Gesundheitsfragebogen an den Sachbearbeiter?

Begonnen von Gast51367, 31. März 2022, 06:40:29

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Gast51367

Hallo,

ein Freund von mir hat die Aufforderung erhalten sich der Begutachtung durch den ärztlichen Dienst zu unterziehen. Sein Sachbearbeiter, der jeder Menschlichkeit unverdächtig scheint, hat ihn deshalb aufgefordert Schweigepflichtentbindungen und Gesundheitsfragebogen einzureichen. Der Freund fragt sich warum der Sachbearbeiter das in die eigenen Hände bekommen will?

Er möchte das nämlich nicht an diesen einreichen, denn es herrscht kein Vertrauen. Was kann er tun um seine Mitwirkungspflicht dennoch zu erfüllen?

Unwissender

Die Schweigepflichtsentbindung ist für die Ärzte, damit die dem med. Dienst Auskunft geben dürfen! Dem Vermittler/Sachbearbeiter geht das nix an! Er soll die Schweigepflichtsentbindung halt dann an den ärztlich Dienst schicken!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast51367

hallo,

dafür müsste es eine Bezugsadresse im Vorfeld geben. Also, wer vom ärztlichen Dienst wird Ansprechpartner für die Begutachtung. Das müsste er schon wissen vorher. Ist aber nicht in der Meldeaufforderung enthalten. Das einfach an den äD zu schicken, in der Hoffnung, das erreiche schon den Richtigen halte ich nicht für vernünftig.

Den Sachbearbeiter anschreiben und um die Adresse bitten, würde mir einfallen. Oder, in den Umschlag einen Zettel stecken, auf dem steht, dass der äD den Gesundheitsfragebogen erhalten wird, sobald er sich meldet.

Es geht hier darum dass der Sachbearbeiter zu keiner Zeit seine Hände an die Umschläge legen kann. Denn diesem wäre ohne viel Aufhebens einiges zuzutrauen. Keine Polemik, dafür gibt es eine Reihe von Beweisen. Bitte weiterhin um Beteiligung.

EinMensch22

#3
Adressen vom Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit und wie dieses je nach Bundesland, Stadt geregelt ist frage ich mich ebenfalls, inwieweit es noch Unterschiede gibt, Jobcenter oder Agentur für Arbeit in Bezug auf den ärztlichen Dienst, who knows

Denke der entsprechende Sachbearbeiter müsste wissen welche Adresse gilt, allerdings habe ich in der Vergangenheit mal versucht eine Adresse von dem für mich zuständigen ärztlichen Dienst in Erfahrung zu bringen und bin damit gescheitert. Antworten dazu habe ich auch nicht erhalten, einfach nur schicken Sie es an den ärztlichen Dienst, was wohl irgendwie grundsätzlich von den entsprechenden Stellen weitergeleitet wird, sofern es in Lettern auf dem Briefumschlag steht bzw. damals gab es dafür einen speziellen Briefumschlag (ohne Adresse), den die AfA etc. zur Verfügung stellte. Darauf verlassen kann man sich nicht, dass da kein Unbefugter reinschaut, wird aber in den allermeisten Fällen wohl klappen.

Einzige Adresse, die mir bekannt ist, nachfolgende, ob da jedoch der richtige Ansprechpartner zu finden ist, who knows.
Ärztlicher Dienst der Zentrale der BA
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Warum man darum so ein Geheimnis macht fragte ich mich damals ebenfalls, liegt vielleicht an den internen Abläufen und die Adresse ist am Ende erst bekannt, wenn die Beauftragung erfolgt bis dahin gibt es irgendeine Sammelstelle. ???
Informationen auf die man sich in irgendeiner Form verlassen kann sind Mangelware und dass man überhaupt eine bekommt mit der man etwas anfangen kann ist ein Glücksspiel mit unbekanntem Ausgang. Wo jetzt wer überhaupt die Begutachtung gemacht hat und was konkret da drin steht, ich habe aufgegeben und mich mit der Zusammenfassung begnügt, die ich irgendwann erhalten habe.

