Heirat und schon wieder Probleme mit Jobcenter

Begonnen von Diskus, 01. März 2022, 04:56:23

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Diskus

Hallo Leute,
ich bräuchte nochmal eure Hilfe !

Folgendes:

Meiner einer bezieht Altersrente und wird vom Sozialamt aufgestockt.

Meine jetzige Frau bezieht EU Rente und wird vom JC aufgestockt.

So nun haben wir am 22.2.22 geheiratet die Wohnung meiner Frau wurde fristgerecht gekündigt zum 31.03.2022
Das bedeutet das Sie am 1.4.2022 bei mir in die vorhandene Wohnung mit einzieht.

Am 19.2.22 habe ich dem Sozialamt und dem JC die Änderung mitgeteilt und als Antwort kam vom Sozialamt das nun mein Regelsatz ab 1.4.2022 angepasst wird und die Miete halbiert zu zahlen sei. (hat Ottokar mir auch schon so erklärt)

Vom JC kam dann heute nen Brief mit Mitwirkungsaufforderung.
1. Haben die die Leistungen schon mal aus Angst vor überzahlungen zum 1.3.2022 eingestellt
2 Möchten Sie nun von meiner Frau Anlagen haben und zwar folgende

VÄM (Heirat, Zuzug des PTR)
Heiratsurkunde
Kündigungsschreiben der Wohnung
Mietvertrag der neuen Wohnung
Schriftliche Stellungnahme zum ggf. bereits erfolgtem Zuzug / anstehenden Zusammenzug

Die ersten 3 Sachen verstehe ich ja noch aber den Mietvertrag der neuen Wohnung der liegt denen vor denn ich war ja selber bis zum 1.8.2021 Mitglied in dem Verein (Kann denen aber meinen Mietvertrag zusenden) und der letzte Punkt was wollen die ?

Unterlagen die die von mir wollen
BPA
Krankenkassenkarte
Kontoauszüge der letzten 6 Monate
aktuellen Rentenbescheid (Liegt denen schon vor)
Bescheid über Sozialleistungen (liegt auch schon vor)
Anlage WEP
Anlage EK
Anlage VM

gehts noch ? Die sehen doch anhand des Sozialhilfebescheides was ich an Einkommen usw habe was ist denn von dem verlangten legitim ?

Was soll ich denen schreiben wegen der Einstellung der Leistung ? Weil ab 1.4.22 ändert sich ja erst die KDU vorher bleibt ja alles beim alten

Gruß Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Sheherazade

Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 04:56:23
Schriftliche Stellungnahme zum ggf. bereits erfolgtem Zuzug / anstehenden Zusammenzug

Die möchten wissen, ob und warum sie einen Monat lang die Miete für die Wohnung deiner Frau bezahlen müssen. Geheiratet habt ihr am 22.2., die Wohnung ist gekündigt zum 31.03. - normalerweise zieht man im Monat der Eheschließung zusammen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 01. März 2022, 08:23:46normalerweise zieht man im Monat der Eheschließung zusammen.

Wo steht denn bitte geschrieben, dass man zusammen ziehen muss, nur weil man verheiratet ist ? Sicherlich werden das die meisten so machen, es wird aber bestimmt auch Fälle geben , wo das eben nicht so ist.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Natürlich kann das jeder für sich selbst entscheiden - solange er auch die Mieten aus eigenem Einkommen zahlt. Das Jobcenter braucht hier im Falle des TE einfach eine plausible Begründung, warum das so ist wie es jetzt ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Diskus

Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 04:56:23und der letzte Punkt was wollen die ?
Da würde ich mitteilen das deine Frau zum 01.04. bei dir einzieht.

Was alle Unterlagen angeht die schon vorliegen...
Da du ja nicht mehr beim JC bist bist du sicher dass das alles vorliegt? Das ist ein bißerl unklar könnte aber durchaus sein.
Wenn du sicher bist verweise die darauf und das dies eine doppelte und im Zuge der Datensparsamkeit nicht erlaubt ist und die in Ihre Unterlagen schauen sollen.

Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 04:56:23Die sehen doch anhand des Sozialhilfebescheides was ich an Einkommen usw habe was ist denn von dem verlangten legitim ?
Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 04:56:23BPA nur zur Vorlage
Krankenkassenkarte wenn dann eine Mitgleidsbescheinigung, KK Karte  ist nicht leistungsrelevant
Kontoauszüge der letzten 6 Monate es dürfen nur drei Monate verlangt werden. s. Ratgeber
aktuellen Rentenbescheid (Liegt denen schon vor)
Bescheid über Sozialleistungen (liegt auch schon vor)
Anlage WEP das und die zwei anderen dürfen verlangt werden.
Anlage EK
Anlage VM
Ratgeber Kontoauszüge

Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 04:56:23Was soll ich denen schreiben wegen der Einstellung der Leistung ? Weil ab 1.4.22 ändert sich ja erst die KDU vorher bleibt ja alles beim alten
Wurde die Leistung eingestellt?
Heute ist ja schon März und die Überweisung müsste auf deinem Konto sein.
Wäre natürlich gegen die Leistungspflicht des Leistungsträgers aber das ist ja schon fast Standard geworden.

MfG FN
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Diskus

Ja die Leistung wurde eingestellt. Die Miete muss aber noch diesen Monat bezahlt werden da die Kündigungsfrist  bis zum 31.3.2022 gilt
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Sheherazade

Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 14:21:59
Ja die Leistung wurde eingestellt.

Die Leistung ALGII deiner Frau, richtig? Was steht genau in dem Schreiben über die Einstellung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Diskus

Um ggf. weitere Überzahlungen zu vermeiden, habe ich die Leistungen ab März eingestellt.
Sonst nix
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Sheherazade

Wie  sonst nix? Und warum wollen die dann noch die ganzen Unterlagen haben?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Diskus

Also genauer Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Diskus
Sie beziehen derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)

Ihre Mitteilung habe ich erhalten. Damit ich Ihren Sachverhalt abschliessend prüfen kann bitte ich um Zusendung u.a. Unterlagen Um ggf. weitere Überzahlungen zu vermeiden, habe ich die Leistungen ab März eingestellt.

Es ist zu Überprüfen  ob und inwieweit Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.

folgende Unterlagen bzw. Anlagen werden dazu noch benötigt. "Auflistung wie oben beschrieben"

Meine Information an das JC waren diese.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich am 22.02.2022 heirate.
Meine Wohnung ist zum 31.03.2022 gekündigt und auch vom Vermieter so bestätigt.

Zum Einkommen meines zukünftigen Ehemannes des Herrn Diskus ist Folgendes zu sagen:
Ø  Altersrente in Höhe von 510,84 Euro
Ø  Aufstockende Sozialhilfe in Höhe von 396,92 Euro
Ø  Nicht anrechenbares Pflegegeld (Grad 2) in Höhe von 316,00 Euro

Ich möchte Sie bitten mir mitzuteilen, welche Behörde ab 01.04.2022 für uns zuständig ist und welche Unterlagen und Anträge Sie benötigen.

Anlagen:
Rentenbescheid / Diskus
Sozialhilfe – Bescheid / Diskus

lg Diskus

"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Sheherazade

Ist das Jobcenter, wo sie im Leistungsbezug war, im gleichen Bezirk, wo du beim Sozialamt bist? Dann mach das fertig, was die brauchen und diskutiere nicht über Sinn und Zweck der Anforderungen.

Zitat von: Diskus am 01. März 2022, 04:56:23
VÄM (Heirat, Zuzug des PTR)
Heiratsurkunde
Kündigungsschreiben der Wohnung
Mietvertrag der neuen Wohnung
Schriftliche Stellungnahme zum ggf. bereits erfolgtem Zuzug / anstehenden Zusammenzug

Wichtig ist der letzte Punkt, sie muss dem Jobcenter plausibel darlegen, warum das Jobcenter die Miete ihrer alten Wohnung für März noch bezahlen soll, also warum sie nicht fristgerecht zum 28.02. gekündigt hat.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Diskus

Jut dann schicke ich denen mal die Unterlagen. Allerdings die Stellungnahme ist sowas von blöd. Wir haben uns im Dezember zu Nikolaus entschieden zu Heiraten. Somit ist die Kündigungsfrist beim Vermieter zum 31.3.2022. Vorher wussten wir noch nicht das wir Heiraten.

lg Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Birgit63

Dann hättet ihr eben eure Hochzeit um einen Monat verschoben. Wobei man auch ohne Hochzeit zusammenziehen kann.

