Hartz4 trotz Studium?

Begonnen von Pfin, 26. März 2022, 23:38:15

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Pfin

Hallo zusammen,

vorab: Ich bin mit meiner Familie in ein Bedarfsgemeinschaft und wir beziehen Hartz4. Ich selber bin Student und kenne mich mit diesen Jobcenter-Kram ehrlich gesagt null aus.

Ich mache mir nun etwas sorgen, weil mir ein Kumpel gerade gesagt hat, wieso ich kein BaFöG beantragt habe, ich muss es angeblich beantragen wenn ich in einer Bedarfsgemeinschaft bin und es sein kann das das Jobcenter nun Probleme machen weil die seit über 1 Jahr für mich weiterzahlen?

Ich studiere seit 3 Semestern mittlerweile und das Jobcenter weiß das ja auch, weil die immer einen Immatrikulationsbescheinigung haben wollen. Die haben trotzdem den Hartz 4 Beitrag für mich weiter gezahlt und mich nie bzgl. BaFöG angeschrieben.

Weiß da jemand mehr? Könnte ich da Probleme bekommen weil ich kein BaFöG angemeldet habe?

Danke

Flip

Dann ist das JC bzw. deine SB ziemlich blöd. Als Student mit eigener Wohnung bist du gem. § 7 Absatz 5 SGB II vom ALG2 Bezug ausgeschlossen. Egal, ob mit oder ohne Bafögbezug. Es sei denn, es ist nur ein Teilzeitstudium.

Pfin

Zitat von: Flip am 26. März 2022, 23:43:52
Dann ist das JC bzw. deine SB ziemlich blöd. Als Student mit eigener Wohnung bist du gem. § 7 Absatz 5 SGB II vom ALG2 Bezug ausgeschlossen. Egal, ob mit oder ohne Bafögbezug. Es sei denn, es ist nur ein Teilzeitstudium.

Danke für deine Antwort. Ist kein Teilzeitstudium, normales Vollzeitstudium... Finde ich sehr komisch, jedes halbe Jahr wollen die Immatrikulationsbescheinigung von mir sehen, ich sende Ihnen das per E-Mail immer mit einen Text, indem ich denen erzähle das ich hier studiere, hier mein Studiengang gewechselt habe etc. Die wissen eigentlich alles. Dachte weil die weiter den Hartz4 Beitrag senden das alles normal ist weil die ja immer nach Bescheinigungen nachfragen und ich es denen immer sende. Und jetzt kriege ich von Kollegen die Info das es so eigentlich nicht geht und das Internet bestätigt das.

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen? BaFöG sofort anmelden? Kriegen wir eine Strafe, müssen es zurück zahlen? Weiß jemand mehr... danke

Mit deinem aktuellen Wissen solltest du schon nochmal das JC informieren. Du bist nicht Leistungsberechtigt.

Ich kann mich dem User Flip nur anschließen. Dein SB ist ziemlich blöd.  :schock:
Erst recht, wenn du sogar deine Immatrikulationsbescheinigung regelmäßig vorlegen musst.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Pfin

Heute wieder Post erhalten, die wollen die neue Immatrikulationsbescheinigung für das neue Semester. Wieso senden die das Geld wenn die gsnz genau wissen seit 1,5 Jahren bin ich Student..

Was ist das schlimmste was passieren kann? Betrug habe ich ja nicht begangen und verschleiert auch nix, die wissen ja bin Student. Werden die eine Rückzahlung von den 1,5 Jahre fordern?

Ich melde mich heute denke ich erstmal fürs BaFöG an..

TobiasDUS

Zitat von: Pfin am 31. März 2022, 16:37:14


Was ist das schlimmste was passieren kann? Betrug habe ich ja nicht begangen und verschleiert auch nix, die wissen ja bin Student. Werden die eine Rückzahlung von den 1,5 Jahre fordern?



Keine Sorge, das ist rechtlich alles geregelt. Das Bafög-Amt und das Jobcenter werden das untereinander klären.

JensM1

Bekommt ihr evtl nur Leistungen für deine Partnerin und die Kinder? Bescheid mal richtig angeschaut?

Da du eh keinen Anspruch auf SGB II hast, brauchst du auch kein BAföG beantragen, zumindest das haben die also richtig gemacht :mocking:.

SuuSanne

Ist SB "blöd" oder ist SB bloß nett und lässt ihn studieren? Das gibt es auch, dass es Arbeitsämter gibt, die ihre Kunden auch heimlich studieren lassen, ist doch besser als nichts zu tun.
Aber daran möchte man nicht denken hier im Forum.

