Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II

Begonnen von Kratzdiestel, 16. Februar 2022, 22:27:32

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Kratzdiestel

Hallo,
nächstes Jahr verlasse ich das Jobcenter, weil ich das Renteneintrittsalter erreicht habe. Bevor ich gehe, möchte ich noch mal an einer bestimmten Arbeitsgelegenheit teilnehmen. Ab Mai darf ich das endlich nach einer langen Pause wieder. In der AGH sind zurzeit alle Plätze belegt. Mein SB meinte, dass er seine Kunden nicht mehr auf die Warteliste setzen darf und mich erst ab Mitte April in die AGH zuweisen kann. Das bedeutet, dass ich eigentlich keine Chance habe, in die Arbeitsgelegenheit zu kommen, weil dort alle freien Plätze sehr schnell weg sind. Mit wem noch kann ich beim Jobcenter darüber reden, wenn mein SB nicht helfen kann?

Flip

Mit niemandem. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit. Schon gar nicht, wenn eben alle Plätze besetzt sind.

Kratzdiestel

Zitat von: Flip am 16. Februar 2022, 23:23:34
Mit niemandem. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit. Schon gar nicht, wenn eben alle Plätze besetzt sind.

Das weiß ich. Für jede Regel gibt es bekanntlich Ausnahmen.

CCR

Mach lieber eine Arbeitsgelegenheit, wenn du in Rente bist, da springt wenigstens was an Geld raus, Rentner wollen alle in Teilzeit haben.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast32644

@Kratzdiestel

Zäum doch einfach mal den Gaul von hinten auf  :grins:

Auf deutsch: Wenn du gezielt in eine ganz bestimmte AGH willst, dann würde ich zuerst dahin gehen und bei denen meinen Namen ins Spiel bringen. Du musst dort den zuständigen Ansprechpartner finden und versuchen einen kurzfristigen Termin zu bekommen. Dem erklärst du dann dein Problem und erzählst auch gleich, warum nur du der richtige Mitarbeiter für den Job bist. Wenn der/die sagt, dass du eine Chance hast, dann frägst ob die Person auch ein gutes Wort bei deinem SB einlegen könnte.

Den Betrieben sind Leute in der AGH natürlich viel lieber, die sich ins Zeug legen und sich was einfallen lassen, um den Job zu bekommen, wie irgendwelche Zwangszuweisungen.


BigMama

Wenn alle Plätze besetzt sind, sind sie besetzt. Da ändert auch der AGH Träger nichts daran. Er bekommt nur das Geld für die bewilligten Plätze.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast32644

Klar, aber wenn man sich ein bisschen bei den AGH's auskennt, dann weis man, dass sich das immer wieder schnell ändern kann. Dauert meistens nicht lange, bis wieder ein Platz frei wird. Bei der AGH gilt z.B., dass wenn Krankheit mit AU länger besteht wie 6 Wochen, dass dann die AGH beendet ist.

Deswegen gibt es immer wieder Wechsel, die nicht eingeplant sind und das wäre eine Chance für ihn.

Flip

Die Zuweisung in eine AGH bis zum Renteneintrittsalter soll was bringen? Eigentlich hat so eine Maßnahme ja einen Zweck, zumeist im Hinblick auf die Eingliederung in Arbeit. In was soll der TE noch eingegliedert werden? Wenn er ein bisschen was dazu verdienen will, soll er sich eine geringfügige Beschäftigung suchen.

Gast32644

Die AGH werden auch vergeben, wenn es die einzige Möglichkeit ist, dass ein Teilnehmer zu Geld kommt.

In unserem Sozialsystem ist leider nicht verankert, dass es Menschen gibt, die auf Grund ihrer Einschränkungen keinen Job bekommen, aber zu gesund für Rente sind und deswegen ewig in Hartz4 festhängen. Da kann so eine AGH echt was bringen.

Flip

Zitat von: Gast32644 am 18. Februar 2022, 10:18:06Die AGH werden auch vergeben, wenn es die einzige Möglichkeit ist, dass ein Teilnehmer zu Geld kommt.

Nein.

Zitat(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung. 

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16d.html

"zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit". Von "oder weil sie ein bisschen Geld nebenher haben wollen" steht da nicht.

kämpfer

Zitat von: CCR am 17. Februar 2022, 15:23:56
Mach lieber eine Arbeitsgelegenheit, wenn du in Rente bist, da springt wenigstens was an Geld raus, Rentner wollen alle in Teilzeit haben.

Ja es gibt auch Rentner die Flaschen sammeln müssen um zu überleben. Normalweise sollte kein Rentner gezwungen sein zu seiner Rente was dazuzuverdienen zu müssen.  Hieran merkt man dass das Rentensystem dringe reformiert werden muss. Es gibt einfach zu viel arme Rentner. Wenn ein Rentner jedoch lange Weile und ausreichend Geld hat, dazu Bock auf stundenweise Arbeit, ist dass was anderes.
Aber eine AGH gibt es bei Rentnern nicht.

CCR

Zitat von: Kratzdiestel am 16. Februar 2022, 22:27:32Hallo,
nächstes Jahr verlasse ich das Jobcenter, weil ich das Renteneintrittsalter erreicht habe. Bevor ich gehe, möchte ich noch mal an einer bestimmten Arbeitsgelegenheit teilnehmen.

Vielleicht will er ja nur nicht vorher vom JC in Zwangsrente geschickt werden, denn Nebenjobs gibt es ja in Hülle und Fülle.

Zitat von: kämpfer am 18. Februar 2022, 12:19:22Aber eine AGH gibt es bei Rentnern nicht.
ich habe auch nicht AGH geschrieben, sondern eine Arbeitsgelegenheit gemeint auf Nebenbeschäftigung.

kämpfer


CCR

@kämpfer AGH darfst du ruhig rot schreiben alles andere nicht, das ist nur Fettnäpfchen erlaubt.  :lol: