Fragen zur Kündigung von ALG II

Begonnen von Jayjay92, 06. Februar 2022, 16:37:36

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Jayjay92

Hallo,

ich möchte mich zum Monatsende (Ende Februar) von den Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II) abmelden. Dies möchte ich mit folgendem Schreiben tun:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum 28.02.2022 zurück und möchte mich von den Leistungen des Jobcenters abmelden.

Mit freundlichen Grüßen,
...


1.Frage: Wenn Ende Februar, also der 28.02.2022 der letzte Bewilligungstag sein soll, schreibe ich dann oben ...zum 28.02.2022 oder muss ich doch ...zum 01.03.2022 nehmen. Das verwirrt mich ein wenig.

2.Frage: Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Muss ich diesen ebenfalls in der Kündigung erwähnen, evtl. sogar gesondert kündigen, oder löst sich dieser Vertrag automatisch auf, wenn ich kein ALG II mehr bekomme?

Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Hilfe!

justine1992

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 16:37:361.Frage: Wenn Ende Februar, also der 28.02.2022 der letzte Bewilligungstag sein soll, schreibe ich dann oben ...zum 28.02.2022 oder muss ich doch ...zum 01.03.2022 nehmen. Das verwirrt mich ein wenig.
Schreibe einfach AM 01.03. "ab sofort".

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 16:37:362.Frage: Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Muss ich diesen ebenfalls in der Kündigung erwähnen, evtl. sogar gesondert kündigen, oder löst sich dieser Vertrag automatisch auf, wenn ich kein ALG II mehr bekomme?
Steht in der EinV (normalerweise): gültig so lange ALG2-LB
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Jayjay92

Ich würde schon gerne die Abmeldung demnächst losschicken und nicht erst am Abmeldetag.  Das Ganze habe ich jetzt so formuliert:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum 01.03.2022 zurück und möchte mich von den Leistungen des Jobcenters abmelden.

Ab dem 01.03.2022 verzichte ich somit auf die mir bisher gewährten Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Bitte teilen Sie mir mit, dass Sie dieses Schreiben erhalten und zur Kenntnis genommen haben.


Ist das so verständlich und in Ordnung?

justine1992

Sorry, ich hatte Dich anders verstanden. Ja, wenn Du ab dem 01.03. verzichten möchtest, musst Du natürlich viel früher los schicken (ich hatte es so verstanden, dass Du am 28.02. noch Geld kriegen willst).

Nein, Du nimmst den Antrag ja nicht zurück (denn Du hast ja Geld erhalten). Sondern Du teilst mit, dass Du keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen möchtest. Du verzichtest auch nicht auf das bisher Gewährte. Sondern auf das für die Zukunft bereits bewilligte ALG2. Oder?
Aber verständlich ist es trotzdem.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

BigMama

Zitat von: justine1992 am 06. Februar 2022, 18:08:47Ja, wenn Du ab dem 01.03. verzichten möchtest, musst Du natürlich viel früher los schicken (ich hatte es so verstanden, dass Du am 28.02. noch Geld kriegen willst).
Wenn TE am 28.02. nochmal Geld für den März erhalten würde, wäre ein Verzicht erst ab 01.04. möglich, da die Leistungen für März bereits überwiesen wurden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jayjay92

Zitat von: justine1992 am 06. Februar 2022, 18:08:47
Nein, Du nimmst den Antrag ja nicht zurück (denn Du hast ja Geld erhalten). Sondern Du teilst mit, dass Du keine Leistungen mehr in Anspruch nehmen möchtest. Du verzichtest auch nicht auf das bisher Gewährte. Sondern auf das für die Zukunft bereits bewilligte ALG2. Oder?
Aber verständlich ist es trotzdem.
Bei allen Abmeldungsvorlagen zu ALG II, die ich im Internet gefunden habe, steht aber dieser Satz "..nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum TT.MM.JJJJ zurück." Ich wollte das daher nicht ändern.
Richtig, Februar 2022 wurde bereits bezahlt. Ich möchte auf alles verzichten, was ich ab März 2022 bekommen soll. Bewilligung geht eigentlich noch bis Ende Mai.

