AU Jobcenter...AU Krankenkasse

Begonnen von Pusteblume, 19. Januar 2022, 13:10:51

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Pusteblume

Hallo,
Ich frage einfach mal jetzt nach :flag:

Habe gestern 3 Ausfertigungen der AU bekommen. Eine habe ich dem Jobcenter gegeben wo Arbeitgeber draufstand...auf der andern steht: Für die Krankenkasse...ich denke das ist ja nur fürs Krankengeld wichtig..oder?Ich bin ja arbeitslos und werde da ja kein Krankengeld bekommen.
Die 3.Ausfertigung ist für mich..das ist für mich logisch...
Mich verunsichert die 2.Ausfertigung...muss die jetzt wirklich zur Krankenkasse??Nein,oder?Ich werde definitiv noch länger krankgeschrieben sein.
Danke für eure Antworten schonmal :flag:

Sheherazade

Man sendet diese 2. Ausfertigung einfach der Krankenversicherung zu (ich kann die bei unserer KV online hochladen), weil die KV in der Regel keine separate Meldung vom Arzt bekommt. Einfach nur zur Absicherung für die Zukunft - man weiß ja nicht wie lange man au ist, ob man nicht irgendwann spezielle Therapien oder eine Reha beantragen will ...... Auch für eine evtl. Beantragung einer EM-Rente sind die bei der KV erfassten AU-Zeiten wichtig. Mach es einfach solange es noch nicht generell elektronisch funktioniert, kostet nichts.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 19. Januar 2022, 13:39:55
Man sendet diese 2. Ausfertigung einfach der Krankenversicherung zu (ich kann die bei unserer KV online hochladen), weil die KV in der Regel keine separate Meldung vom Arzt bekommt. Einfach nur zur Absicherung für die Zukunft - man weiß ja nicht wie lange man au ist, ob man nicht irgendwann spezielle Therapien oder eine Reha beantragen will ...... Auch für eine evtl. Beantragung einer EM-Rente sind die bei der KV erfassten AU-Zeiten wichtig. Mach es einfach solange es noch nicht generell elektronisch funktioniert, kostet nichts.

Ok danke

jens123

Genau, sowohl bei JC und Krankenkasse reicht heute die elektronische Übermittlung, also als Scan oder Foto. Fürs JC ist der Arbeitgeber-Abschnitt gedacht, also ohne Diagnosen. Bei H4 gibt es kein Krankengeld, aber schicken muss man die AU und jede Verlängerung an die KK trotzdem, ich glaube innerhalb einer Woche. Beim JC sollte eine E-Mail mit Scan reichen. Originale sollen dort sowieso nicht mehr eingereicht werden.

In näherer Zukunft soll sich das Prozedere ändern, so dass Arbeitgeber (+ JC?) direkt elektronisch über die Krankenkasse eine AU übermittelt wird. Ähnlich dem E-Rezept wurde das aber schon mehrfach verschoben.

Pusteblume

Zitat von: jens123 am 21. Januar 2022, 19:28:54
Genau, sowohl bei JC und Krankenkasse reicht heute die elektronische Übermittlung, also als Scan oder Foto. Fürs JC ist der Arbeitgeber-Abschnitt gedacht, also ohne Diagnosen. Bei H4 gibt es kein Krankengeld, aber schicken muss man die AU und jede Verlängerung an die KK trotzdem, ich glaube innerhalb einer Woche. Beim JC sollte eine E-Mail mit Scan reichen. Originale sollen dort sowieso nicht mehr eingereicht werden.

In näherer Zukunft soll sich das Prozedere ändern, so dass Arbeitgeber (+ JC?) direkt elektronisch über die Krankenkasse eine AU übermittelt wird. Ähnlich dem E-Rezept wurde das aber schon mehrfach verschoben.

Jetzt habe ich mal eine andere Frage...mein Mann arbeitet in den Niederlanden und wohnt in Deutschland. Habe unten dazu mal das Bild gesendet, wie das Verfahren dort läuft.
Eins stimmt auf jeden Fall nicht.Der Deutsche Hausarzt schickt nichts zur Krankenkasse wederbin Deutschland noch in die Niederlande.
In Deutschland die Krankenkasse will keine Au' s  Krankmeldungen haben,mit der Begründung, diese können damit nichts anfangen, das muss zur Niederländischem Krankenkasse. Die niederländische Krankenkasse braucht diese auch nicht,weil die Krankenkassen kein Krankengeld zahlen sondern der Arbeitgeber oder der Arbodienst.Er soll sich an den Arbeitgeber wenden.
Hat er auch gemacht,diese wollen diese auch nicht,da das Krankengeld bis zu 2 Jahre vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Ihm sind ja da die Hände gebunden, keiner will die AU haben...
In meinem Fall habe ich das deutlich verstanden, ich bin ja komplett in Deutschland mot allem.
Aber mir macht das Sorge weil qie soll man natürlich etwas nachweisen können wenn es  dann nicht anerkannt wird weil jetzt bei Krankheit einfach keiner etwas haben will. Der Arbeitgeber würde weitere Schritte einleiten und  er darf dort keine Au s hinschicken weil es nur unnötig wäre.
Qas würdet ihr da denn machen z.b.? Ich bin so ein gebrannten Kind was das betrifft bei dem was alles so schief lief was Deutschland und Niederlande betrifft

