Mietbescheinigung trotz Kostenbeteiligungsvereinbarung

Begonnen von Mopedfahrer, 30. März 2022, 17:09:48

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Mopedfahrer

Hallo zusammen,

ich habe mit meiner Mutter eine Kostenbeteiligungsvereinbarung abgeschlossen. In der steht, dass ich jeweils die Kosten der Miete, der Nebenkosten und der Heizkosten zu 50% übernehme. Dies gilt auch für etwaige Mieterhöhungen. Dazu stehen die Beträge.

Bei meinem Erstantrag wurde alles ohne Einsicht der Kostenbeteiligungsvereinbarung akzeptiert.
Leider hat sich seit Januar die Miete erhöht, was ich in meinem WBA auch angegeben habe.

Nun habe ich eine Aufforderung bekommen, das offizielle Schreiben zur Mieterhöhung einzusenden. Ich habe dem Jobcenter die Kostenbeteiligungsvereinbarung geschickt, aus der hervorgeht, dass ich ab Januar mehr Miete zahlen muss. Nun eine erneute Aufforderung eine Mietbescheinigung beizubringen, mit dem Hinweis, dass nicht die anteiligen Kosten benötigt werden, sondern die Gesamtkosten. Und immer noch die unterschriebene Kopie zur Zustimmungserklärung an den Vermieter.

Kann das JC diese Unterlagen verlangen, obwohl die Kostenbeteiligungsvereinbarung vorliegt?

PS: Mutter bezieht kein Hartz 4.

Danke & Gruß

Flip

Was steht denn genau in der Vereinbarung? 50%? Dann braucht das Amt den Nachweis, was 100% sind. Und du ja auch, wenn du irgendwann mal deine 50% mit eigenem Einkommen bezahlen musst.

Mopedfahrer

In der Vereinbarung steht:

xxx zahlt monatlich für die Unterkunft und Betriebskosten, sowie der Heizkosten jeweils 50% der Gesamtsumme.
Die Kosten betragen derzeit:
Kaltmiete: x Euro, ab dem 01.01.2022 x Euro
Betriebskostenvorauszahlung: xx Euro
Heizkostenvorauszahlung: x Euro
Monatlicher Gesamtbetrag: x Euro, ab dem 01.01.2022 x Euro

Flip

Dann ist es so, wie ich schrieb: es bedarf eines Nachweises der 100% Kosten. Einfache Angaben, dass es jetzt x Euro mehr sind, reichen da nicht. Eigentlich doch logisch, oder nicht?

Mopedfahrer

Ich dachte, dass Jobcenter soll die Angemessenheit prüfen?
In Summe liege ich für meine Stadt mit der Kostenbeteiligung unter 100 Euro der Angemessenheit, selbst mit der Erhöhung.
Also habe ich doch meinen Beitrag geleistet?


Flip

Aber trotzdem übernimmt das Jobcenter doch nur die tatsächlich geschuldeten Unterkunftskosten. Die sind 50% der Kosten, die der Vermieter deiner Mutter verlangt. Es reicht nicht, dass du einfach behauptest, dass der ab XX 50 Euro mehr will. Das muss nachgewiesen werden. Das hat mit Angemessenheit gar nichts zu tun.

Ohne Nachweise könntest du ja sonstwas behaupten, was du zahlen müsstest.

Mopedfahrer

Der Nachweis ist doch meine Kostenbeteiligungsvereinbarung.
Die wohl rechtsgültig ist. Fast wie ein Untermietvertrag

Lt. Gesetz wird die Angemessenheit geprüft.
Bzw. ist das sogar bis 31.12. ausgesetzt...
Also geht es doch allein darum.

Flip

Aber da steht doch nur drin "50%"! Um die tatsächlichen 50% ausrechnen zu können, braucht man doch Mietvertrag oder Mieterhöhungsschreiben!

Wenn jemand kommt und zu dir sagt "ich will 50% von der Miete" und dazu angibt, dass, das 800 Euro sind, dann zahlst du einfach so dir 400 Euro und schaust nicht, ob das so stimmt mit den 800 Euro? Das geht in einer Behörde nicht. Da brauchst du Nachweise.

Woher soll das Jobcenter wissen, dass sich die Miete erhöht hat? Einfach nur, weil du das behauptet hast? Es geht nicht um die Angemessenheit, es geht darum, wieviel Miete du nun tatsächlich zahlen musst. Wo ist denn bitte das Problem?

EinMensch22

Verstehe das so, dass die Mutter die Wohnung gemietet hat ? und per Vereinbarung zwischen Mutter und Kind die Miete pro Kopf verteilt wird, je 50%.
Wie es sich überhaupt mit derartigen Vereinbarungen verhält keine Ahnung, sind ja bisher wohl anerkannt worden.
Interessant, dass das überhaupt geht hätte ich gar nicht gedacht.

Ist dann die Frage, ob die Vereinbarung zwischen Mutter und Kind für sich schon ausreichend ist und  da scheint mir die Meinung von @flip schon stimmig.
Die eigentliche Mieterhöhung durch den Vermieter fehlt...
:weisnich:

Flip

Einer solchen Vereinbarung hätte es gar nicht bedurft, da die Miete nach Rechtsprechung des BSG sowieso kopfteilig zu berücksichtigen ist. Aber, wenn man eben schriftlich vereinbart, dass 50% zu zahlen sind, dann muss man wissen, wieviel 100% sind. Wie will man sonst die 50% errechnen?

EinMensch22

#10
Sie wissen es schon, wie hoch die 50% sind, steht ja in der Vereinbarung. Das wird nur nicht als Nachweis über die Höhe der Miete anerkannt, dafür ist dann halt das Schreiben durch den Vermieter über die Mieterhöhung als Nachweis erforderlich.
Das wäre analog zur eigenen Angabe über die Kosten Miete etc. und den Mietvertrag etc. legt man als Nachweis vor, scheint klar.