Filip2610

Das Jobcenter hat nicht das Recht zu verlangen, dass der Gesundheitsfragebogen an das Jobcenter geschickt wird. Möglichkeit 1 beim Jobcenter anrufen und darum bitten, dass einem die entsprechende Adresse mitgeteilt wird. Hat evtl. den Nachteil, dass man keinen Nachweis über den Inhalt des Telefonats hat. Möglichkeit 2 per Einschreiben an das Jobcenter schreiben und um Mitteilung bitten, wohin der Gesundheitsfragebogen geschickt werden soll. Möglichkeit 3 alternativ könnte man wohl auch gar nichts machen. Sollte das Jobcenter eine Sanktion verhängen, wäre dies wohl rechtswidrig und man könnte dagegen anargumentieren und notfalls mit einem Anwalt oder selber dagegen vorgehen. Aber ich garantiere sicherheitshalber für nichts. Auf jeden Fall toi toi toi  :cool:

Unwissender

Einfach in einen zugeklebten Umschlag geben und draufschreiben das er an den ÄD geht! Der SB bekommt sowieso keine Auskunft, auch wenn er eine Schweigepflichtsentbindung hat (dann bekäme sie ja der ÄD nicht! Und aufgrund einer Kopie gibt kein Arzt die Infos raus!)

Du kannst alternativ die Schweigepflichtsentbindung auch verweigern, (einfach alles durchstreichen und auf einem Extrablatt mitteilen, das du die Befunde selber mit zum Termin bringst) solltest aber dann selbst von deinen Ärzten die Unterlagen selber anfordern und zur Untersuchung mitbringen! (So hab ich es gemacht) Kostet manchmal was, aber das wars auch!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Bundspecht

Zitat von: Unwissender am 01. April 2022, 09:52:55Einfach in einen zugeklebten Umschlag geben und draufschreiben das er an den ÄD geht

Was meinst Du , wie fix ein SB so einen verklebten Umschlag aufbekommt, sich das alles ansieht und dann neu "verpackt"!
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

EinMensch22

Was soll denn konkret mit der Einschaltung des ärztlichen Dienstes festgestellt werden ? Da mag es verschiedene Dinge geben und was alles zu einem Unterschied führen kann bei der Beurteilung, inwieweit Mitwirkungspflichten nun erfüllt sind oder gerade nicht erfüllt sind bei diesem oder jenem Verhalten  :weisnich:
Inwieweit man sich darauf berufen kann, dass man selbst die Sorge hat, dass der Sachbearbeiter in den Umschlag an den ärztlichen Dienst schaut, der Sachberbeiter darf es nicht, an der Stelle kann man das schon mal nicht so einfach begründen, dass durch diese Sorge die Begutachtung im Zweifel lange verzögert wird (Was ist lange und ab wann hat man den Bogen überspannt  :weisnich: hängt dann vermutlich wieder davon ab, ob überhaupt behauptet werden kann man hat dadurch die Begutachtung verzögert und was ist erheblich und was nicht ?
hängt wieder davon ab, was man selbst anbietet usw. und in welchem Zeitraum und ob man dann auch alle notwendigen Befunde usw. vorliegen hat..

Inwieweit der Gesundheitsfragebogen nun auszufüllen ist oder eben nicht ebenfalls fraglich, ob ich im Jahr 2000 mal Husten hatte bringt sowieso nichts an der Aufklärung des Sachverhalts (siehe oben Was soll überhaupt geklärt werden ?)



Unwissender

Zitat von: Bundspecht am 01. April 2022, 11:50:34
Zitat von: Unwissender am 01. April 2022, 09:52:55Einfach in einen zugeklebten Umschlag geben und draufschreiben das er an den ÄD geht

Was meinst Du , wie fix ein SB so einen verklebten Umschlag aufbekommt, sich das alles ansieht und dann neu "verpackt"!

Möchte wissen was der SB mit so einer Information anfangen will?
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Gast51367

Zitat von: Unwissender am 02. April 2022, 11:29:54
Zitat von: Bundspecht am 01. April 2022, 11:50:34
Zitat von: Unwissender am 01. April 2022, 09:52:55Einfach in einen zugeklebten Umschlag geben und draufschreiben das er an den ÄD geht

Was meinst Du , wie fix ein SB so einen verklebten Umschlag aufbekommt, sich das alles ansieht und dann neu "verpackt"!

Wenn du mal in Akten von Leistungsbeziehern reingucken darfst, dann wirst du einige bemerkenswerte Sachen entdecken. Insbesondere wenn diese zu der Fraktion "lässt sich nicht alles gefallen" gehören. Dann steht da was von Querulant und noch weiteren Beleidigungen. Die ungefiltert beim äD ankommen. Alles schon erlebt. Und wenn man dann weitere Angriffspunkte erhält lassen diese sich trefflich ausnutzen. Naiv zu glauben, es gäbe kein Interesse bei überforderten Sachbearbeitern, ihre Plagegeister zu denunzieren. Weißt schon, die die gerne einen guten Job hätten. Oder krank sind. Diese schlimmen Finger halt.