Guthaben/Nachtzahlung aus Nebenkostenabrechnung melden?

Begonnen von pinkpepper, 29. März 2022, 13:23:42

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pinkpepper

Hallo zusammen,

ich bin am Verzweifeln und weiß nicht mehr weiter. Was passiert, wenn ich aufgrund von chronischer Erkrankung keine Nebenkostenabrechnungen dem Jobcenter gemeldet habe?
Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnungen von der Hausverwaltung dem Jobcenter eingereicht und es hat auch noch nie danach gefragt. (Gas-Abschlagszahlungen von externem Anbieter habe ich eingereicht.)
Es handelt sich dabei um Nachzahlungen sowie Guthaben. In beiden Fällen sind zusätzlich Widersprüche mit der Hausverwaltung am Laufen. Ich möchte dieses Geld aus dem Guthaben nicht haben und keinen Gewinn erzielen. Da es nun schon einige Zeit zurückliegt, habe ich Angst vor Bußgeld- und Strafverfahren. Meine Erkrankungen sind dem Jobcenter bekannt, wurden auch vom Ärztlichen Dienst bestätigt und es liegen Fachärztliche Atteste vor.
Ich weiß, dass es heißt, "unverzüglich". Doch ich war dazu gesundheitlich nicht in der Lage. Ich habe nicht mal mein Konto geprüft. Das soll keine Ausrede sein, denn ich war nicht mal im Stande aufzustehen oder einen Stift zu halten. Den Alltag zu bewältigen schaffe ich bis heute so gut, wie gar nicht.

Das ganze kommt jetzt wieder hoch, da eine erneute Guthabenauszahlung ansteht, die ich melden möchte. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Abrechnungen aus den letzten Jahren noch offen sind. Ich habe mir überlegt, bevor später das Jobcenter möglicherweise darauf aufmerksam wird, von mir aus Nachzahlung und Guthaben mitzuteilen. Kann ich das Guthaben auch auf ein Konto vom Jobcenter überweisen?

Was kommt auf mich zu?
Wer kann mir bitte helfen?

Ich danke euch!

Flip

Zitat von: pinkpepper am 29. März 2022, 13:23:42Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnungen von der Hausverwaltung dem Jobcenter eingereicht und es hat auch noch nie danach gefragt. (Gas-Abschlagszahlungen von externem Anbieter habe ich eingereicht.)

Wie willst du erklären, dass du (Folge)Anträge stellen konntest, dass du Gasabschläge einreichen konntest, aber für das Einreichen der BK-Abrechnungen zu krank warst?

EinMensch22

#2
Vielleicht verstehe ich es gerade falsch, ich lese den Beitrag so, dass bisher generell nicht gemeldet wurde, wenn Guthaben auf das Konto ausgezahlt wurden. Inwiefern man da durch Krankheit geschützt ist, wenn man erhaltenes Guthaben nicht angegeben hat, sicher nur in sehr sehr engen Grenzen. Solange man nicht im Krankenhaus in Koma gelegen hat wird es da vermutlich unangenehm.
Darum denke ich vielleicht besser einen Rechtsbeistand aufsuchen und mit diesem unverzüglich besprechen, wie man jetzt die Kuh möglichst schnell und ohne schwerwiegende Nachteile vom Eis bekommt.
Was mich verwundert ist, warum denn jetzt Guthaben melden, wenn man das bisher nicht getan hat ? Nicht falsch verstehen ich sehe es als selbstverständlich an, dass man jede Form von Guthaben, wenn schon nicht unverzüglich, dann zumindest zeitnah meldet. Sich da mit Unwissenheit "rauszureden", das geht vermutlich ebenfalls nicht so einfach....
Wurde bereits vom Amt festgestellt, dass man dahingehend Guthaben nicht angegeben hat oder wie erklärt sich das ?
Oder wurde das Guthaben bisher nur angekündigt und auch in der Vergangenheit nicht auf Dein Konto gezahlt?
Dann stellt sich die Sachlage vielleicht etwas anders da, weil es noch nicht zur Auszahlung somit auch noch nicht zur Verfügung stand, dazu weiß ich jedoch nichts konkretes.

Hary

Zitat von: pinkpepper am 29. März 2022, 13:23:42
Was kommt auf mich zu?
Wer kann mir bitte helfen?

Das kommt darauf an. Erst einmal musst du keine Panik haben, zu vergessen etwas einzureichen ist in dem Fall ja erst einmal keine Straftat. In der Regel (ist mir auch schon passiert) melden sich die Jobcenter wenn sie nach einer gewissen Zeit keine Nebenkostenabrechnung bekommen und fordern dich auf diese einzureichen damit es geprüft werden kann.

