Hilfe Antrag Weiterbewilligung Betriebskosten Guthaben

Begonnen von herbert69, 10. Januar 2022, 21:31:36

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herbert69

Hallo liebe Leute , ein frohes neues Jahr 2022 euch allen,

jajaja es sind absolut harte Zeiten.
Letztes Jahr nochmals Hörverlust bekomme (schwerhörig seit vielen Jahren) ist jetzt bei 80% Verlust, wenn ich jemanden mit FFP2 Maske gegenüber stehe höre ich da fast nix. Mit den medizinischen Masken geht es noch. Obwohl habe gutes Hörgerät musste aber im letzten Jahr satte 190€ selbst draufzahlen weil Kasse das Gerät nicht vollständig übernommen hatte war über Festbetrag.

Also ich beziehe 4 Jahre nun Hartz IV , lebe alleine. Seit Corona habe ich Folgeantrag online ausgefüllt das Formular (download) + dazu meine 3 Monate Kontoauszüge per email geschickt ging alles reibungslos.

Nun ist wieder Weiterbewilligung nötig, das ganze ist ja nun komplett online da abzuwickeln was ein scheiss....
(bin kein internet technik nerd)

OK, mein Problem ist habe am 5.01.2022 zum ersten Mal Betriebskostenabrechnung bekommen die Jahre davor nicht, Vermieter hat viel neu renoviert und einiges geändert eben nun auch jetzt gibts Betriebskostenaberchnungen jedes Jahr, sagt Vermieter.

Habe 180€ Guthaben bekommen in bar habe mich gefreut.
Nun das muss ich ja jetzt angeben bei der Weiterbewilligung, also die Betriebskostenabrechnung mit hochladen da.

Ich habe nun angst was da jetzt passiert, ziehen die nun die 180€ komplett ab oder rechnen die das auf 12 Monate verteilt an? Musste neue Dunge kaufen, neue Hosen, schuhe, Jacke, Haushaltswaren es geht immer was kaputt.

Denn wenn die 180€ komplett abziehen bekomme ich ja nur noch ca.279€ ausbezahlt und habe aber Fixkostenrechnungen im Monat von 175€ bleiben dann 100€  über mit denen ich im Monat nicht mit Lebensmittel über die Runden kommen, ist ja alles teurer geworden, zur Tafel ist es zu weit habe kein Auto.

Jetzt mal Frage an euch die sich da auskennen, wie rechnet das KC diese 180€ Guthaben an?
Monatlich auf 12 Monate oder auf einen Schlag?

Oder muss ich Darlehen gleichzeitig mit Weiterbewilligung beantragen und das alles dann in 12 Monaten zurückzahlen oder wie läuft das da?

Sagt mal noch was; Kontoauszüge vorlegen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben bei Weiterbewilligung? Man erfährt auf der seite des Kommunalcenter nix über sowas.

viele grüße und bitte gesund bleiben!

Birgit63

Die 180,00 Euro wirst du zurückzahlen müssen. Wahrscheinlich werden sie dir 10 % des Regelsatzes abziehen. Du hättest die Rückzahlung melden müssen. Wenn das JC die Miete komplett bezahlt, dann steht dem JC auch die Betriebskostenrückzahlung zu.

Yavanna

Normalerweise mindert ein Guthaben die KDU im Folgemonat der Auszahlung. Wann hast du das Guthaben erhalten und bis wann geht dein BWZ?

tomte19461971

wenn du die Betriebskostenabrechnung bekommst kannst du die direkt an das JC weiterleiten, danach bekommst du einen neuen WB Bescheid und das Guthaben wird dann mit der nächsten Mietzahlung verrechnet, du musst nur die BKA weiterleiten.

herbert69

Halloo Leute !

Dankeschön.

Betriebsabrechnung bekommen am 3.01.2022, Weiterbewilligungsantrag ist auch jetzt im Januar 2022 zu stellen.
Das heisst wenn ich jetzt Januar 2022 den Weiterbewilligungsantrag stelle, melde ich dem KC auch die Betriebsabrechnung muss ich ja vorlegen. Ist aktuell heisst Guthaben wird aktuell gemeldet in dem monat in dem ich das bekommen habe eben Januar 2022.

