Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit nach § 16d SGB II

Begonnen von Kratzdiestel, 16. Februar 2022, 22:27:32

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Fettnäpfchen

ui bin ich ins Fettnäpfchen getreten, schon wieder

Ein schönes WE
FN
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kämpfer

Zitat von: CCR am 18. Februar 2022, 17:42:50
@kämpfer AGH darfst du ruhig rot schreiben alles andere nicht, das ist nur Fettnäpfchen erlaubt.  :lol:

Aha, danke für Auskunft! :grins:
@Fettnäpfchen, du darfst auch gerne in allen Farben schreiben, habe damit überhaupt kein Problem.  :sehrgut:

Gast32644

Zitat von: Flip am 18. Februar 2022, 10:52:47
Zitat von: Gast32644 am 18. Februar 2022, 10:18:06Die AGH werden auch vergeben, wenn es die einzige Möglichkeit ist, dass ein Teilnehmer zu Geld kommt.

Nein.


Doch, so bin ich selbst in 2 AGH gekommen. Jeweils immer gleich beim 1. Termin im JC nach der AGH gefragt und beides mal eine Zuweisung bekommen. Im Dezember 21 auch wieder beim 1. Termin gefragt und da Absage bekommen, weil ich erst ein Assessment machen soll.

Flip

Mit Verlaub, aber das ist garantiert nicht der Grund gewesen, den der Vermittler offiziell eingetragen hat. Denn das ist nicht Sinn und Zweck einer Arbeitsgelegenheit.

Gast32644

Was der eingetragen hat, weis ich natürlich nicht. Aber das ist auch heute noch so bei uns hier. Niemand bekommt eine Zwangszuweisung, weil die Stellen alle mit Freiwilligen besetzt sind, die eine AGH von sich aus machen wollen.