Sofern von Seiten des Jobcenters noch nichts gekommen ist und du nicht irgendwas bewusst verschwiegen hast, dann wäre dies eigentlich ganz einfach zu klären. Kurzes Anschreiben wo du kurz schilderst dass ein Einreichen in Vergessenheit geraten ist aufgrund deiner Erkrankung. Dem Schreiben legst du die Abrechnungen vollständig bei. Dann wirst du sofern es eine Rückzahlung gab in kürze eine Anhörung bekommen wo dir vorgeworfen wird überzahlt worden zu sein. Darauf hast du dann Zeit dich zu äußern, einen anderen Sachverhalt zu beschreiben, zu akzeptieren oder du wartest die Frist ab. Dann wird nach Aktenlage entschieden und du bekommst eine Rückforderung welche du dann an die Inkassostelle der Agentur zahlst.

Bei der Anhörung würde ich dir raten die Frist verstreichen zu lassen und dich nicht zu äußern. Sollte sich später rausstellen, dass die Berechnung falsch ist, dann hast du mit einem akzeptieren schlechtere Karten.

Aber ich würde mir jetzt keine Sorgen machen, zumindest dann wenn es einfach ein Vergessen war und bisher nicht angemahnt wurde.

pinkpepper

Danke für eure Rückmeldungen.

Ich erhalte seit April 2018 ALG II.
Dez 2019 bekam ich eine NebenkostenAbrechnung von 2017 und 2018, beides Nachzahlungen.  2017 ist ungültig, da zu spät eingereicht. Habe ein Widerspruch geschrieben. Ist immer noch nicht geklärt. Habe bisher nichts gezahlt.
September 2020 bekam ich die Abrechnung von 2019 mit einem Guthaben, das ausgezahlt wurde.
Dezember 2021 kam die Abrechnung von 2020 mit einem Guthaben, wurde nicht ausgezahlt. Nach Gespräch mit Vermieter, kam ein Schreiben der Hausverwaltung im Januar, dass diese fehlerhaft sei. Letzte Woche kam die korrigierte Version. Guthaben steht an.
Ich wurde bisher nie vom JobCenter aufgefordert Nebenkostenabrechnungen einzureichen, nur die der Gasabrechnugen. Da mir aber ein Guthaben 2020 ausgezahlt wurde und ich zur Mitwirkungspflicht gezwungen bin, hab ich Bedenken vor all diesen Verfahren. Ich hatte die Idee, alles mitzuteilen, wenn die Widerspruchsverfahren abgeschlossen sind, alles anzugeben. Jetzt durch die neue Abrechnungen kam das im Chaos wieder hoch ind ich habe Angst, dass ich etwas falsch gemacht habe.

Mit dem Vorwurf habe ich gerechnet. Eine Erkrankung äußert sich nicht nur in schwarz und weiß. Es gibt auch ganz viele andere Dinge, die ich nicht geschafft habe und dadurch kam es zu Mahnverfahren und Inkassoschreiben.
Ich habe versucht, mein Bestes zu geben. Manches ist mir gelungen, manches nicht. Ich bin kein perfekter Mensch. Letztendlich ist meine Erkrankung der Grund dafür, dass ich nicht arbeiten kann und ALG II beziehe. Priorität ist von beiden Seiten, dass ich gesunde und dadurch wieder Arbeit finden kann. Wobei die ganzen Verfahren vom Jobcenter nicht gerade zu meiner Gesundung beitragen, sondern meine Symptome verschlimmern lassen.


Hary

Zitat von: pinkpepper am 29. März 2022, 16:23:49
Da mir aber ein Guthaben 2020 ausgezahlt wurde und ich zur Mitwirkungspflicht gezwungen bin, hab ich Bedenken vor all diesen Verfahren. Ich hatte die Idee, alles mitzuteilen, wenn die Widerspruchsverfahren abgeschlossen sind, alles anzugeben. Jetzt durch die neue Abrechnungen kam das im Chaos wieder hoch ind ich habe Angst, dass ich etwas falsch gemacht habe.

