Frage zur Mietkostenübernahme bei Auszug einer Person (Bedarfsgemeinschaft)

Begonnen von Hase, 07. Februar 2022, 17:24:45

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Hase

Hallo & guten Tag liebe Community ,
ich suche Hilfe/Antworten zu folgendem Sachverhalt...

Mutter & Tochter, wohnen zusammen in einer 3-Zimmer Mietwohnung (ca.60qm).

Die Mutter ist eingeschränkt und arbeitet in Teilzeit.

Die Tochter arbeitet ebenfalls in Teilzeit als vorübergehende Aushilfe in einem Supermarkt.

Beide bekommen zusätzlich Hartz4. Ein bestimmter Prozentsatz wird angerechnet, den Rest bezahlt das Amt. (kenne mich damit nicht so gut aus).

Die Tochter könnte nun einen neuen Job annehmen bei dem diese ganz gut verdient. Diese Stelle ist jedoch 500km entfernt. Die Tochter ist natürlich voller Enthusiasmus und würde für den Job sofort einen Umzug in Kauf nehmen.

Bei einem Auszug hat die Mutter jedoch Angst. Und zwar dass, das Amt sagt "die Wohnung ist nun zu groß/zu teuer für Sie alleine und wir unterstützen Sie da nicht weiter".
Sie wird in eine kleine Wohnung weichen müssen oder die Miete mit ihren verdienten 500 Euro selbst  bezahlen . Das Ding ist, die Miete kostet 500 Euro. Also nicht wirklich realistisch. Eine kleinere Wohnung wäre denkbar. Nur kennt die Frau den Markt und hat selbst 3 Jahre nach dieser Wohnung gesucht.
Sie ist froh in dieser Zeit überhaupt eine Wohnung zu haben.

Darauf hin habe ich gesagt, dann soll ihre Tochter hier wohnen bleiben und zum Wochenende hin und her pendeln... weil eine bezahlte Unterkunft wäre bei dem neuen Job aufgrund der Entfernung gegeben.

Darauf hin haben wir etwas recherchiert und folgendes raus bekommen.
Da Mutter & Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die Tochter bei der Neueinstellung genug verdient , muss die Tochter für die Mutter finanziell aufkommen, und das Amt würde der Mutter nicht weiter helfen müssen. Ist das so richtig? Kennt jemand diese Situation ?

1)
Muss die Mutter die 3 Zi Wohnung verlassen wenn, die Tochter auszieht?

2)
Was würdet ihr machen?
Was habt ihr gemacht?

Sorry für den großen Text.
Liebe Grüße und Danke.

Fettnäpfchen

Zitat von: Hase am 07. Februar 2022, 17:24:45Da Mutter & Tochter in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die Tochter bei der Neueinstellung genug verdient , muss die Tochter für die Mutter finanziell aufkommen, und das Amt würde der Mutter nicht weiter helfen müssen. Ist das so richtig?
Das ist falsch. Kinder sind beim SGB 2 den Eltern gegenüber nicht Unterhaltspflichtig.

Zitat von: Hase am 07. Februar 2022, 17:24:45Muss die Mutter die 3 Zi Wohnung verlassen wenn, die Tochter auszieht?
Nein
Wenn dann kommt eine Kostensenkungsaufforderung. Lies dazu mal den Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft die
ZitatMitteilung über zu hohe Unterkunftskosten/Aufforderung zur Kostensenkung
Maßg (weiterlesen...und das Formblatt auch anklicken (und lesen/ausdrucken))
also viel Zeit.... und selbst dann müsste sogar noch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgenommen werden.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
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Heinz-Otto

Das ist eine blöde Situation.
Doppelte Haushaltsführung ist zwar grundsätzlich auch mit Alg 2 möglich. Weisungen Rnr. 11.141 ff
Dürfte aber 1. wegen der Entfernung flach fallen und weil ein Umzug zumutbar ist. Zudem würde sie mit ihrem Verdienst wohl aus dem Bezug fallen.
Das müsste ein Fachmann prüfen, ob es da Möglichkeiten gibt.

Für die Mutter ist das echt Mist. Ich denke sie müsste sich eine neue Wohnung suchen :(

Jan Mustermann

Na na na,
das JC wird versuchen sie unbedingt in der gemeinsamen BG zu halten. Also doppelte Haushaltsführung,Heimfahrten usw.
Dann gebe es ja noch die Möglichkeit das die Mutter der Tochter ein Zimmer untervermietet (irgendwann wenn alle Rechtsmittel hinsichtlich der KDU Senkungsaufforderung wie Fettnäpchen beschrieb ausgeschöfft sind).

justine1992

Zitat von: Hase am 07. Februar 2022, 17:24:45Darauf hin habe ich gesagt, dann soll ihre Tochter hier wohnen bleiben und zum Wochenende hin und her pendeln
Wenn die Tochter in der Wohnung weiter ein Zimmer behält, ist dafür natürlich auch Miete fällig, die das JC natürlich nicht übernimmt. Dadurch hat die Mutter niedrigere KdU, die das JC dann wieder (möglicherweise sogar komplett) übernimmt. Die Tochter muss dann halt einen Teil ihres Verdienstes dafür aufbringen. Wenn sie das denn will.

Zitat von: Hase am 07. Februar 2022, 17:24:45Muss die Mutter die 3 Zi Wohnung verlassen wenn, die Tochter auszieht?
Nein, dazu kann sie nicht gezwungen werden. Im schlimmsten Fall werden irgendwann (nach frühestens sechs Monaten, wenn sie es richtig macht) nur noch die angemessenen KdU übernommen, den Rest müsste die Mutter dann selber bestreiten.

Zitat von: Hase am 07. Februar 2022, 17:24:45Was würdet ihr machen?
Mir eine meinen Umständen angemessene Wohnung suchen. (Auch wenn Dir diese Antwort sicherlich nicht weiter hilft...)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: Hase am 07. Februar 2022, 17:24:45
1)
Muss die Mutter die 3 Zi Wohnung verlassen wenn, die Tochter auszieht?

2)
Was würdet ihr machen?

1) Nein, sie kann die Differenz ggf. auch selbst zahlen, kommt darauf an wie hoch die angemessene Miete in der Stadt/Gemeinde für eine Person ist.

2) Mich zu meiner Beruhigung erstmal nach der angemessenen Miete für eine Person in meinem Landkreis erkundigen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Ich kenne viele Fälle, in denen ein Kind voller Enthusiasmus ausgezogen ist, während der Probezeit entlassen wurde und dann allein in einer fremden Stadt hing. Viele sind wieder zurück nach Hause, einige blieben und haben sich durchgekämpft, einige sind aber auch abgestürzt.
Grundsätzlich zu überlegen wäre deshalb, ob die Tochter mit dem Umzug erst mal die Probezeit abwartet.
Das gäbe Tochter und Mutter Zeit, sich u.a. nach passendem Wohnraum umzusehen.
Denn generell muss die Mutter sich darauf einstellen, dass ihre Tochter eigene Wege geht und die Mutter ihr eigenes Leben entsprechend einrichten muss.
Sollte die Tochter ausziehen und die Miete für eine Person unangemessen sein, muss das JC diese trotzdem für 6 Monate weiterzahlen.
Findet die Mutter keine Wohnung zu den Angemessenheitskriterein, wobei sie die Wohnungssuche dokumentieren muss, muss das JC auch nach Ablauf der 6 Monate die volle Miete weiter anerkennen, was man notfalls einklagen muss.
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