Mietänderung wegen Eigentümerwechsel

Begonnen von brick, 20. Dezember 2021, 08:24:29

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brick

Moin,

Ich habe ne frage wie ich am besten die Miete notiere:
und zwar, habe ich eine Nebenkosten abrechnung, mit Heizung.
Anfang letzten Jahres wurden die Nebenkosten(inkl)Heizung) erhoeht. Im Sommer wechselte Das Wohngebaeude in dem ich wohne den Eigner, und der (ex-)Eigner meinte, von naechsten mal an zahlen Sie diese Summe als Miete. Welche weniger ist als vorher. Sollte ich jetzt die im Januar festgesetzten Nebenkosten von der tatsaechlichen Miete abziehen und das als Miete notieren, insbesondere weil Nebenkosten nicht weiter aufgeschluesselt sind im Gesamtbetrag, aber ersichtlich in der Abrechnung. Oder soll ich die Heizung vom Gesamtbetrag der Nebenkosten abrechnen, und den Betrag reinschreiben?

Ottokar

Ich verstehe leider nicht, was genau du eigentlich machen oder wissen willst.
Und das, was du da über den Ex-Eigentümer schreibst, riecht für mich nach Betrug.
Das nach einem Eigentümerwechsel der Ex-Eigentümer nichts mehr zu sagen hat, geschweige denn Miethöhe und Zahlungskonto festlegen darf (wie hier offenbar geschehen) sollte eigentlich klar sein.

Die Miete ist fällig gemäß Mietvertrag.
Darüber hinaus kann der Vermieter/Eigentümer eine höhere als die im Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlung fordern, wenn sich die Betriebskosten dauerhaft erhöht haben.
Wende dich an den neuen Eigentümer und kläre die Einzelheiten zu fälligen Mietzahlung.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Grotesque

Und solange du nichts schriftlich bekommen hast (vom neuen Eigentümer) zwecks Mietminderung (auch das kommt mir komisch vor) würde ich an der Höhe der Zahlung definitiv nichts ändern, das gibt nur Ärger.

Heinz-Otto

Hier grundlegende Infos bei Eigentümerwechsel und Abrechnungspflicht.
https://www.mietrecht.de/eigentuemerwechsel-wer-erstellt-die-nebenkostenabrechnung/
ZitatIn dem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall ging eine Immobilie am 31.03.1994 in den Besitz einer anderen Partei über.
Abrechnungszeitraum ist noch nicht abgeschlossen

    Der Erwerber (neuer Vermieter) ist zur Abrechnung verpflichtet.
    Nachzahlungsansprüche stehen dem Erwerber zu.
    Für Guthaben des Mieters muss Erwerber einstehen.
    Erwerber hat Anspruch auf Mitwirkung und Erstellung der Abrechnung des alten Vermieters.

Mitwirkungspflicht des früheren Eigentümers

Die Nebenkostenabrechnung darf erst am Ende des 12-monatigen Abrechnungszeitraumes erfolgen. Dadurch muss der neue Eigentümer die Erstellung der Abrechnung übernehmen.

Da er aber Anspruch auf die Mitwirkung des früheren Vermieters hat, muss dieser eine Abrechnung betreffend seiner Eigentumszeit erstellen und sie dem neuen Vermieter zukommen lassen (BGH, ZMR 2001, 19). So kann der neue Eigentümer die Abrechnung in seine Jahresabrechnung einarbeiten.


brick

Moin, die Mietminderung war bevor der neue Eigentuemer das Haus offiziell erworben hat.
und sie kam schriftlich.

Ottokar

Zitat von: brick am 28. Dezember 2021, 02:43:28die Mietminderung war bevor der neue Eigentuemer das Haus offiziell erworben hat.
Sicher?
Mietminderung? Du meinst sicher eine Verringerung der Miete.
Was wurde denn nun verringert, die Kaltmiete oder die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


brick

Mietminderung- der mieter schrieb mir "ich haette 100€ ueberbezahlt in den letzten Monaten und wuerde diese mit den nebenkosten ueberschuss anrechnen und ich sollte von jetzt an die summe wieder zahlen.

Heinz-Otto

Wir wollen dich nicht ärgern mit diesen Nachfragen. Die exakten Begriffe sind aber wichtig, um deine Situation rechtlich korrekt beurteilen zu können.

Es gibt einen Unterschied zw. Mietminderung und Reduzierung/Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlung auf Grund einer Abrechnung, und Guthaben aus BK-Abrechnung.

Ich verlinke mal nur zu Wikipedia.
https://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland)#Mietminderung
https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebskosten_(Immobilien)#Betriebskostenabrechnung



Ottokar

Zitat von: brick am 28. Dezember 2021, 16:19:14
Mietminderung- der mieter schrieb mir "ich haette 100€ ueberbezahlt in den letzten Monaten und wuerde diese mit den nebenkosten ueberschuss anrechnen und ich sollte von jetzt an die summe wieder zahlen.
Das wäre dann die einmalige Verrechnung eines Guthabens und keine Mietminderung.
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