Hartz IV: Darf das Jobcenter in die Wohnung?

Begonnen von Josef D, 14. März 2022, 11:29:42

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Josef D

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-darf-das-jobcenter-in-die-wohnung

Gut, dass gegen-hartz.de das Thema aufgegriffen hat! Dazu wäre aber noch eine Präzisierung interessant, wie es sich auswirkt, ob der Besuch angemeldet ist oder nicht. Gerne werden die Außendiesntmitarbeiter unangemeldet kommen, um die Leute zu überrumpeln, die zumeist über ihre Rechte gar nicht informiert sind. Oft bauen sie dann für den Fall, dass man sie nicht einlässt, ein Drohszenario auf. Aber soweit mir bekannt ist, muss man sie nicht einlassen, wenn sie nicht angemeldet sind. Unangemeldete Besuche durch den Außendienst finde ich persönlich eine Unverschämtheit.

Ich hätte gerne den Thread in "Aktuelle Nachrichten" gestartet, leider fehlt mir da aber der Button, um ein Thema zu starten. Vielleicht kann man den Thread
ja da hin verschieben.

Meph1977

Du musst sie Nicht mal dann reinlassen wenn sie sich angemeldet haben. Du musst niemanden reinlassen selbst die Polizei mit Durchsuchungsbefehl nicht. Die Polizei darfst du allerdings auch nicht aktiv behindern wenn sie sich dann Zutritt verschaffen. Hindernisse aus dem Weg räumen musst aber nicht.

Wenn du aber Erstausstattung beantragt hast wäre es durchaus sinnvoll die Jobcentermitarbeiter rein zu lassen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Josef D

Ich bin bisher nie in die Verlegenheit gekommen, dass mich die Kontrolleure besuchen wollten. Ich bezog mich auf den Link, weil in dem Artikel die Infos nicht ganz vollständig sind und ich anregen wollte, dass man da noch zusätzliche Info reinnimmt.

Und die Polizei mit einem gerichtlichen Anordnung der Durchsuchung (Durchsuchungsbefehl heißt es nicht mehr) muss ich schon einlassen.

Meph1977

Nein die Polizei musst du nicht einlassen. Du musst nicht bei der Durchsuchung mitwirken und zur Mitwirkung zählt auch denen die Tür aufzumachen, die Tür zuhalten darfst aber nicht.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Fettnäpfchen

Josef D

Zitat von: Josef D am 14. März 2022, 12:14:15Ich bezog mich auf den Link, weil in dem Artikel die Infos nicht ganz vollständig sind und ich anregen wollte, dass man da noch zusätzliche Info reinnimmt.
Das funktioniert so nicht.Zumindest kann ich es mir nicht vorstellen.
Durch den Forumverkauf sind das getrennte "Abteilungen".

Falls dich Lesestoff interessiert: VORSICHT HAUSBESUCH zum Thema BG/VuE

MfG FN
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Maik Grüning

hallo

Jetzt mal Frage was hat das mit der Polizei zutun ? Wenn die eine Beschluss habe vom Richter dann müssen sie nicht fragern ob sie in der Wohnung dürfen nur mal gesagt wenn sollte man sich auch mal die Gesetze lesen .

Meph1977

Und du solltest sie mal verstehen denn ich bezweifele das du das tust. Du hast ja noch nicht mal den Sinn von dem erfasst was ich geschrieben hab. Nur mal zu deiner Info ob das die Polizei interessieren muss ist überhaupt nicht das Thema sondern das was der tun muss in dessen Wohnung die rein wollen.

Wenn die Polizei vor meiner Wohnung steht und sagt machen sie die Tür auf und ich sag nö können sie die Tür aufbrechen aber ich bewege mich vollkommen innerhalb des Gesetzes. Was sogar ganz praktisch ist wenn ich eh ne neue Tür brauch und nix verbrochen hab. Die muss der Staat dann nämlich ersetzen wenn sie nix finden.

Wenn ich noch nicht mal die Polizei reinlassen muss dann muss ich erst recht keinen anderen reinlassen.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

superMeier

Nein, der Staat muss deine Tür dann nicht ersetzen, sondern du selbst und das kann recht teuer werden. Bei einem Durchsuchungsbeschluss oder Gefahr im Verzug muss man die Polizei reinlassen, alles andere wäre dumm und man haftet für alle zusätzlich entstehenden Kosten (Schlüsseldienst etc.).