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

justine1992

Ich wundere mich bei all Deinen Fragen, dass Ihr (weder Du noch Dein Mann) andere Grenzgänger kennt. Ihr seid doch nicht die einzigen mit all Euren Problemen. Ich war auch einige Jahre Grenzgängerin. Und mein Pendelbus war voll mit anderen Menschen - ganz abgesehen von meinem Betrieb.
-> Warum fragt er nicht einfach einen Kollegen???
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Pusteblume

Zitat von: justine1992 am 22. Januar 2022, 13:13:30
Ich wundere mich bei all Deinen Fragen, dass Ihr (weder Du noch Dein Mann) andere Grenzgänger kennt. Ihr seid doch nicht die einzigen mit all Euren Problemen. Ich war auch einige Jahre Grenzgängerin. Und mein Pendelbus war voll mit anderen Menschen - ganz abgesehen von meinem Betrieb.
-> Warum fragt er nicht einfach einen Kollegen???

Weil er in der Firma der einzige Deutsche ist und er auch mir keinem Pendelbus sondern mit Auto allein fährt. Es hat da keiner Ahnung von Grenzgänger

Sheherazade

Zitat von: Pusteblume am 22. Januar 2022, 12:50:22
In Deutschland die Krankenkasse will keine Au' s  Krankmeldungen haben,mit der Begründung, diese können damit nichts anfangen, das muss zur Niederländischem Krankenkasse. Die niederländische Krankenkasse braucht diese auch nicht,weil die Krankenkassen kein Krankengeld zahlen sondern der Arbeitgeber oder der Arbodienst.Er soll sich an den Arbeitgeber wenden.
Hat er auch gemacht,diese wollen diese auch nicht,da das Krankengeld bis zu 2 Jahre vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Ihm sind ja da die Hände gebunden, keiner will die AU haben...

Wie jetzt, die Ausfertigung für den Arbeitgeber will der AG im Krankheitsfall auch nicht?

Oder geht es nur um die Ausfertigung für die Krankenkasse? Wenn die keiner will, dann bleibt sie eben bei euch, wo ist denn jetzt das Problem?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 22. Januar 2022, 13:20:25
Zitat von: Pusteblume am 22. Januar 2022, 12:50:22
In Deutschland die Krankenkasse will keine Au' s  Krankmeldungen haben,mit der Begründung, diese können damit nichts anfangen, das muss zur Niederländischem Krankenkasse. Die niederländische Krankenkasse braucht diese auch nicht,weil die Krankenkassen kein Krankengeld zahlen sondern der Arbeitgeber oder der Arbodienst.Er soll sich an den Arbeitgeber wenden.
Hat er auch gemacht,diese wollen diese auch nicht,da das Krankengeld bis zu 2 Jahre vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Ihm sind ja da die Hände gebunden, keiner will die AU haben...

Wie jetzt, die Ausfertigung für den Arbeitgeber will der AG im Krankheitsfall auch nicht?

Oder geht es nur um die Ausfertigung für die Krankenkasse? Wenn die keiner will, dann bleibt sie eben bei euch, wo ist denn jetzt das Problem?
Nein weil das Krankmeldeverfahren anders dort läuft.Ich mach mich damit wieder mal verrückt,weil ich einfach kein Vertrauen habe,denn wie du oben geschrieben hast ,diese Krankmeldungen doch irgendwann eine Auswirkung auf eine Rhea ,Erwerbsminderungsrente ect haben kann(da er oft krank ist,man weiß ja nie was noch kommt)beunruhigt mich das schon,das man die hier liegen hat und eben nur aufs wort Vertrauen soll.