Diskus

#13
Hallo Leute,

also es hat sich in Sachen Jobcenter immer noch nichts getan. Die Unterlagen die gefordert wurden sind alle da. Was man gemacht hat ist man hat meine Rente zu der Rente meiner Frau hinzugezählt und Ihr einen Betrag von 33 Euro überwiesen. Die Miete für März wurde unberücksichtigt gelassen.
Ein Wiederspruch wurde unbeantwortet gelassen.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Wiederspruch zum Bescheid  März ein .
Begründung:
1.   Wurde mir meine KDU für die Wohnung  xxxxxxx nicht bezahlt obwohl wie aus den Unterlagen ersichtlich die Kündigungsfrist erst zum 31.3.2022 endet. Da ich auch erst zum 1.4.2022 umziehe ist die KDU im vollen Umfang zu entrichten.
2.   Sie rechneten die Rente des Herrn Diskus als mein Einkommen an welches unrechtmäßig ist. Herr Diskus bezieht wie aus den Unterlagen ersichtlich ist Rente und aufstockend Sozialleistungen nach SGB XII so das seine Rente schon bei Ihm verrechnet wird.
Selbst wenn ich schon bei Herrn Diskus eingezogen wäre  würde die Berechnung zu 50% jeweils auf mich und Herrn Diskus erfolgen und im Ergebnis muss dann das JC 50% bei mir anerkennen und das Sozialamt 50% bei Herrn Diskus. Zugrunde gelegt wird zudem der Regelsatz für Partner.
Was den jeweiligen Bedarf und Einkommen anbetrifft, ist hierbei nicht die Bedarfsanteilsmethode zu verwenden, da ein Ausgleich innerhalb des jeweiligen Leistungssystems nicht möglich ist. Stattdessen ist das Einkommen vom JC nur bei mir und analog dazu vom Sozialamt nur bei Herrn Diskus zu berücksichtigen.
Nur wenn bei mir oder Herrn Diskus  nach der Einkommensanrechnung noch Einkommen übrig wäre, dürfte dies beim jeweils anderen berücksichtigt werden. Dies hätte dann aber auch zur Folge, dass die Person mit Einkommensüberhang keinen Leistungsanspruch mehr hätte, da sie ja genügend Einkommen zur eigenen Bedarfsdeckung hat.

Somit fordere ich Sie nochmals auf den Bescheid zurückzunehmen und mir für Monat März die dementsprechende Zahlung anzuweisen. Ich sehe einer Beantwortung und der Zahlung in maximal 7 Tagen entgegen, also bis spätestens zum 22.3.2022

Die Unterlagen für die Berechnung ab April liegen Ihnen nun auch alle vor so das auch dieser Berechnung und Bescheidung nichts mehr im Wege steht.

Nochmals zu Ihrer Kenntnisname. Wir (Herr Diskus und Ich) haben uns am 9.12.2021 entschlossen zu Heiraten und dementsprechend die Wohnung von mir gekündigt. Das Schreiben dazu liegt Ihnen vor. Demzufolge muss ich diese Wohnung bis zum 31.3.2022 bezahlen. Wann ich deshalb zu Herrn Diskus ziehe ist unerheblich, da die Kündigungsfrist gesetzlich vorgeschrieben und einzuhalten ist.


Was kann ich nun noch anstellen ? Würde eine EA etwas bringen ? 250 Euro die fehlen nun mal und ist ja nicht gerade wenig

Um das nochmals klar zu stellen. Meine Frau und ich haben uns im Dezember 2021 entschieden zu heiraten und sofort die Wohnung gekündigt. Unser vermieter hat uns zurück geschrieben das die Kündigung zum 31.03.2022 erfolgt und bis dahin die Schlüssel abzugeben sind. Bezahlen müssen wir die Miete also bis zum 31.3.2022

Gruß Diskus
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Diskus

ich habe heute beim Jobcenter (service Hotline) angerufen. Die Dame meinte ich solle den Wiederspruch zurück nehmen und um Rückruf bitten. Das ginge schneller  :wand: Von wegen
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)