Worüber ich gestolpert bin, dass es in der Art überhaupt anerkannt wird und dass es beim Erstantrag anscheinend einfach so funktioniert hat mit der Vorlage der Kostenvereinbarung ohne Mietvertrag, wobei vielleicht nur ein Missverständnis von meiner Seite und der Mietvertrag lag dem JC bei Erstantrag vor.
Das mit der Zustimmungserkllärung (siehe Eröffnungspost) für den Vermieter verstehe ich ebenfalls nicht, was soll denn das sein ? Ist doch weder Untermietvertrag noch WG...

Mopedfahrer

Zitat von: EinMensch22 am 31. März 2022, 01:56:57
Das mit der Zustimmungserkllärung (siehe Eröffnungspost) für den Vermieter verstehe ich ebenfalls nicht, was soll denn das sein ? Ist doch weder Untermietvertrag noch WG...

Meine Mutter und ich wirtschaften für uns allein, bilden also keine Haushaltsgemeinschaft. Ich unterstütze sie nicht und sie mich nicht.
Deshalb haben wir ja die Kostenbeteiligungsvereinbarung aufgesetzt. Die Zustimmungserklärung, ist die Zustimmung, dass die Miete ab Januar erhöht wird und man das akzeptiert hat.

Zitat von: Flip am 30. März 2022, 23:46:22
Aber da steht doch nur drin "50%"! Um die tatsächlichen 50% ausrechnen zu können, braucht man doch Mietvertrag oder Mieterhöhungsschreiben!

Wenn jemand kommt und zu dir sagt "ich will 50% von der Miete" und dazu angibt, dass, das 800 Euro sind, dann zahlst du einfach so dir 400 Euro und schaust nicht, ob das so stimmt mit den 800 Euro? Das geht in einer Behörde nicht. Da brauchst du Nachweise.

Woher soll das Jobcenter wissen, dass sich die Miete erhöht hat? Einfach nur, weil du das behauptet hast? Es geht nicht um die Angemessenheit, es geht darum, wieviel Miete du nun tatsächlich zahlen musst. Wo ist denn bitte das Problem?
Die Miete, die ich tatsächlich bezahlen muss steht in der Kostenbeteiligungsvereinbarung. Das Jobcenter sieht in der Kostenbeteiligungsvereinbarung, dass sich die Miete erhöht hat.


justine1992

Zitat von: Mopedfahrer am 30. März 2022, 18:43:24
In der Vereinbarung steht:

xxx zahlt monatlich für die Unterkunft und Betriebskosten, sowie der Heizkosten jeweils 50% der Gesamtsumme.
Die Kosten betragen derzeit:
Kaltmiete: x Euro, ab dem 01.01.2022 x Euro
Betriebskostenvorauszahlung: xx Euro
Heizkostenvorauszahlung: x Euro
Monatlicher Gesamtbetrag: x Euro, ab dem 01.01.2022 x Euro
Dann schreib doch mal die KBV genau ab. Aus dieser hier geht hervor, dass der Hauptmietvertrag Bestandteil dieses Vertrags ist.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Mopedfahrer

Das hier wäre sie:

Kostenbeiteiligungsvereinbarung
Zwischen:
xxx
und
xxx

Es wird für die Dauer, die xxx noch im Haushalt von xxx wohnt, Nachfolgendes vereinbart:

1. xxx zahlt monatlich für die Unterkunft und Betriebskosten, sowie der Heizkosten jeweils 50% der Gesamtsumme.
Die Kosten betragen derzeit:
Kaltmiete: xx Euro, ab dem 01.01.2022: x Euro
Betriebskostenvorauszahlung: x Euro
Heizkostenvorauszahlung: x Euro
Monatlicher Gesaamtbetrag: x Euro, ab dem 01.01.2022: x Euro

Die Zahlung erfolgt monatlich bis zum 20. des Monats in Bar gegen Quittung oder per Überweisung auf das Konto von xxx.

1.1: xxx hat sich mit 50% des Betrages an einer Mieterhöhung zu beteiligen.
1.2: xxx hat sich mit 50% des Betrages an Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten zu beteiligen. Im Falle eines Guthabens, werden ihm 50% des Betrages erstattet.

2. Die Wohnung wird aktuell von 2 Personen (einschl. der Vertragsparteien) bewohnt.

3. xxx zahlt die Kosten für seine eigenen Nahrungsmittel/Verbrauchsmittel
selbst.

4. xxx ist es gestattet neben seinem Wohnraum noch Küche, Bad, Flur und
Wohnzimmer mit zu benutzen.

5. Der Vertrag gilt ab 01.10.2021 für unbefristete Zeit.

Flip

Verstehst du es denn nicht? Ihr habt vereinbart, dass du 50% der Kosten aus dem Mietvertrag deiner Mutter zahlst. Ob die Zahlen, die ihr in der Kostenbeteiligungsvereinbarung angegeben habt, stimmen oder nicht, das weiß der liebe Gott. Das JC will das aber auch wissen. Ihr könnt da ja sonstwas für Zahlen reinschreiben und behaupten, es wären besagte 50%. Ob das tatsächlich stimmt, das will das JC kontrollieren.

Schmeißt du auch jedem, der sagt "du musst jetzt 50 Euro bezahlen" das Geld hinterher? Das JC darf das nunmal nicht. Da steht, dass du 50% der Miete zahlen musst. Also bedarf es eines Nachweises, wieviel Miete deine Mutter zahlen muss. Nachweis, nicht Behauptung.