Beide Ausfertigungen sind gemeint im Falle meines Mannes.
Meins ist ja geklärt und war einfach.
Die deutsche wie die niederländische Krankenkasse will die Krankmeldungen nicht,weil keiner von beiden auf Dauer Krankengeld zahlt.
Der Arbeitgeber will diese auch nicht,weil die mit dem Arbodienst zusammenarbeiten. Diese würden sich dann melden,mein Mann darf sich dort nicht einfach so melden und was abschicken,denn sonst bringt er alles durcheinander. Der Arbeitgeber muss 2 Jahre Krankengeld (sofern es mal dazukommen sollte) zahlen.Krankmeldungen gibt es dawohl nicht.
Mich macht das schon wieder so wild,weil das was ich als Bild unten hinzugefügt habe(Krankmeldeverfahren) etwas anders ist als was wirklich der Fall ist.Der Artr schickt zu keiner Krankenkasse etwas und auch die Krankenkasse schickt zu keinem etwas...

Sheherazade

Meine Aussage bezog sich tatsächlich nur auf dich, deine Frage und deine deutsche Krankenversicherung. Du musst nicht gleich jede Antwort umlegen auf einen anderen Sachverhalt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Pusteblume

Zitat von: Sheherazade am 22. Januar 2022, 13:31:10
Meine Aussage bezog sich tatsächlich nur auf dich, deine Frage und deine deutsche Krankenversicherung. Du musst nicht gleich jede Antwort umlegen auf einen anderen Sachverhalt.

Ja das hatte ich verstanden, deinen Tipp hatte ich auch direkt umgesetzt und mich darum gekümmert.
Nur so wie ich bin...dachte ich auch an meinem Mann,weil er bisher nie die Krankmeldungen in den 4 Jahren irgendwo hingeschickt hatte und mach mich damit gerade verrückt.
Er hat sie immer im Ordner abgeheftet ,wenn er krank war weil die eben keiner haben wollte. Nur hatte ich deinen Satz etwas hinterfragt bei ihm...ob das mit den Beantragung wegen evtl EM oder Rhea es da auch mal Probleme geben kann

Der Friese

Zitat von: Pusteblume am 22. Januar 2022, 12:50:22
Zitat von: jens123 am 21. Januar 2022, 19:28:54
Genau, sowohl bei JC und Krankenkasse reicht heute die elektronische Übermittlung, also als Scan oder Foto. Fürs JC ist der Arbeitgeber-Abschnitt gedacht, also ohne Diagnosen. Bei H4 gibt es kein Krankengeld, aber schicken muss man die AU und jede Verlängerung an die KK trotzdem, ich glaube innerhalb einer Woche. Beim JC sollte eine E-Mail mit Scan reichen. Originale sollen dort sowieso nicht mehr eingereicht werden.

In näherer Zukunft soll sich das Prozedere ändern, so dass Arbeitgeber (+ JC?) direkt elektronisch über die Krankenkasse eine AU übermittelt wird. Ähnlich dem E-Rezept wurde das aber schon mehrfach verschoben.

Jetzt habe ich mal eine andere Frage...mein Mann arbeitet in den Niederlanden und wohnt in Deutschland. Habe unten dazu mal das Bild gesendet, wie das Verfahren dort läuft.
Eins stimmt auf jeden Fall nicht.Der Deutsche Hausarzt schickt nichts zur Krankenkasse wederbin Deutschland noch in die Niederlande.
In Deutschland die Krankenkasse will keine Au' s  Krankmeldungen haben,mit der Begründung, diese können damit nichts anfangen, das muss zur Niederländischem Krankenkasse. Die niederländische Krankenkasse braucht diese auch nicht,weil die Krankenkassen kein Krankengeld zahlen sondern der Arbeitgeber oder der Arbodienst.Er soll sich an den Arbeitgeber wenden.
Hat er auch gemacht,diese wollen diese auch nicht,da das Krankengeld bis zu 2 Jahre vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Ihm sind ja da die Hände gebunden, keiner will die AU haben...
In meinem Fall habe ich das deutlich verstanden, ich bin ja komplett in Deutschland mot allem.
Aber mir macht das Sorge weil qie soll man natürlich etwas nachweisen können wenn es  dann nicht anerkannt wird weil jetzt bei Krankheit einfach keiner etwas haben will. Der Arbeitgeber würde weitere Schritte einleiten und  er darf dort keine Au s hinschicken weil es nur unnötig wäre.
Qas würdet ihr da denn machen z.b.? Ich bin so ein gebrannten Kind was das betrifft bei dem was alles so schief lief was Deutschland und Niederlande betrifft

So wie es in deinem Anhang steht, muss die KK ja doch aktiv werden. Auch wenn sie dir anscheinend eine andere Auskunft gegeben haben.
Ich würde die Krankmeldung dort nachweislich (Fax?) einreichen. Was die dann damit machen ist deren Problem. Es liegt nicht in eurer Macht zu kontrollieren, ob die KK das dann in die NL weiterleitet. Da ich hoffe, dass dein Mann nicht langfristig erkrankt ist, ist das Ganze nach Gesundung eh uninteressant. Nur falls nicht, seit ihr so zumindest auf der sicheren Seite.

