Habe ich im Monat der Arbeitsaufnahme noch anteilig Anspruch auf ALG 2 ?

Begonnen von nick228, 13. Februar 2022, 18:54:55

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nick228

Hi, ich beziehe aktuell ALG 2 und habe am Donnerstag die Zusage für einen neuen Job erhalten und darf die Tage meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Wie verhält sich das nun mit meinen Leistungen?

Mein neuer Job beginnt am 01.03.2022, ich arbeite dann in Vollzeit und hätte dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen, das ist mir bewusst.

Aber wie ist das noch im März, da ich erst Ende März mein erstes Gehalt kriegen werde.

Hab ich dann "ausnahmsweise" noch anteilig Anspruch auf ALG 2 oder entfällt das sofort und die Leistungen werden zum Ende Februar automatisch eingestellt?

fineline

Guten Abend,

ich gehe mal davon aus, das du dich die Tage bei JC für März abmeldest. Da du ab dem 1.3.2022 einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nachgehst, fällst du auch ab dem 1.3.22 aus dem Leistungsbezug.
Und es spielt auch keine Rolle, ob du in deinem neuen Job erst Ende des Monats dein 1. Gehalt bekommst.
Du könntest höchstens versuchen Einstiegsgeld zu beantragen. Das sind jedenfalls meine Erfahrungen, als ich noch gearbeitet habe.

Gruß
Fineline

nick228

Zitat von: fineline am 13. Februar 2022, 19:08:36
Guten Abend,

ich gehe mal davon aus, das du dich die Tage bei JC für März abmeldest. Da du ab dem 1.3.2022 einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung nachgehst, fällst du auch ab dem 1.3.22 aus dem Leistungsbezug.
Und es spielt auch keine Rolle, ob du in deinem neuen Job erst Ende des Monats dein 1. Gehalt bekommst.
Du könntest höchstens versuchen Einstiegsgeld zu beantragen. Das sind jedenfalls meine Erfahrungen, als ich noch gearbeitet habe.

Gruß
Fineline



Ich dachte Einstiegsgeld wäre, dass das Jobcenter den Arbeitgeber irgendwie das Gehalt für mich bezahlt :/

BigMama

Zitat von: nick228 am 13. Februar 2022, 19:09:44Ich dachte Einstiegsgeld wäre, dass das Jobcenter den Arbeitgeber irgendwie das Gehalt für mich bezahlt :/
Nein, das ist ein Eingliederungszuschuss.

Zitat von: nick228 am 13. Februar 2022, 18:54:55Wie verhält sich das nun mit meinen Leistungen?
Wenn dein Gehalt am letzten des Monats kommt, hast du für März keine Anspruch auf Alg II. Aber du kannst ein Überbrückungsdarlehen bei der Leistungsabteilung beantragen um über den März zu kommen. Dieses Darlehen musst du allerdings zurückzahlen.

Zitat von: fineline am 13. Februar 2022, 19:08:36Du könntest höchstens versuchen Einstiegsgeld zu beantragen.
Einstiegsgeld ist keine Leistung zur Bestreitung des Lebensunterhalts sondern eine Eingliederungsleistung. Das Einstiegsgeld hat eine Anreizfunktion auch eine Beschäftigung anzunehmen, die in den ersten Monaten nur ein geringes Gehalt einbringt. Es ist keine Alternative zu einem Überbrückungsdarlehen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Birgit63

Du kannst beim JC ein Darlehen zur Überbrückung beantragen. Das kannst du dann in Raten zurückzahlen.

nick228

Ich hab die Einstellung der Leistungen zum Ablauf des Februar gestellt und Einstiegsgeld beantragt. Ein Darlehen möchte ich nicht.

Fettnäpfchen

Zitat von: nick228 am 14. Februar 2022, 12:10:23Ich hab die Einstellung der Leistungen zum Ablauf des Februar gestellt und Einstiegsgeld beantragt. Ein Darlehen möchte ich nicht.
Dann hoffe mal das dein Lohn auch wirklich Ende März auf dein Kont kommt.

Ich hätte dir auf deine Frage geschrieben das du im März noch Anspruch hast und erst nach Lohneingang wird dann gerechnet ob oder wie viel du Zurück zu bezahlen hast. Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

nick228

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Februar 2022, 14:11:06
Zitat von: nick228 am 14. Februar 2022, 12:10:23Ich hab die Einstellung der Leistungen zum Ablauf des Februar gestellt und Einstiegsgeld beantragt. Ein Darlehen möchte ich nicht.
Dann hoffe mal das dein Lohn auch wirklich Ende März auf dein Kont kommt.

Ich hätte dir auf deine Frage geschrieben das du im März noch Anspruch hast und erst nach Lohneingang wird dann gerechnet ob oder wie viel du Zurück zu bezahlen hast. Leistungspflicht des Leistungsträgers

Mit freundlichen Grüßen FN

Das wird schon. Ist ein Finanzdienstleister... wenn der nicht pünktlich zahlt, würde ich mir sorgen machen :D

Fettnäpfchen

nick228

Kannst ja eine "Erfolgsmeldung" machen.

Viel Spaß und Erfolg im Job
FN
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