Zitat von: BigMama am 06. Februar 2022, 18:14:24
Zitat von: justine1992 am 06. Februar 2022, 18:08:47Ja, wenn Du ab dem 01.03. verzichten möchtest, musst Du natürlich viel früher los schicken (ich hatte es so verstanden, dass Du am 28.02. noch Geld kriegen willst).
Wenn TE am 28.02. nochmal Geld für den März erhalten würde, wäre ein Verzicht erst ab 01.04. möglich, da die Leistungen für März bereits überwiesen wurden.

Daher will ich die Kündigung ja jetzt schon schicken, damit Sie nicht auf die Idee kommen mir für März 22' Geld zu schicken.

BigMama

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 18:24:30Daher will ich die Kündigung ja jetzt schon schicken, damit Sie nicht auf die Idee kommen mir für März 22' Geld zu schicken.
Du kannst nicht kündigen, nur verzichten.

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 18:24:30Bei allen Abmeldungsvorlagen zu ALG II, die ich im Internet gefunden habe, steht aber dieser Satz "..nehme ich meinen Antrag auf Arbeitslosengeld II zum TT.MM.JJJJ zurück." Ich wollte das daher nicht ändern.
Es ist ein Verzicht und keine Antragsrücknahme. Der Antrag ist doch schon bewilligt bis Mai. Daher kannst du den Antrag nicht zurückziehen.
Du solltest ab 01.03.2022 auf Leistungen nach dem SGB II verzichten.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Jayjay92

Danke für die Rückmeldung, BigMama.

Ich würde es dann kurz und knapp so formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mich von den Leistungen des Jobcenters abmelden und verzichte ab dem 01.03.2022 auf die mir bisher gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Bitte teilen Sie mir mit, dass Sie dieses Schreiben erhalten und zur Kenntnis genommen haben.


Das heißt dann aber auch gleichzeitig, dass ich ab März 22 nicht mehr an das Jobcenter gebunden bin, richtig? Sie könnten dann nur noch den Bewilligungszeitraum bis Februar 22 auf Anspruch überprüfen und danach nicht mehr, oder?

CCR

#8
gelöscht



CCR

Für die Abmeldung von Hartz-4-Leistungen existiert kein Muster, das befolgt werden muss. Ein formloses Schreiben genügt. Im Briefkopf des Schreibens sollte die Anschrift der Behörde stehen. Es reicht in der Regel ein Satz, der besagt, dass der Antrag auf ALG 2 zurückgenommen wird.

Heinz-Otto

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 19:02:23
auf die mir bisher gewährten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Das klingt missverständlich. Zwar kann man nur für die Zukunft verzichten.

Trotzdem würde ich schreiben "verzichte ich ab 01.03.22 auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts."

Fettnäpfchen

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 19:02:23Das heißt dann aber auch gleichzeitig, dass ich ab März 22 nicht mehr an das Jobcenter gebunden bin, richtig? Sie könnten dann nur noch den Bewilligungszeitraum bis Februar 22 auf Anspruch überprüfen und danach nicht mehr, oder?
Nein das heißt es nicht.......

MfG FN
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Heinz-Otto

Zitat von: Jayjay92 am 06. Februar 2022, 19:02:23
Das heißt dann aber auch gleichzeitig, dass ich ab März 22 nicht mehr an das Jobcenter gebunden bin, richtig?

Ja, ab dem Zeitpunkt ab dem du den Verzicht erklärst.

ZitatSie könnten dann nur noch den Bewilligungszeitraum bis Februar 22 auf Anspruch überprüfen und danach nicht mehr, oder?
Wieso sollten sie noch was überprüfen müssen?
Wenn du einen Bewilligungsbescheid bis Mai hast wurde schon alles geprüft. Oder hast du nur einen vorläufigen Bescheid?
Für Febr. stand dir Alg 2 zu. Im Normalfall gibt es da nichts mehr zu prüfen.
Und ab März dann auch nicht mehr. Vorausgesetzt der Verzicht wurde rechtzeitig erklärt und für März keine Leistungen mehr bezahlt.

Erst wenn du wieder Alg2 beantragst, wird wieder geprüft.