Bewerbungsnachweis - Anforderung Bewerbungsschreiben und Absageschreiben

Begonnen von Erwerber, 05. Februar 2022, 17:49:30

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Erwerber

Hallo,

ich habe zu der Anforderung von Bewerbungsschreiben und Absageschreiben einiges hier gelesen und hab noch fragen dazu.

Normalerweise reicht man ja eine Bewerbungsliste mit den Bewerbungsnachweisen monatl. ein.

Wenn das JobCenter aber nun sagt ich solle die Bewerbungsschreiben und Absageschreiben mit einreichen und darunter schreibt "Vielen Dank", kommt mir das nicht ganz koscha vor.

Soweit ich informiert bin, muß ich die nicht einreichen da sie nicht Leistungsrelevant sind.

PS:
(Noch ein Hinweis - Mir ist bewußt das man auch Unterlagen einreichen kann, wenn man nicht dazu verpflichtet ist - darum geht es hier aber nicht - Es geht hier um die Reschtspflicht)

justine1992

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30Normalerweise
Da gibt es keine einheitlichen Regeln.

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30Wenn das JobCenter aber nun sagt
sagt?

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30und darunter schreibt "Vielen Dank"
also schreibt?

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30nicht ganz koscha
mit RFB?

Hast Du eine gültige Eingliederungsvereinbarung, in der etwas darüber steht?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Heinz-Otto

Sofern man überhaupt Absageschreiben bekommt, kann man die ja einreichen. Tut ja nicht weh.
Dass nur wenige Firmen Absageschreiben versenden müsste das JC wissen.
Außerdem, was man nicht hat, kann man nicht einreichen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 17:49:30ich solle die Bewerbungsschreiben und Absageschreiben mit
einreichen

Muss man nicht, es ist deine Entscheidung ob du davon etwas zur Einsicht zum Termin mitnimmst.
In Zeiten von Onlinebewerbungen, gibt es so etwas eh immer weniger.

Erwerber

@ justine1992

Das geht ja mit Dir hier gleich los.

   

Normalerweise heißt ja soviel wie in der Regel (Also nicht immer, aber meißtens läuft es halt so)



Ich glaube das kannst Du erkennen das es hier um ein Schreiben geht.
(Wie sollten Sie sonst was darunter schreiben?(Retorische Frage))

Mit den letzten beiden Fragen hast Du noch die kurve bekommen.



Beide Nein.
Wobei sich da die Frage stellt, wenn Sie es nicht dürften, was macht es dann für einen Unterschied? Und umgekehrt: Wenn Sie es dürfen, was macht es dann für einen Unterschied?

@vanessa
Weißt Du (oder auch jemand anderes) auch woraus man das ableitet ? (Gesetz/Verordnung) ?




Kopfbahnhof

Zitat von: Erwerber am 05. Februar 2022, 19:40:43woraus man das ableitet ?
Ich würde es mit Postgeheimnis begründen, es ist nun mal meine private Post.
Schwierig dürfte es sein, wenn du Geld für die schriftlichen Bewerbungen haben möchtest.

Für alles andere, reicht auch eine Liste.

Fettnäpfchen

Zitat von: justine1992 am 05. Februar 2022, 17:51:57Hast Du eine gültige Eingliederungsvereinbarung, in der etwas darüber steht?
?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Gast32644

Wenn man sich z.B. regelmäßig auf freie Stellen bewirbt, bei denen es eine große Nachfrage an Bewerbern gibt, dann kann das schon vorkommen, dass das JC ins Grübeln kommt, wenn man nie zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird.

Da gehen die automatisch davon aus, dass entweder die Bewerbungsunterlagen nicht gut genug sind, was eine Einladung zu einem Bewerbungstraining provozieren kann oder im schlimmsten Fall denkt das JC, dass die Bewerbungen überhaupt nicht abgeschickt wurden. Das aber lässt sich nur anhand der Absagen belegen.

Erwerber

Es gibt eine Änderung.


Man hat mir eine EGV zugeschickt. In der steht jetzt das ich die Anschreiben mit einreichen soll (für die Bewerbungsnachweise).


Fettnäpfchen

Erwerber

und was sollen die User die sich damit besser auskennen und helfen wollen damit anfangen?
Eine EinV die du bekommst ist nichts wert wenn du eine hast und die noch gültig ist;

darüber hinaus müsstest du die zugeschickte erst mal unterschreiben dass diese Gültigkeit erlangt.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: Erwerber am 25. Februar 2022, 18:33:29In der steht jetzt das ich die Anschreiben mit einreichen soll
Dann unterschreibe die eben nicht.
Es gibt keinerlei Pflichten dem SB private Schreiben, an und vom AG vorzulegen.

Sofern es überhaupt welche gibt und Mails, gehen den SB ebenso wenig etwas an.
(anders wen du für schriftliche Bewerbungen Geld vom JC haben möchtest)

Erwerber

Natürlich habe ich die nicht unterschrieben, aber früher oder später bekomme ich die wohl als Verwaltungsakt zugeschickt.

Und wenn ich dann nicht reagiere kommt wohlmöglich die Sanktion.

Und ich würde vorher gerne wissen worauf ich mich einlasse.

Erwerber

Also meine Frage ist hat das Jobcenter das recht derartige Unterlagern anzufordern und was passiert wenn ich dem nicht folge leiste.

:schock:

justine1992

Das Jobcenter hat dieses recht nicht und nutzt es aber in dem fall auch gar nicht. es geht um eine Vereinbarung die noch nicht unterschrieben ist. Sobald Du Dich damit einverstanden erklärst, ist es so. Dann geht es nicht mehr darum ob das JC es fordert. Nein das Jobcenter hat nicht das recht derartige unterlagen anzufordern wenn du dem kommentarlos nicht folge leistest wirst du angehört werden. Das JC fordert so was aber doch gar nicht. Und das hat alles übrigens weder was mit Datenschutz (die Daten der Firma sind nicht geheim) noch mit dem Postgeheimnis zu tun. Nur um vorzubeugen dass Du tatsächlich so argumentieren wollen würdest.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gast32644

Das Jobcenter hat das Recht, Anschreiben oder Absagen in Kopie zu verlangen, wenn du dafür Bewerbungskosten erstattet haben willst. Wie willst du denn sonst beweisen, dass du dich auch tatsächlich beworben hast?