Aber hier geht es ja auch um das Jobcenter.

Meph1977

Sei einfach still wenn du keine Ahnung hast. Es besteht keinerlei Mitwirkungspflicht bei einer Durchsuchung es gibt nur eine Duldungspflicht.
Das öffnen der Tür ist eine Mitwirkung und zu der ist die Person bei der durchsucht wird nicht verpflichtet.

Die Kosten muss man nur tragen wenn man das Verfahren verliert wenn man es gewinnt muss der Staat für alle Kosten aufkommen auch für den Schlüsseldienst. Selbst wenn man es verliert kann es sein das der Staat die Kosten tragen muss es ist nämlich garnicht so selten das sich die Durchsuchung im Nachgang als rechtwidrig erweist.

Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

superMeier

Zitat von: Meph1977 am 14. März 2022, 17:42:59
Sei einfach still wenn du keine Ahnung hast. Es besteht keinerlei Mitwirkungspflicht bei einer Durchsuchung es gibt nur eine Duldungspflicht.
Das öffnen der Tür ist eine Mitwirkung und zu der ist die Person bei der durchsucht wird nicht verpflichtet.

Die Kosten muss man nur tragen wenn man das Verfahren verliert wenn man es gewinnt muss der Staat für alle Kosten aufkommen auch für den Schlüsseldienst. Selbst wenn man es verliert kann es sein das der Staat die Kosten tragen muss es ist nämlich garnicht so selten das sich die Durchsuchung im Nachgang als rechtwidrig erweist.

Ahja, plötzlich fügst du diese "Kleinigkeit" hinzu. Nur wenn das Verfahren nämlich eingestellt werden sollte, muss man nichts zahlen, meist zahlt man aber, da eine Hausdurchsuchung nicht einfach mal so angeordnet wird. Also wie ich schrieb ein sehr schlechter Ratschlag, denn niemand kann hellsehen und sollte sich auf sowas verlassen.

Zitat von: Meph1977 am 14. März 2022, 17:42:59
Sei einfach still wenn du keine Ahnung hast.

Das gebe ich gerne an dich zurück.



Jan Mustermann

Wieso machen eigentlich alle immer dem JC auf ?
Das versteh ich irgendwie kein Stück.

Die Klingeln ,und dann ? Dann macht niemand auf.Also nichts mit Überraschungsbesuch. So einfach ist das.

Meph1977

Zitat von: superMeier am 14. März 2022, 19:21:34
Ahja, plötzlich fügst du diese "Kleinigkeit" hinzu. Nur wenn das Verfahren nämlich eingestellt werden sollte, muss man nichts zahlen, meist zahlt man aber, da eine Hausdurchsuchung nicht einfach mal so angeordnet wird. Also wie ich schrieb ein sehr schlechter Ratschlag, denn niemand kann hellsehen und sollte sich auf sowas verlassen.

Sorry aber es war mir nicht bewusst das es um deine Bildung so schlecht gestellt ist das ich offensichtliche und jedermann bekannte Tatsachen dazu schreiben muss. Und zu dem Blödsinn mit dem schlechten Ratschlag. Der erste Rat den dir ein Anwalt zu einer Hausdurchsuchung gibt ist nichts sagen außer deinen Namen und der Zweite in keiner weise mitzuwirken. Das einlassen interpretieren die gerne als Zustimmung zur Durchsuchung damit können spätere Rechtsmittel dagegen keinen Erfolg mehr haben.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Hary

Die Sache ist eigentlich ganz einfach. Juristisch hat das Jobcenter kein Recht deine Wohnung zu betreten gegen deinen Willen. Praktisch musst du sie jedoch reinlassen wenn du weiter Geld möchtest. Das Jobcenter würde andernfalls die Leistung einstellen mit der Begründung, dass nicht ermittelt werden kann ihn du berechtigt bist, oder einen Sachverhalt anführen, welcher nicht geprüft werden könne.

Also juristisch Nein, praktisch hast du keine Wahl.

Egal wie es ein Gericht an Ende sehen würde, die Einstellung der Leistung hättest du wohl erst einmal.