EGV überprüfen lassen - jedesmal 150,-€ Eigenanteil zahlen??

Begonnen von kazuni, 12. März 2022, 17:04:10

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kazuni

Hallo!
Muss ich jedesmal beim Rechtsanwalt zur Überprüfung der EGV 150,-€ Eigenanteil für die Rechtschutzversicherung zahlen?

Oder ist es ratsam er hier bei Euch zu fragen und erst beim Verwaltungsakt einen Rechtsanwalt einzuschalten?

justine1992

Ich kenne Deine Versicherungsbedingungen nicht.
Aber: Warum sollte der "Eigenanteil" bei einer wiederholten Konsultation weg fallen? Weil dann der Rechtsanwalt darauf verzichtet? Oder Deine Versicherung?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

180

Wer das Geld zur EGV Prüfung am Fenster rauswerfen kann, ist vermutlich nicht bedürftig im Sinne des SGB II....

Einfach anonymisiert hier reinstellen, dann bekommst du sicher ein paar Tipps.
Strategie:
Schriftlich und nachweisbar (Fax oder Einschreiben) Änderungswünsche einreichen und auf Augenhöhe verhandeln als gleichberechtigter Vertragspartner. Du bist immer sehr gerne Verhandlungsbereit, aber niemals Kompromissbereit!!! Nur wenn alles zu 100% an deine Wünsche angepasst wird, gibts ne Unterschrift. Ansonsten einfach so lange weiter verhandeln, bis der SB aufgibt, die Verhandlungen im Sande verlaufen lässt oder einen VA erlässt. Im VA dann nach Formfehlern suchen (findet man fast immer) und schriftlich per Einschreiben oder Fax Widerspruch einlegen. Problem gelöst.

Kopfbahnhof

Zitat von: kazuni am 12. März 2022, 17:04:10jedesmal beim Rechtsanwalt zur Überprüfung der EGV 150,-€ Eigenanteil
So etwas macht man nicht beim Anwalt, sinnlose Geldausgabe.
Wenn dir die EGV nicht passt, keine Unterschrift und fertig.

Zitat von: kazuni am 12. März 2022, 17:04:10und erst beim Verwaltungsakt einen Rechtsanwalt einzuschalten?
Kommt darauf an was drin steht, eigentlich ist es erst Notwendig wenn mit Sanktionen gewunken wird.

kämpfer

Zitat von: justine1992 am 12. März 2022, 17:08:01
Ich kenne Deine Versicherungsbedingungen nicht.
Aber: Warum sollte der "Eigenanteil" bei einer wiederholten Konsultation weg fallen? Weil dann der Rechtsanwalt darauf verzichtet? Oder Deine Versicherung?

Lt. meinen VB sieht es wie folgt aus.
Solange  es sich um den ein und den selben Vorgang handelt muss ich nur 1x die SB zahlen. Hier kann ich den RA solange wie ich will in diesen Zusammenhang natürlich, entsprechend  befragen und er darf auch mehrere Textsätze verfassen.
Aber das sollte fast bei allen Versicherungen so sein, außer es sind Exoten.

kazuni

lappa @Ich bin nicht bedürftig, weil ich mein höheres Schonvermögen einsetze? Auch mit Schonvermögen ist man bedürftig. Hätte man null auf dem Konto wäre ja arm wie ne Kirchenmaus.
Werde auch keine Rechtschutzversicherung mehr abschließen. Hab die noch ein paar Jahre an der Backe☹️
Oder ich nehme eine ohne Eigenanteil, gibt es etwas teurer monatlich.

kämpfer

#6
Du hast aber ein außerordentliches Kündigungsrecht nach einem Schadensfall.
Somit sollte es kein Problem sein, wenn du es willst die Rechtsschutz zu verlassen. :zwinker:

kazuni


kämpfer

Immer wieder gerne.  :zwinker:
Das trifft i.ü. auf eine Vielzahl Versicherungsarten zu. Es gibt Exoten hier ist das ggf. etwas anderes geregelt.
Mein Tipp
Man sollte seine Versicherungsbedingungen schonmal gelesen haben, spätestens jedoch im Schadenfall  :zwinker: Oder sein Versicherungsexperten befragen.