Du musst davor keine Angst haben, das komplizierteste an diesem "Verfahren" ist die Abrechnungen in den Briefkasten des Jobcenters zu bekommen. Du solltest nicht noch länger warten. Reiche am besten Morgen alles ein und verweise darauf dass zu der Abrechnung ein Verfahren anhängig ist und dies noch nicht abschließend geklärt wurde. Aber je länger du wartest, desto eher wirst du Probleme bekommen. Und eines ist sicher, wenn das Jobcenter die Leistung einstellt z.B weil sie Vermuten du würdest etwas einbehalten wollen, dann werden sie ganz sicher keine Rücksicht auf dein Befinden nehmen.

pinkpepper

@ Hary: Das hört sich ja beruhigend an.

Wie wäre es, wenn ich zunächst das kommende Guthaben melde und um Verrechnung bitte?
Wahrscheinlich wird das JC dann hellhörig und fragt sich, wo die anderen Abrechnungen sind. Was wäre, wenn ich die Antwort abwarte?

Hary

Zitat von: pinkpepper am 29. März 2022, 21:31:00Wie wäre es, wenn ich zunächst das kommende Guthaben melde und um Verrechnung bitte?
Ich würde es nur melden indem die Unterlagen eingereicht werden. Wenn du anrufst und sagst "Hey ich habe 250 Euro bekommen, zieht es von der nächsten Zahlung ab", dann wird man wohl eher deine Leistung erst einmal einstellen weil man hellhörig wird. Du kannst beim Einreichen und sofern das Geld vorhanden ist aber angeben, dass du einverstanden bist das eine kommende Leistung entsprechend dem Betrag verringert wird. Aber das entscheidet der SB. Der normale Weg ist die Meldung > Anhörung > Entscheidung > Forderung

Gast51367

Etwas OT:
Wenn ich das schon höre. Das Ziel vom Jobcenter kann nicht die Gesundung am besten per Vertrag sein. Eingliederung beim Jobcenter hat immer den Bezug zu Arbeit zu haben. Aber wie das klingt, könntest du auch überlegen, ob du nicht einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit stellen möchtest.

Diese gibt es auch vorübergehend bis es dir wieder besser geht. Mit einem Gutachten wird dann deine Restleistungsfähigkeit überprüft werden. Die hier scheinbar mal wieder gar nicht rausgearbeitet wurde.

Die Termine beim Jobcenter sind in der Regel, und ich muss sagen, das sollten mittlerweile alle mit der Materie beschäftigten wissen, Arbeitstermine zur Arbeit an einer Eingliederungsvereinbarung. Das ist in der Sache schon völlig faĺsch, wenn man krank ist. Dann kommt dabei heraus, dass Kranke völlig überfordert sind.

Solltest du keine Eingliederungsvereinbarung geschlossen haben, dann hast du eine umsichtigere Behörde als 99% der Bezieher von ALG2. 

Grundsätzlich Guthaben aus den BK immer melden. Aber ich verstehe wenn einem das alles mal über den Kopf steigt. Gute Besserung.

pinkpepper

@SteffanP: Ich habe schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt bzw. stellen müssen vom JC aus. Vor knapp zwei Jahren bekam ich eine neue Arbeitsvermittlerin, die seeehr ambitioniert ist. Es ist ihr erster Job und sie hat durchblicken lassen, dass sie gar nicht so recht weiß, was sie mit mir machen soll, denn eigentlich müsste sie mich in Arbeit vermitteln. Sie hat dann beauftragt, mich überprüfen zu lassen.
Vor einem Jahr bekam ich das Ergebnis vom Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur. Das Ergebnis war, dass ich unter drei Stunden täglich erwerbsfähig sei. Meine Jobvermittlerin teilte mir dies in einem Telefonat mit und sagte, sie sei jetzt nicht mehr für mich zuständig, sondern die Rehaabteilung der Arbeitsagentur. Ich hätte ein Jahr meine Ruhe und könne meine Masterarbeit schreiben. Drei Wochen später bekam ich erneut ein Schreiben mit der Aufforderung, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Dieses Verfahren lief bis Ende letztens Jahres. Im Bescheid stand, dass mein Antrag abgelehnt wird, weil ich nicht die formalen Voraussetzungen erfülle, also die Versicherungszeiten und es nicht geprüft wurde, ob ich medizinisch betrachtet erwerbsgemindert sei. Daraufhin hat das Jobcenter ohne meines Wissens Widerspruch eingereicht und es wird jetzt geprüft, ob ich Grundsicherung erhalte. Mir konnte auch keiner sagen, ob das bedeutet, dass ich dann Sozialhilfe beantragen muss oder wie es weitergeht. Heute bekam ich erneut Post von der DRV, dass ich im April zu einer ärztlichen Begutachtung muss...

Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

Danke für deine Besserungswünsche.

