Umzug - Pflegegeld - darf die Miete höher sein?

Begonnen von Pommesmitmajo, 03. April 2022, 21:01:56

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Pommesmitmajo

Hallo zusammen,

Ich erhalte Pflegegeld in Höhe von 316€ monatlich und bin nun gezwungen aus meiner jetzigen Stadt weg zu ziehen.
(Die Umstände belaufen sich auf ein Gewaltverbrechen bei welchem ich Geschädigte bin, und ich hier nicht mehr wohnen bleiben kann, weil der Täter 500 m von mir entfernt wohnt und mir das Leben zur Hölle macht)

Mein Traumatherapeut rät mir aus gesundheitlichen Gründen dringend zu einem Wohnortwechsel weshalb mir eine Zusage vom JC ziemlich sicher ist.
(Nein, das konnte noch nicht 100%  geklärt werden da das ArbeitslosengeldI meines Mannes  am 15.4.2022 ausläuft und wir  somit aktuell noch gar nicht im Leistungsbezug sind)

Nichts desto trotz muss ich das geklärt haben da ich schon seit zwei Jahren vergeblich eine Wohnung suche. :sad:
Da das Pflegegeld ja nicht angerechnet werden darf, steht es mir doch frei was ich damit tue, und somit würde ich dies gerne zur Miete beisteuern sofern diese den Regelsatz übersteigt.

Aber, darf ich das? Angenommen die KM ist 100€ zu teuer ... darf ich es dann selbst bezahlen?

Ich weiß gar nicht warum ich frage, ich kann es mir doch eigentlich schon denken... Aber vielleicht gibt es ja irgendeine Möglichkeit?
Denn ich verzweifel hier so langsam und kann nicht mehr quasi neben meinem Täter wohnen bleiben...

Falls ihr euch wundert warum ich seit zwei Jahren keine Wohnung finde; wir haben einen Hund und es muss eine Erdgeschoßwohnung sein. Das scheint anscheinend eine unmögliche Kombination zu sein...

Danke vorab und liebe Grüße!

OLD-MAN

#1
Du kannst jederzeit an jedem Ort hinziehen und soviel Miete bezahlen, wie du verkraften kannst.

Die JC prüfen nur die Angemessenheit mit ....kurz gesagt ....."Ja oder Nein"! Aber JC nehmen nie Einfluss darauf, dir eine Wunsch-Wohnung zu verweigern.

Bei "Ja" = angemessen hast du die Möglichkeit, Umzugs- und Umzugsnebenkosten zu erhalten.
Bei "Nein" = nicht angemessen sind Beihilfen ausgeschlossen.

Sollte das JC der Meinung sein, den Umzugsgrund abzulehnen, sind Beihilfen auch ausgeschlossen.

Nachtrag: Das JC zahlt natürlich auch nur das an KdU, was angemessen ist!

Fettnäpfchen

Pommesmitmajo

Zitat von: Pommesmitmajo am 03. April 2022, 21:01:56(Nein, das konnte noch nicht 100%  geklärt werden da das ArbeitslosengeldI meines Mannes  am 15.4.2022 ausläuft und wir  somit aktuell noch gar nicht im Leistungsbezug sind)
Also seid ihr bald ALG 2 Empfänger.
Lest auf jeden Fall den Ratgeber Umzug um Fehler zu vermeiden.

Hier findet ihr die allermeisten Angemessenheitskriterien > https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
ansonsten im Rathaus /JC o.ä. erfragen.

Es gilt eine Gesamtangemessenheit also wenn das JC meint die KM sei zu hoch ist das nur richtig wenn die KM + BK+ Heizung insgesamt überschritten wird.

Zitat von: Pommesmitmajo am 03. April 2022, 21:01:56Aber, darf ich das? Angenommen die KM ist 100€ zu teuer ... darf ich es dann selbst bezahlen?
Klar
aber bei zu teuer müsst ihr auch alles was mit dem Umzug zu tun hat auch Kaution selber bezahlen. und BK/NK Nachzahlungen werden auch nicht übernommen was sehr teuer werden kann, besonders im Hinblick auf die momentane Preisexplosionen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.