Ist verwirrend aber juristisch korrekt:
Die Betriebsabrechnung vom 3.01.2022 ist die Abrechnung des Jahres 2020!

Der Vermieter lässt sich damit ein Jahr lang Zeit. Der geht ja noch tagsüber arbeiten, hat kaum Zeit für sowas irgendwie.
Ist aber erlaubt, genauso wie ein Vermieter sich 1 Jahr lang Zeit lassen darf die Kaution zurück zu zahlen !

Es ist das erste Mal das ich eine Betriebsabrechnung bekommen habe.

Rückzahlung in Raten da wäre ich froh.

Wie ist das nun mit den Kontoauszügen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben?
Hat sich sonst da sonst noch was geändert an Unterlagen bei Weiterbewilligung?

Schönen Tag allen !

Heinz-Otto

Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Die Betriebsabrechnung vom 3.01.2022 ist die Abrechnung des Jahres 2020!

Muss vermutlich nicht bezahlt werden, ist verfristet! Sofern der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. Was meistens der Fall ist.
NK 2020 -> Abrechnung spätestens 13.12.2021.
NK abweichender Abrechnungszeitraum 03/2019 - 02/2020 -> spätestens 28.02.2021

Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Das heisst wenn ich jetzt Januar 2022 den Weiterbewilligungsantrag stelle, melde ich dem KC auch die Betriebsabrechnung muss ich ja vorlegen.
Nö, dem VM schreiben, dass die Abrechnung zu spät kam und kein Anspruch auf die Nachzahlung besteht.
§ 556 BGB

Zitat3) 1Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. 2Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. 3Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. 4Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. 5Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. 6Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Wichtig! Guthaben muss der VM trotzdem bezahlen, auch wenn die Abrechnung zu spät erstellt wird. Er muss eine Abrechnung erstellen.

Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Ist aber erlaubt, genauso wie ein Vermieter sich 1 Jahr lang Zeit lassen darf die Kaution zurück zu zahlen
Nö, idR spätestens nach 6 Monaten. Einen Teil für eventuelle Nachzahlungen aus NK-Abrechnung darf er zurück behalten bis zur Abrechnung.

Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Wie ist das nun mit den Kontoauszügen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben?
Hat sich sonst da sonst noch was geändert an Unterlagen bei Weiterbewilligung?

Eigentlich nur 3 lt. BSG und BfDI. JC verlangen trotzdem oft 6 Monate. Muss man aber nur in extremen Ausnahmefällen, die das JC begründen muss.


Fettnäpfchen

herbert69

Zitat von: herbert69 am 11. Januar 2022, 14:07:51Wie ist das nun mit den Kontoauszügen weiterhin 3 Monate oder wollen die jetzt 6 Monate Auszüge haben?
Die letzten drei Monate dürfen gefordert werden; bei Anträgen.
Ratgeber Kontoauszüge

MfG FN
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Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 14:13:15Nö, dem VM schreiben, dass die Abrechnung zu spät kam und kein Anspruch auf die Nachzahlung besteht.

Er hatte ein Guthaben von 180 Euro.

Zitat von: herbert69 am 10. Januar 2022, 21:31:36Habe 180€ Guthaben bekommen in bar habe mich gefreut.




Heinz-Otto


Yavanna

Du reichst die NK Abrechnung mit dem WBA ein. Der Zufluss im Januar hat zur Folge,  dass die KDU im Februar um den Betrag gemindert werden.

herbert69

Danke für die hilfreichen posts Leute !

Yavanna: "Du reichst die NK Abrechnung mit dem WBA ein. Der Zufluss im Januar hat zur Folge,  dass die KDU im Februar um den Betrag gemindert werden."

Yavanna wenn die diese 180€ auf einen Schlag abziehen im Februar /bzw auszahlung Ende Januar, dann hab eich kein Geld mehr für Lebensmittel zu kaufen.

Denn ich habe auch Kosten im Monat, Internet flatrate, strom, so circa 170€ im Monat
also Regelsatz 459€ - 170 = 286€ dann davon noch 180€ abziehen , alles ist teurer geworden mit 30€ pro woche inkl. Wochenende komme ich schon lange nicht mehr hin.

