WBA stellen

Begonnen von Suzzy, 17. Dezember 2021, 11:16:49

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Suzzy

Hallo, ich habe mal eine Frage bzgl. des WBA und hoffe mir kann hier jemand irgendwie helfen. Also mein Sohn (18 Jahre wohnt bei mir), hat im August 21 eine Ausbildung angefangen. Der brutto Lohn beträgt 1005 Euro netto aufm Konto 804 Euro. Ich habe das dem JC so mitgeteilt und im September den Auszug meines Sohnes vorgelegt, wo der Eingang vom ersten Lehrlingsgehalt drauf war. Dann habe ich eine Neuberechnung erhalten. Daraus geht hervor das mein Sohn aus dem Leistungsbezug herausfällt, er ist praktisch genullt. Mir werden seine 56 Eur Überhang a berechnet und selbstverständlich werden auch die KdU und sein Regelbedarf nicht mehr mit berechnet. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie bitte fülle ich den WBA aus, HG oder BG? Wieviel Miete usw, geb ich da die Hälfte an was zu zahlen ist oder die komplette? Denn dadurch das ja mein Sohn rausgerechnet wurde, bekommt ich ja nur die Hälfte und den Rest zahlt mein Sohn aufs Konto Er wirtschaftet also für sich allein. Muss ich ihn irgendwo angeben oder komplett rauslassen?

ich bedanke mich schon im voraus für eure Hilfe.

Du wirst mit der Anlage WBA ja gefragt, ob sich etwas an deinen aktuellen, dem JC bekannten Daten, geändert hat.
Wenn dies nicht der Fall ist, füllst du den Kopf der Anlage mit deinen Daten aus und kreuzt lediglich an, dass dir Kosten der Unterkunft entstehen und unterschreibst.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Suzzy

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ah okay, aber wo gebe ich das Kreuz von wegen BG oder HG er wohnt ja hier. Nur weiss ich auch Kreuz bei BG heisst sein Geld wird angerechnet, was ja nicht sein darf, da er ja
1. keinerlei Leistungen bezieht und 2.die Hälfte der Mietkosten und NK von seinem Lehrlingsgehalt an mich zahlt. Sorry entweder denk ich zu kompliziert oder ich einfach aufm Schlauch

Heinz-Otto

Ich sehe da keine Fragen nach HG und BG
Da steht doch nur
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt) da eine 2
Das Einkommen deines Sohnes hast du ja schon angegeben und ist bekannt. Das muss man aus meiner Sicht nicht nochmal angeben.

Oder hast du ein anderes Formular, als dieses?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/weiterbewilligungalgii_ba015785.pdf

Zitat von: Suzzy am 17. Dezember 2021, 11:32:10
Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ah okay, aber wo gebe ich das Kreuz von wegen BG oder HG er wohnt ja hier. Nur weiss ich auch Kreuz bei BG heisst sein Geld wird angerechnet, was ja nicht sein darf, da er ja
1. keinerlei Leistungen bezieht und 2.die Hälfte der Mietkosten und NK von seinem Lehrlingsgehalt an mich zahlt. Sorry entweder denk ich zu kompliziert oder ich einfach aufm Schlauch

Trag unter Punkt 2, 2 Personen (insgesamt) ein.

Ja du denkst zu kompliziert.  :blum:
Dei Anlage WBA muss du einfach als Abfrage sehen.
Stell dir einfach die Frage, ob sich an den Daten, die dem JC stand heute bekannt sind, etwas getan hat.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Suzzy

#5
Hallo und danke für eure Antworten.. Ich habe den WBA Antrag digital u der lässt sich tatsächlich nicht so ausfüllen. Wenn ich auf der 1.Seite meinen Sohn nicht der BG zuordne, kann ich keine Angaben zum erhaltenen KG machen, da dann die Person für die ich das KG erhalte, sprich l mein Sohn nicht auftaucht zum eingeben. Ich füge den Antrag einfach mal dazu.


Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.

Sheherazade

Dein Sohn ist nicht leistungsberechtigtes Mitglied der BG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

BG und Kundenummer sind nicht geschwärzt.

Fettnäpfchen

Zitat von: Suzzy am 20. Dezember 2021, 02:36:44Ich habe den WBA Antrag digital
dann mach es halt altmodisch und nimmst den Link von Heinz-Otto und wirfst es nachweislich im Hausbriefkasten ein, oder Post oder Fax...
Kopie für dich nicht vergessen dann hast auch gleich einen Nachweis was/wann und dass du geschrieben hast.

MfG FN
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