Rückzahlung der Versicherungsbeiträge?

Begonnen von Uija2, 05. Januar 2022, 22:32:16

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Fettnäpfchen

Zitat von: Flip am 07. Januar 2022, 18:34:41Auch da wird seit dem 1.4.21 monatsgenau nach Zufluss gerechnet.
Da brauch ich nicht diskutieren da ich keine Ahnung von dem Berechnungsgedöns habe. Allerdings lese ich regelmäßig mit da wundert es mich dann doch das immer noch eine Abschlussberechnung gefordert wird. Wäre ja ein doppelter Aufwand wenn es monatsgenau berechnet wurde. Und hier immer noch zu lesen ist das nach sechs Monatren abschließend berechnet wird und entweder bekommt man noch was oder man zahlt etwas nach :weisnich:
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Flip

Vorläufig wird etwas bewilligt, wenn man das tatsächliche Einkommen noch nicht kennt, weil es aufgrund Stundenlohn, Zuschlägen, Arbeit auf Abruf etc. schwankt. Die vorläufige Bewilligung erfolgt dann mit einer Einkommensprognose, zumeist der Durchschnittslohn der letzten Monate. Die endgültige Festsetzung erfolgt seit 1.4.21 dann aber nicht mehr mit dem tatsächlichen Durchschnittseinkommen, sondern mit dem tatsächlichen monatlichen Einkommen.

Ganz vereinfachtes Beispiel:
Also z. B. vorläufige Bewilligung mit einer Einkommensprognose von 500 Euro bei einem Bedarf von 800 Euro = vorläufig monatlich 300 Euro ALG2.

In Monat 1 wird aber 600 Euro verdient. Also 100 Euro Überzahlung.
In Monat 2 wird 450 Euro verdient. 50 Euro Nachzahlung.
In Monat 3 400 Euro Lohn, dazu aber noch 200 Euro BK Guthaben. Also 100 Euro Überzahlung.
In Monat 5 bleibt es bei 500 Euro Lohn. Keine Änderung.
In Monat 6 450 Euro Lohn und 10.000 Euro Lottogewinn. 300 Euro Überzahlung.

Summe:
500 Euro Überzahlung und 50 Euro Nachzahlung = insgesamt 450 Euro Überzahlung.

Die Beispielsperson müsste hier 450 Euro zurück zahlen.

Kopfbahnhof

Man muss gar keine Beiträge aus der KK Versicherung zurück zahlen.
Maximal den Monat in dem der Lottogewinn war.
Auch die anderen Leistungen müssen nicht zurück gezahlt werden, ausser evtl. wieder der aktuelle Monat.

Es gilt allein der Zufluss und das ist der Tag an dem der Gewinn zur Verfügung steht. (z.B. Montag für Samstagslotto)
Auch wenn der Bescheid vorläufig ist, muss das was der Bedarf da Aktuell war bleiben.

Heinz-Otto

Im Monat des Lottogewinns muss der komplette Monat zurück bezahlt werden.
Im Zuflussmonat entfällt der Leistungsanspruch komplett. Mit 10.000 € einmalige Einnahme kann man seinen Bedarf decken, selbst wenn er auf 6 Mon. verteilt wird.

Uija2

Ok, vielen Dank für die Antworten. Das wäre natürlich auch heftig, wenn man die Leistungen aus den Vormonaten eines Bewilligungszeitraum bei dem Beispiel zurückzahlen müsste.

Weiß jetzt bescheid.