@Hary: Ich hatte nicht vor, dort anzurufen, sondern schriftlich mitzuteilen, dass aus einer Nebenkostenabrechnung ein Guthaben ausgezahlt werden soll. Davor habe ich keine Angst, denn hier ist ja nichts unrechtliches passiert und es steht in der Zukunft.
Was mir stattdessen viele Sorgen bereitet, ist das Guthaben einer vergangenen Abrechnung. Wie reagiere ich, wenn das Amt mir, wie hier schon angedeutet, vorwirft, ich hätte andere Sachen gemeldet, "nur" dieses nicht?
Ich sollte noch erwähnen, dass ich schon einmal einen neuen verringerten Gasabschlag nicht angegeben hatte. Ich habs nicht bemerkt, weil ich keine Schreiben gelesen habe und meine Konto nicht überprüft habe. Da kam es zu deinem besagten Verlauf. Daraus könnte man schließen, dass ich erneut nicht fristgerecht gehandelt habe und mir mehr Strafen aufhalsen oder man könnte sehen, dass ich es wieder aufgrund meiner Erkrankung nicht geschafft habe.
Zudem habe ich ja im Sinne des JobCenters einen Widerspruch eingereicht, damit diese weniger zahlen muss. Mir hätte die Nachzahlung ja auch egal sein können.

Gast51367

Zitat von: pinkpepper am 30. März 2022, 01:23:19
Daraufhin hat das Jobcenter ohne meines Wissens Widerspruch eingereicht und es wird jetzt geprüft, ob ich Grundsicherung erhalte. Mir konnte auch keiner sagen, ob das bedeutet, dass ich dann Sozialhilfe beantragen muss oder wie es weitergeht. Heute bekam ich erneut Post von der DRV, dass ich im April zu einer ärztlichen Begutachtung muss...

Ich habe eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

Wenn du die Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente durch die DRV nicht erfüllst, wirst du, im Falle der Bewilligung, die Grundsicherung bei Alter- und Erwerbsminderung komplett von deiner Stadt bekommen. Die Begutachtung wird von der Stadt angeordnet oder vom Jobcenter, die DRV führt den Auftrag durch.

Ich kann dir nur empfehlen frühzeitig deine Unterlagen zusammen zu bekommen. Dann hast du keine Verzögerungen. Das wäre dann z.B. so etwas wie die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse usw. Eine genaue Liste kannst du dir von der Stadt geben lassen. Mach das am besten sofort, wäre meine Empfehlung.

Diese Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben würde ich nicht empfehlen. Wenn du sie nicht unterschreibst, dann kommt ein Verwaltungsakt. Gegen den kannst du dann immerhin Widerspruch einlegen. Und genau das meinte ich. Kranke Menschen werden übervorteilt, wenn sie nicht vorher einen Termin zur Begutachtung hatten. Ich verstehe nicht, wieso die das immer wieder machen. Nichts für ungut. Ist ja nicht deine Schuld. Mich regt das aber sehr auf.

pinkpepper

@SteffanP: Falls es zu keiner Bewilligung kommen sollte, was passiert dann?
Kann das JobCenter mir dann die Leistungen verweigern und ich stehe ohne finanzielle Mittel da? Oder kann mich das JobCenter entgegen dem Gutachten der Arbeitsagentur und all den Attesten meiner Ärzte versuchen, mich in Arbeit zu vermitteln?

CCR

Zitat von: pinkpepper am 29. März 2022, 13:23:42ich bin am Verzweifeln und weiß nicht mehr weiter. Was passiert, wenn ich aufgrund von chronischer Erkrankung keine Nebenkostenabrechnungen dem Jobcenter gemeldet habe?
Ich habe bisher keine Nebenkostenabrechnungen von der Hausverwaltung dem Jobcenter eingereicht und es hat auch noch nie danach gefragt. (Gas-Abschlagszahlungen von externem Anbieter habe ich eingereicht.)
Zitat von: pinkpepper am 29. März 2022, 13:23:42Meine Erkrankungen sind dem Jobcenter bekannt, wurden auch vom Ärztlichen Dienst bestätigt und es liegen Fachärztliche Atteste vor.
wie sollten sie auch Nachfragen, wenn jemand Krank ist erwartet das JC eine Nachzahlung und gegebfalls das sie bezahlen müssten.

pinkpepper

@Urgestein: Wie habe ich das zu verstehen? Warum sollte bei einer Erkrankung von einer Nachzahlung ausgegangen werden?

CCR

wer krank und sich wenig bewegt braucht auch mehr wärme Heizung.