Übergangsgeld erst Endes des Monats/Darlehen?

Begonnen von Nahanphi, 06. Januar 2022, 12:16:47

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Nahanphi

Hallo lieber Mitglieder, ich brauche eure Hilfe.

Mein Mann steckt seit 01.11.2021 im Vorbereitungskurs für eine Umschulung ab 01.02.22 Hat daher Anspruch auf Übergangsgeld von der RV.
Alles beantragt und bewilligt und beim JC eingereicht. Nun kam am 17.12.21 ein EA seitens des JC an die RV bis 31.12.21.
Gut, aber das ÜG kommt erst Ende Januar, sprich wir haben bis heute kein Geld bekommen.

In dem Schreiben vom JC stand, dass ich für Januar ein Überbrückungsdarlehen beantragen kann, was ich auch am 08.12.21 schon getan habe, denn meine SB hatte mir dazu schon geraten. Nun haben wir alles eingereicht. Anlage VM, Kontoauszüge... Es ist alles angeblich erst am 22.12.21 eingegangen, obwohl ich es per Email und Hauspost dorthin geschickt habe.

Was kann ich jetzt noch tun? Konten sind leer und der Kuhlschrank auch.

Habe am 04.01.22 schon ein Schreiben aufgesetzt und Mittellosigkeit geltend gemacht wieder mit tagakutellen Kontoauszügen.

Wenn ich anrufe, werde ich wieder vertröstet.

Habt ihr einen Rat?

LG

Sheherazade

Zitat von: Nahanphi am 06. Januar 2022, 12:16:47
Nun kam am 17.12.21 ein EA seitens des JC an die RV bis 31.12.21.

Was ist ein EA?

Wann habt ihr zuletzt die Leistung ALGII auf euer Konto bekommen bzw. bis wann ging der letzte Bewillungsbescheid?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Frogger

Läuft denn aktuell ein Bewilligungszeitraum?

Nahanphi

EA heisst Erstattungsanspruch.

Ich habe jetzt nochmal alles nachgeschaut.

Ja, ein Bewilligungszeitraum läuft bis 30.04.22.

Die letzten Zahlungen vom JC sind am 28. und 30.11.21 eingegangen.

Der Erstattungsanspruch vom JC an die Rentenversicherung ist vom 01.11.21 bis zum 31.12.21.

Mir wurden 2 x Beträge am 28.11. und 30.11 in Höhe des vorherigen ALG 1 meines Mannes überwiesen. Das Übergangsgeld ist etwas mehr.

Das ALG 1 wurde am 31.10. eingestellt und ab da sollte er Anspruch haben auf Übergangsgeld, was aber erst zum 20.12. bewilligt war, als die Berechnung habe so lange gedauert.

Wir haben dann noch einen Änderungsbescheid bekommen für November und Dezember und ab Januar, wo dann das Übergangsgeld berücksichtigt war.

Dennoch wird das Übergangsgeld erst zu Ende Januar ausgezahlt und wir stehen wir ohne Mittel. Wir bekommen am 11.01. Kindergeld und mein Gehalt als Geringverdienende von 100 Euro am 15.01. und das war es dann.

Frogger

Nochmal anrufen und darum bitten bei der Leistungsabteilung nachzufragen, ob es Probleme gibt bei der Bewilligung und weitere Informationen benötigt werden, da du sonst heute noch einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen müsstest.
Namen aller notieren mit denen du telefonierst. Ich hoffe, dass so auf dem kurzem Weg was erreichbar ist.
Solltest du hier scheitern, bleibt nur das Eilverfahren beim Sozialgericht. Früher konnte man seine Unterlagen packen und direkt vorsprechen. Geht ja im Moment nicht.

Nahanphi

Danke, dass mache ich dann jetzt sofort und halte euch auf dem Laufenden.

Nahanphi

Nachdem ich die Tips gestern telefonisch und per E-Mail umgesetzt habe, nachdem man mich telefonisch wieder ab wimmelte, habe ich heute Vormittag einen Anruf von der Leistungsabteilung erhalten.

Die Dame war sehr patzig und wollte von mir wissen, was ich denn mit dem Geld in den Abhebungen gemacht habe?! Muss ich mich dazu äußern? Bin ich dazu verpflichtet?
Außerdem hätte ich in der Anlage VM offen gelassen, über wieviel Barmittel ich verfüge. Ich habe weder Rücklagen, noch mehr als 5 Euro in meinem Portmonee.

Ich wäre damit nicht mittellos laut ihrer Aussage.

Sie hatte jetzt gerne von mir einen Zweizeiler und unterschrieben, dass ich über keine Barmittel verfüge. Dann will sie am Montag prüfen.

Ich komm mir echt Vera..... Vor.

Frogger

Warum hast du die Angabe zum Barvermögen nicht gemacht?
Zitat von: Nahanphi am 07. Januar 2022, 16:32:46Die Dame war sehr patzig und wollte von mir wissen, was ich denn mit dem Geld in den Abhebungen gemacht habe?!
Kann man pauschal nicht beantworten, da es auch auf die Summen ankommt. Die Abhebungen waren die innerhalb im Rahmen der Leistungshöhe oder hast du Rücklagen angegriffen?
Vor der Darlehensgewährung müssen die Rücklagen verbraucht werden. Ist Geld auf dem Sparbuch vorhanden muss man erst daran z.B.. Die Angabe des Barvermögens ist also zwingend notwendig.
Hast du in der E-Mail nochmal auf die Dringlichkeit und auf das etwaige Eilverfahren hingewiesen?

Dass die Frage erst jetzt kommt, ist wiederum bedenklich. Man hat sich also deine Sache nicht angefangen zu bearbeiten.
Nach deinen Infos kann man den weiteren Weg empfehlen.