Betriebskosten Abrechnung

Begonnen von seanni68, 10. Dezember 2021, 19:23:45

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seanni68

Guten Abend,

Mein Vermieter rückt die Betriebskosten Abrechnung nicht raus, es geht um die vom Jahr 2020.
Die sind doch verpflichtet mir diese bis zum 31.12.2021 auszuhändigen.
Auf Anfrage per E Mail werde ich hingehalten,  das finde ich schlampig und frech,
Man könnte meinen die wollen Guthaben zurück halten.
Ich brauche die Abrechnung dringend für meinen WBA.
Wie formuliert man eine Aufforderung beim Vermieter zur Herausgabe der Betriebskostenabrechnung?

Mfg S.

blaumeise

Zitat von: seanni68 am 10. Dezember 2021, 19:23:45Mein Vermieter rückt die Betriebskosten Abrechnung nicht raus, es geht um die vom Jahr 2020.
Die sind doch verpflichtet mir diese bis zum 31.12.2021 auszuhändigen.
Du musst der Abrechnung nicht hinterherrennen. Was du nicht hast, kannst du beim WBA nicht einreichen - fertig. Das darf das JC dir auch nicht ankreiden. Ggf. müssen dir die Leistungen vorläufig bewilligt werden.

Du verlierst ein ev. Guthaben nicht, wenn der Vermieter die Frist nicht einhält. Eine mögliche Nachzahlung, die der Vermieter bekommen würde, würde jedoch verfallen:
ZitatErhält der Mieter die Betriebskostenabrechnung erst nach Ablauf der Ein-Jahres-Frist, muss er eine eventuelle Nachzahlung nicht mehr erbringen. Steht ihm dagegen laut Betriebskostenabrechnung eine Rückzahlung vom Vermieter zu, kann er diese nach wie vor geltend machen.
https://www.mietrecht.com/betriebskostenabrechnung/

Spritzenhalter

Rechtlich wäre es sogar möglich diese bis zum letzten Tag, letzter Minute, hinauszuzögern und kurz vor dem Knall des Sektkorken durch Einwurf in den Briefkasten seiner Verpflichtung nachzukommen. Die Frist besagt ja, bis zum 31.12.2021, bis dahin noch 3 Wochen. Interessant wäre auch der Ausnahmetatbestand des § 556 Abs. 3 S. 3 BGB der dem Vermieter auch erlaubt die Abrechnung nach Ablauf der Frist zu erstellen sofern er die Verspätung nicht zu verantworten hat.


seanni68

Dass der Vermieter die Verspätung nicht zu verantworten hat, das kann man ausschließen, oder welchen Grund sollte es hierfür geben?
Das ist reine Schlamperei des Vermieters sonst gar nichts.
Aber ich melde mich in Kürze wieder und werde das JC zwischenzeitlich anrufen falls es nötig ist.

Spritzenhalter

Ein Grund zb wäre die verspätete Abrechnung durch den Energieversorger/Versicherer ect. Im allgemeinen durch Dritte ohne die die Abrechnung der Betriebskosten nicht möglich ist.

Wieso Schlamperei, er hat bis zum 31.12 Zeit und die Frist ist noch nicht abgelaufen.

seanni68

Guten Morgen,

Gestern bekam ich per E Mail eine Antwort vom Vermierer.
Angeblich dauert es so lange weil Sie die Briefe per Hand kuvertieren müssen und ich solle doch noch
Etwas Geduld haben , Sie würden sich Mühe geben alles nach und nach an die Mieter zu verschicken!!

Soll ich jetzt weinen oder eine Mahnung schreiben mit Frist  Ankündigung bis 31.12.21 ??

Gruss S.

Sheherazade

Eine Mahnung vor Ablauf einer Frist ist gegenstandslos.

Wie schon geschrieben, reiche den WBA ohne die BKA ein, die kannst du dann noch nachreichen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

seanni68

Ja aber die nächste Frage ist : wie geht das JC damit um ?

Heinz-Otto

Zitat von: seanni68 am 14. Dezember 2021, 12:25:55
Ja aber die nächste Frage ist : wie geht das JC damit um ?
Ganz einfach.
Sollte das JC jetzt schon die NK-Abrechnung anfordern, darauf hinweisen, dass sie noch nicht vorliegt und die gesetzliche Abrechnungsfrist noch nicht erreicht ist.

Mach dich nicht verrückt wegen nicht gelegten Eiern.

Sheherazade

Zitat von: seanni68 am 14. Dezember 2021, 12:25:55
Ja aber die nächste Frage ist : wie geht das JC damit um ?

Im schlimmsten Fall bekommst du einen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2021, 12:49:04
Im schlimmsten Fall bekommst du einen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.

Rein interessehalber, gäbe es hierfür eine Rechtsgrundlage? Das wäre eine Leistungskürzung auf Verdacht.
Sollten sich die Vorauszahlungen verringern und es eine Erstattung geben, kann der Bescheid ja geändert und mit der KdU verrechnet werden.

Sheherazade

OK, dann korrigiere ich ich mal eben selbst, weil ich es vergessen habe.
Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2021, 12:49:04Im schlimmsten Fall bekommst du einen vorläufigen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Alles klar, danke. So passt es dann.

Fettnäpfchen

Zitat von: Heinz-Otto am 14. Dezember 2021, 13:41:54Alles klar, danke. So passt es dann.
Davon ausgehend
Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2021, 12:49:04
Im schlimmsten Fall bekommst du einen Bewilligungsbescheid ohne Betriebskosten, das wird dann umgehend nach Einreichen der BK-Abrechnung korrigiert.
ist das bei mir jedes Jahr der Fall wenn der Jahresvertrag Gasanbieter abläuft werden von meinem JC für den Zeitraum bis ich die Verlängerung bekomme ( zwei bis drei Monate je ca 42.- weniger) keine Heizkosten ausbezahlt.
Widerspruch zwecklos und Klage wegen 10% Bagatellgrenze abgelehnt, Einwand dass es mehr als 10% sind dann ein anderes Urteil herbeigezogen mit 30%
Deutschland halt, Recht hat wer Recht bekommt.

Passt also ist je nach Fall und JC und SB unterschiedlich.

MfG FN
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Heinz-Otto

Wobei der laufende Bescheid dann zuvor korrekt aufgehoben werden müsste, bevor ein vorläufiger erlassen wird.
Aber nach welcher Norm? 48 und 45 SGB X greifen da ja nicht?
Vermutlich stellen die aber einfach ein Teil der Leistungen ein. Macht weniger Arbeit.
Und dürfen sie in gewissen Rahmen ja auch :(