Entweder das ganze ist verfristet oder eben Rückzahlung in 8-10 monatensraten was anderes ist nicht möglich.
Tja alles einreichen und abwarten was passiert.

Also bei meinem Kommunalcenter online kommunikation email läuft recht gut da, klat kontakte sollen gemieden werden.

viele grüße allen !

Flip

Die Rechtslage ist aber so, dass das Guthaben im Februar anzurechnen ist.

Sollte das JC rechtzeitig vor Zahllauf für Februar davon Kenntnis erhalten, wird es im Februar entsprechend weniger ALG2 geben.

Sollte es Februar normal auszahlen, wird es später einen Erstattungsbescheid über die 180 Euro geben. Allerdings wird die Rückzahlung nicht in 8 bis 10 Monatsraten sein, denn § 43 SGB II sieht 10% des Regelsatzes vor. Solltest du die Mitteilung verspätet erteilen, dann sogar 30% des Regelsatzes.

Heinz-Otto

Du hat das Guthaben doch vom VM schon bekommen.
Es wird dann erst im Folgemonat (Febr.) nach dem Zufluss abgezogen, dann hast du finanziell noch Luft.

Wenn du die 180 € schon auf den Kopf gehauen hast, wird es natürlich eng.





Yavanna

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 22:02:41
Wenn du die 180 € schon auf den Kopf gehauen hast, wird es natürlich eng.
Genau das scheint ja das Problem des TE zu sein. 

Wenn das JC deine KDU ganz bezahlt, hätte dir klar sein müssen,  dass du das resultierende Guthaben nicht behalten kannst. Oder zahlst du einen Anteil selber? Dann ändert sich der Sachverhalt.

herbert69

Hallo Leute !

vor einer Woche email an KC geschickt mit Frage wegen Betriebskosten, habe zwar Eingangsbestätigung aber keine Nachricht erhalten von denen, das faschistische Pack beantwortet keine Fragen mehr alles nur noch digital.

Nun heute alles digital eingereicht Weiterbewilligung, Empfangsbestätigung bekommen, nun mal sehen wie die das mit dem Guthaben regeln entweder das Ding ist verfristet oder 10% Kürzung vom Regelsatz. (wäre mir lieber als 180€ auf einen schlag abziehen)
Regierung sagte ja Gnade vor Recht aber das ist keine Anweisung an das KC.

Konnte keine weitere Datei mehr hochladen, wollte den Nachweis meiner Bank (Pfändungsschutzkonto) hochladen das ich eine Mastercard Debitkarte bekommen habe, die können sich ja denken das ich eine Bankkarte habe oder das es eine Debitkarte ist, hoffe ich mal....
Nicht das Zahlung nicht weiter bewilligt wird und ich das bezahlen mit Karte noch denen erklären muss.
Persönlich kann man glaube ich dort erschienen aber nur mit Termin und Impfnachweis u. Maske.....

Muss jetzt abwarten hoffentlich arbeiten die wenigstens so schnell wie vor der Plandemie, da konnte ich Weiterbewilligung sogar eine Woche vor Monatsende einreichen und wurde schnell bearbeitet.
Wieder für ein Jahr komplett wäre schön, dann hat man da Ruhe vor denen.

Leute wünsche euch noch einen schönen Tag!
Plandemie:

wisst Ihr was ich mache bei der Kälte wenn ich am Wochenende einkaufe? Bei mir sind an einem Platz, Edeka, Lidl, Penny, Schuhgeschäft und Rossmann, Parkplatz alles voll.
Ich laufe da erstmal 3-4 runden um den Parkplatz ohne Maske versteht sich, frische Luft atmen....
man wird nicht mehr so blöd angemacht wie vor zwei Jahren, manche gucken dumm und hab ich corona?
Nö mir gehts gut.

1x im moment gehe ich zum nachbarort einkaufen großer supermarkt (Globus) alles voll da, maske unter die nase und hab ich corona? Nö.

Sicher wer Lungenkrankheiten hatte oder Herzkrankheiten der sollte da etwas vorsichtiger sein klar, gilt aber auch bei Grippe. Also Leute lasst euch nicht überall verarschen.

Allen einen schönen Tag !   :flag: