Rückzahlung

Begonnen von eby, 03. Januar 2022, 19:31:50

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eby

Ende Dezember habe ich meine Jahresrechnung Strom dem Sozialamt SGB 12 zukommen lassen.
Da die Warmwasseraufbereitung und Heizung mit Strom erfolgt, erhalte ich hierfür mtl. etwas Geld vom Amt zurück. Im Dezember wird immer die Jahresabrechnung berücksichtigt. Hier hat der Sachbearbeiter zu meinen Gunsten Zuviel berechnet. Muss ich die Überzahlung in einer Summe zurückzahlen?

Danke für eine Antwort.

Fettnäpfchen

eby

Weiß dein JC das schon. Ansonsten bitte um eine Neuberechnung
und je nach Summe kannst du, wenn es nicht auf die Seite gelegt hast, eine Ratenzahlung vereinbaren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

eby

Ich bekomme keine Leistungen vom JC, sondern von der Grundsicherungsamt nach SGBXII.
Habe mein Sachbearbeiter bis jetzt noch nicht auf den Fehler aufmerksam gemacht. Aber  muss eh eine endgültige Festsetzung machen, da wird es Ihn schon auffallen.

Frogger

Der Grund für die Vorläufigkeit ist welcher? Je nach Grund wird dies nicht geprüft.

Fettnäpfchen

eby

Zitat von: eby am 04. Januar 2022, 19:26:27Ich bekomme keine Leistungen vom JC, sondern von der Grundsicherungsamt nach SGBXII.
Sorry, dann SGB 12
das ändert aber in dem Fall nichts am Vorschlag und der Beantwortung deiner Frage.

MfG FN
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