Pfin

Zitat von: JensM1 am 31. März 2022, 18:21:29Bekommt ihr evtl nur Leistungen für deine Partnerin und die Kinder? Bescheid mal richtig angeschaut?

Im neuen Bescheid steht "Leistungen nach dem SGB II werden für die Zeit vom April 2022 bis Januar 2023 in folgender Höhe bewilligt" und dann ein Betrag etwas über 330 Euro. Also es handelt sich hier wohl tatsächlich um SGB II was ich vom Jobcenter kriege.

Was wäre nun das schlauste, wie ich vorgehen soll.. Paar Freunde sagen mir, wenn ich denen regelmäßig meine Bescheinigungen schicken muss und es auch tue und nix verschleiere dann soll ich es einfach so lassen. Können die aber keine Rückzahlung fordern? Nicht das nach 3 Jahren eine 10.000€ Rechnung zum zurückzahlen kommt. Oder jetzt noch BaFöG beantragen.

Danke!

Yavanna

Du musst in den Berechnungsbogen schauen, ob du dort mit tatsächlichem Bedarf berücksichtigt bist oder mit 0.

Zitat von: SuuSanne am 04. April 2022, 00:22:12Ist SB "blöd" oder ist SB bloß nett und lässt ihn studieren?
Wir reden hier von einem Ausschlusskriterium.
Die oder Der SB verursacht damit unter Umständen wissentlich einen Vermögensschaden. Das hat mit "Nett" aber mal so gar nichts zu tun.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Pfin

Zitat von: Pfin am 04. April 2022, 03:21:12Du musst in den Berechnungsbogen schauen, ob du dort mit tatsächlichem Bedarf berücksichtigt bist oder mit 0.

Vorne stand SGB II etwas über 330€ und in den Berechnungsbogen Regelbedarf 360€ + Heizkosten etc.


Zitat von: Nö am 04. April 2022, 08:01:04Das hat mit "Nett" aber mal so gar nichts zu tun.

Denke ich auch nicht, da mein Kumpel im selben Jobcenter ist und ihm zahlen die nichts mehr und forderten ihn auf Bafög zu beantragen. Hätte ich diese Aufforderung bekommen hätte ich es damals natürlich gemacht, aber die haben das SGB II weitergezahlt und mit mein Unwissen dachte ich dann zahlt das Jobcenter statt Bafög weiter.


Muss man das Geld zurückzahlen was die nun 1,5 Jahre überwiesen haben? Ich wiederhole ich habe denen nix verschleiert die wollen jedes halbe Jahr eine Immatrikulationsbescheinigung und ich sende es denen immer. Wieso die SGB II weiter gezahlt haben nachdem ich in den 1,5 Jahren 3 Immatrikulationsbescheinigung geschickt habe, keine Ahnung.



Danke an alle die hier helfen.

Flip

Du schreibst aber doch was von Familie und BG. Was ist das denn für eine Familie? Frau + Kinder? Eltern? Stell doch mal den Berechnungsbogen anonym ein...

Pfin

Zitat von: Flip am 04. April 2022, 18:00:35Du schreibst aber doch was von Familie und BG. Was ist das denn für eine Familie? Frau + Kinder? Eltern? Stell doch mal den Berechnungsbogen anonym ein...

Mein Bruder ist Student bezieht Bafög und ist Vertreter der BG, dazu kommt mein Vater der bezieht Leistungen Grundsicherung SGB XVII und halt ich Student, Mutter verstorben.
Im Bescheid steht auf der ersten Seite für meinen Namen "Leistungen nach dem SGB II werden für die Zeit vom April 2022 bis Januar 2023 in folgender Höhe bewilligt" und dann ein Betrag etwas über 330 Euro. Nächste Seite im Abrechnungsbogen unter mein Namen Regelbedarf 360 € + Grundmiete + Heizkosten  ,eine Tabelle darunter zu berücksichtigendes monatliches Einkommen nur Waisenrente und Kindergeld.

Mein studierender Bruder hat im Berechnungsbogen dieselben Beträge, nur halt bei Ausbildungsbezogenes Einkommen sein BaFög Betrag, aber dafür auf der ersten Seite natürlich kein SGB II da ist nur mein Name aufgelistet.

Flip

Also hast du gar keine eigene Wohnung. Dann bist du nicht ausgeschlossen. Allerding ist Bafög tatsächlich vorrangig. Komisch, dass dich da noch niemand drauf hingewiesen hat vom JC.