Gutachten zufrieden ist dann kann man das so machen.

Allerdings würde ich SB anschreiben dass ich der Aufforderung gerne und unverzüglich nachkomme wenn eine Bestätigung zur Kostenübernahme des geforderten Attestes vom JC bei dir ankommt.
Der RL ist nicht für Kosten die vom JC  durch so eine Forderung entstehen gedacht sondern zur (minimalen) Teilhabe am sozial kulturellen Leben.

Das natürlich vor Ablauf der gesetzten Frist und nachweislich!

MfG FN
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Manager3018

Jetzt ist natürlich für mich die Frage wer das Attest ausstellt.Meinen Rheumatologen sehe ich erst anfang Februar wieder zum Termin.Meine Hausärztin die mich auch krank geschrieben hat anfang Januar.
Da kann ich schon eher hin und fragen wegen einem Attest.Ob Sie es mir ausstellt weis ich nicht.

Fettnäpfchen

Manager3018

Zitat von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 16:22:56Jetzt ist natürlich für mich die Frage wer das Attest ausstellt.
Logischerweise der dem du den Auftrag gibst, daher würde ich das Gespräch suchen und dabei nachfragen welches die ""höhere" Gültigkeit hat. Beziehungsweise ob der Rheumatologe das überhaupt kann/darf...

und Jan.ist schon halb vorbei bis du vom JC eine Antwort bekommst, falls du da nicht umsonst wartest. Alles schon dagewesen.

MfG FN
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Manager3018

Danke für die Antwort.
Ich muss spätestens Anfang Januar meinen Folgeantrag stellen meine Leistung läuft dann aus.Da wird die SB entsprechend handeln wegen dem Folgeantrag.Da ich schon sehr lange krankgeschrieben bin ist es sehr gut möglich das ich dann keine Leistung mehr bekomme.
Kenne mich damit nicht aus .

Heinz-Otto

Was mir auffällt, der Hinweis, man könne die Unterlagen per E-Mail einreichen.
Ich halte einen solchen Hinweis und "Aufforderung" für grob fahlässig.

Sensible Daten per E-Mail zu versenden rate ich ab.
Erstens weil sich die Justiz noch etwas schwer tut mit den Zugangsnachweisen einer normalen E-Mail. Nur DE-Mail ist da rechtssicher, was den Zugang betrifft.

Leider finde ich nichts, bin mir aber ziemlich sicher, dass die JC selbst persönliche Daten wenn überhaupt, nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung mit unverschlüsselter normaler Mail versenden dürfen.
DE-Mail ist wohl eine Ausnahme, obwoh auch die keine Ende-zu-Ende Verschlüsselung ist.

Auch mit Dritten ist Verschlüsselung m. W. zwingend.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/e-mail-verschluesselung-s-mime_ba016305.pdf


Manager3018

Ich habe schon öfter versucht die SB per Mail zu erreichen die Mails kamen immer zurück.
Jeden anderen SB erreiche ich da kommt auch eine Antwort zurück aber diese SB mit der komme ich von Anfang an überhaupt nicht klar.

Manager3018

Der neue Schein ist heute zusammen mit einem nett formulierten Schreiben als Einwurf Einschreiben in die Post gegangen.
Mal sehen was der SB dazu einfällt.

Kopfbahnhof

Zitat von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 18:29:01ist es sehr gut möglich das ich dann keine Leistung mehr bekomme.
So leicht kann es sich ein SB nicht machen, zumal das mit dem WBA über die Leistungsabteilung läuft.
So lange die Erwerbsfähigkeit nicht geklärt wurde, muss das JC weiter Leisten.

Dann müssen sie den ÄD Einschalten um das zu Prüfen.
Zitat von: Manager3018 am 11. Dezember 2021, 16:22:56Ob Sie es mir ausstellt weis ich nicht.
Wenn nicht, kannst du nichts weiter tun, als der SB es so weiter zu geben.
Wie schon Geschrieben, Gutachten muss das JC in die Wege leiten, nicht du.

Leistung einfach so Einstellen geht nicht, auch wenn die SB damit drohen sollte.