Sperre wegen Kündigung (Umzug nach Italien)

Begonnen von magigstar, 17. Januar 2022, 11:08:36

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magigstar

Liebe Leute,
habe eine Frage zu einem Sachverhalt, der nicht mich betrifft.
Eine Bekannte hat ihr Arbeitsverhältnis gekündigt, weil sie nach Italien gezogen ist.
Nun hat sie eine Sperre bekommen. Kann das sein? Das Arbeitsamt hat ihr versichert, dass sie keine Sperre bekommt.


Da würde man doch hier das hier gut anwenden:

https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE180000359&st=null&showdoccase=1
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.

Sheherazade

Kann es nicht eher sein, dass sie kein ALGI bekommt, weil sie in Italien nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?

Es wäre hilfreich, du könntest das Schreiben hier anonymisiert einstellen oder wenigstens den Text eintippen.

Und
Zitat von: magigstar am 17. Januar 2022, 11:08:36Das Arbeitsamt hat ihr versichert, dass sie keine Sperre bekommt.
Hat sie das schriftlich?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Bißchen wenig Info.
Wenn sie jetzt in Italien lebt, bekommt sie kein ALG I, weil sie dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Und eine eigene Kündigung hat eine Sperre zur Folge, wenn nicht aus wichtigem Grund erfolgt. Worte sind Schall und Rauch

BigMama

Deine Bekannte kann m.W.n. ihren Anspruch auf Alg I mit nach Italien nehmen. Früher gab es dazu das Formblatt E 303.
Geht es bei der Sperrzeit um die Mitnahme des Anspruchs? Oder liegt zwischen Ende der Beschäftigung und Ausreise noch ein Zeitraum x?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

CCR

ZitatSie müssen die Leistungsmitnahme vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Ihre zuständige deutsche
Agentur für Arbeit stellt Ihnen dann (wenn Sie die Vor­aussetzungen erfüllen) ein Dokument PD U2 aus. Die­ses Dokument benötigen Sie, um Ihre Berechtigung zurLeistungsmitnahme gegenüber dem ausländischenTräger der Arbeitslosenversicherung nachzuweisen. Indem Dokument PD U2 werden u. a. der Mitnahmezeit­raum und der späteste Termin zur Meldung beim aus­ländischen Arbeitsamt für eine nahtlose Zahlung be­scheinigt.
Anspruch hat nur wer auch auf Arbeitssuche ist und da steht nix von nur Umzug bei der AfA im Merkblatt Arbeitslosengeld und
Auslandsbeschäftigung.

Zitat von: magigstar am 17. Januar 2022, 11:08:36Da würde man doch hier das hier gut anwenden:

https://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE180000359&st=null&showdoccase=1
nur wer im Inland bleibt kann das in Anspruch nehmen, wenn selber gekündigt wurde.

magigstar

Zitat von: Sheherazade am 17. Januar 2022, 11:27:34
Kann es nicht eher sein, dass sie kein ALGI bekommt, weil sie in Italien nicht dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?

Es wäre hilfreich, du könntest das Schreiben hier anonymisiert einstellen oder wenigstens den Text eintippen.

Und
Zitat von: magigstar am 17. Januar 2022, 11:08:36Das Arbeitsamt hat ihr versichert, dass sie keine Sperre bekommt.
Hat sie das schriftlich?


Na, moment, einen Bescheid über ALG 1 hat sie ja, demnach spricht nix gegen ALG 1 dagegen.
Nur es geht um die Sperre.
Aber ich hab schon der AfA geschrieben bzw. Widerspruch eingelegt. Mal schauen.

Danke Dir.
Im Dschungel des SGB hoffen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen noch sehen werde.