Pusteblume

Zitat von: Der Friese am 22. Januar 2022, 13:40:35
Zitat von: Pusteblume am 22. Januar 2022, 12:50:22
Zitat von: jens123 am 21. Januar 2022, 19:28:54
Genau, sowohl bei JC und Krankenkasse reicht heute die elektronische Übermittlung, also als Scan oder Foto. Fürs JC ist der Arbeitgeber-Abschnitt gedacht, also ohne Diagnosen. Bei H4 gibt es kein Krankengeld, aber schicken muss man die AU und jede Verlängerung an die KK trotzdem, ich glaube innerhalb einer Woche. Beim JC sollte eine E-Mail mit Scan reichen. Originale sollen dort sowieso nicht mehr eingereicht werden.

In näherer Zukunft soll sich das Prozedere ändern, so dass Arbeitgeber (+ JC?) direkt elektronisch über die Krankenkasse eine AU übermittelt wird. Ähnlich dem E-Rezept wurde das aber schon mehrfach verschoben.

Jetzt habe ich mal eine andere Frage...mein Mann arbeitet in den Niederlanden und wohnt in Deutschland. Habe unten dazu mal das Bild gesendet, wie das Verfahren dort läuft.
Eins stimmt auf jeden Fall nicht.Der Deutsche Hausarzt schickt nichts zur Krankenkasse wederbin Deutschland noch in die Niederlande.
In Deutschland die Krankenkasse will keine Au' s  Krankmeldungen haben,mit der Begründung, diese können damit nichts anfangen, das muss zur Niederländischem Krankenkasse. Die niederländische Krankenkasse braucht diese auch nicht,weil die Krankenkassen kein Krankengeld zahlen sondern der Arbeitgeber oder der Arbodienst.Er soll sich an den Arbeitgeber wenden.
Hat er auch gemacht,diese wollen diese auch nicht,da das Krankengeld bis zu 2 Jahre vom Arbeitgeber gezahlt wird.
Ihm sind ja da die Hände gebunden, keiner will die AU haben...
In meinem Fall habe ich das deutlich verstanden, ich bin ja komplett in Deutschland mot allem.
Aber mir macht das Sorge weil qie soll man natürlich etwas nachweisen können wenn es  dann nicht anerkannt wird weil jetzt bei Krankheit einfach keiner etwas haben will. Der Arbeitgeber würde weitere Schritte einleiten und  er darf dort keine Au s hinschicken weil es nur unnötig wäre.
Qas würdet ihr da denn machen z.b.? Ich bin so ein gebrannten Kind was das betrifft bei dem was alles so schief lief was Deutschland und Niederlande betrifft

So wie es in deinem Anhang steht, muss die KK ja doch aktiv werden. Auch wenn sie dir anscheinend eine andere Auskunft gegeben haben.
Ich würde die Krankmeldung dort nachweislich (Fax?) einreichen. Was die dann damit machen ist deren Problem. Es liegt nicht in eurer Macht zu kontrollieren, ob die KK das dann in die NL weiterleitet. Da ich hoffe, dass dein Mann nicht langfristig erkrankt ist, ist das Ganze nach Gesundung eh uninteressant. Nur falls nicht, seit ihr so zumindest auf der sicheren Seite.

Ja das sollten wir hinbekommen, ich kläre diese Situation mal mit der Caritas ab ob die uns da auch unterstützen per Fax ect.Danke

Meph1977

Zitat von: Pusteblume am 19. Januar 2022, 13:10:51
ich denke das ist ja nur fürs Krankengeld wichtig..oder?Ich bin ja arbeitslos und werde da ja kein Krankengeld bekommen.

Auch der Arbeitslose bekommt in Deutschland Krankengeld wenn er länger krank ist.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Pusteblume

Zitat von: Meph1977 am 22. Januar 2022, 20:19:50
Zitat von: Pusteblume am 19. Januar 2022, 13:10:51
ich denke das ist ja nur fürs Krankengeld wichtig..oder?Ich bin ja arbeitslos und werde da ja kein Krankengeld bekommen.

Auch der Arbeitslose bekommt in Deutschland Krankengeld wenn er länger krank ist.

Im Alg2 nicht. Ich meinte nicht fas Alg1 sondern Alg2