Krankengeld / Grundfreibetrag

Begonnen von michar, 02. Januar 2022, 11:19:47

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

michar

Moinsen,
ein frohes Neues erst einmal.
Ich komme demnächst ins Krankengeld und habe mal eine Frage dazu.
Mir ist bekannt, dass Krankengeld als Einkommen zählt.
Wird bei der Berechnung dann auch der Grundfreibetrag berücksichtigt?
Oder ist das nur bei Einkommen durch Arbeit?

Schönen Gruß
michar

Sheherazade

Auf Krankengeld wird ebenso wie auf ALGI als sonstiges Einkommen nur die Versicherungspauschale von 30€ gewährt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

michar


Penny

Darfst halt nicht krank werden... dann hättest die 100€ mehr Freibetrag  :clever:

michar

...das sucht man sich ja nicht aus, mit dem krank werden. Bei mir geht's um 300 €,da ich Aufstockerin bin  :schock:

Penny

Meine Mum ist auch schon über nen Jahr AU und aufstocker und regt sich jedes mal auf, das es angerechnet wird, da man sich ja auch aussucht Krank zu sein  :wand:

justine1992

Zitat von: derduisburger am 04. Januar 2022, 13:06:34da man sich ja auch aussucht Krank zu sein
Das ist keine Strafe fürs Kranksein. Sondern eine Anerkennung für zusätzliche Belastungen bei Nachgehen einer Erwerbstätigkeit.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Penny

Zitat von: justine1992 am 04. Januar 2022, 13:51:00
Sondern eine Anerkennung für zusätzliche Belastungen bei Nachgehen einer Erwerbstätigkeit.

Und wenn ich Krank bin hab ich halt pech gehabt und habe diese 100€ freibetrag weniger deswegen darf man ja nicht über 6 wochen krank werden da alles angerechnet wird

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Penny

Eher mehr, wenn ich den ganzen Tag zuhause hocke, da hab ich z.B mehr gegessen als wenn ich arbeiten war oder getrunken, bei meiner Mum genaus so

Ottokar

Bitte beachten und auf dem ALG II Bescheid prüfen: auch Krankengeld muss nach Zufluss angerechnet werden.
Manche JC rechnen stattdessen monatlich das Tageskrankengeld x 30 Tage an, das ist nicht zulässig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.