Geld vom Amt kam zu spät - Rücklastschriftkosten stehen an

Begonnen von Frena, 08. April 2022, 19:45:06

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Frena

Hallo,

wir mussten im März einen Weiterbewilligungsantrag stellen (bewilligt war bis 31.3.2022).
Der Antrag wurde Anfang März gestellt, ohne weitere Anhänge (außer Nebenkostenabrechnung) da ja auch bis 31.03. die vereinfachte Antragsstellung festgelegt war.
Am 08.03. bekamen wir einen Brief vom Amt dass das Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung im April angerechnet wird und dass wir bitte die Kontoauszüge und die aktuellen Ausweise einreichen sollen.
Am 21.3. hat das Amt einen weiteren Brief geschrieben in dem wir Geldeingänge erklären sollten. Es waren Übertragungen vom Sparbuch (Weihnachten) und Gutschriften von Tickets die durch Corona erstattet wurden. Am 27.3. haben wir den Brief beantwortet und gewartet.

Am 30. und 31. war kein Geld da.
Wir haben versucht unseren Leistungsbearbeiter telefonisch zu erreichen, er war unerreichbar.
Zum Glück konnten wir unsere Fallmanagerin erreichen und sie hat uns gesagt, dass der Bescheid ja sehr spät bewilligt wurde, am 29. und das Geld kommen müsste "heute oder morgen". (ich nehme an unser Brief ist da angekommen/bearbeitet worden)
Am 1.4. war auch kein Geld da, Buchungen auf dem Konto bereits vorgemerkt.
Wir haben WIEDER versucht den Leistungssachbearbeiter zu erreichen, wieder kein Glück, Fallmanagerin angerufen, sie wollte dann ihn anrufen. In der Zwischenzeit ne Nummer von einem anderen Leistungbearbeiter bekommen, der auch nicht erreichbar.
Dann haben wir wieder mit der Fallmanagerin telefoniert, nachdem sie den Leistungssachbearbeiter erreicht hat.
Er hatte das Geld "heute" (01.04.) überwiesen.
Komischerweise war es dann tatsächlich mittags da (obwohl das ja angeblich immer paar Tage dauert) aber trotzdem zu spät für einige Buchungen.
2 Ratenzahlungen und eine Versicherungszahlung wurden nun zurück gebucht und heute kam auch von den Raten Post, dass wir Rücklastschriftkosten und Bearbeitungsgebühren zu zahlen haben.
Ob bzw was von der Versicherung kommt, wissen wir noch nicht.
Ich glaube aber das war alles was schief gegangen ist.

Hier in dem Artikel steht, dass dem Jobcenter gegenüber ein Amtshaftungsanspruch besteht.
Ich weiß, wir haben viel telefoniert, aber Corona, kein Geld, kein Sprit, Ende des Monats...anders war das nicht möglich.

Die vereinfachte Antragsstellung wurde ja auch noch bis Ende des Jahres erweitert.

Nach meinem Verständnis hätte er also die Unterlagen 1. eh nicht fordern dürfen, dann 2. notfalls vorläufig bescheiden und spätestens 3. tatsächlich am 29. statt 01. das Geld überweisen müssen.

Kann mir bitte jemand helfen diese Kosten für Rücklastschrift und Bearbeitung vom Amt wieder zu bekommen?
Wie formuliere ich das am besten?

vielen Dank

CCR

ZitatKann nachgewiesen werden, dass der zuständige Sachbearbeiter zu spät die Überweisungen angeordnet hat und dadurch Kosten entstanden sind, begeht dieser einen fahrlässigen Pflichtverstoß. Betroffene sollten die Schäden, die daraus entstanden sind, auflisten und dem Jobcenter in Rechnung stellen.
mit dem Nachweisen wird schwierig werden, aber das sollte dann über einen Anwalt gemacht werden.

Frena

Aber ein Anwalt kostet Geld.
Und selbst wenn ich dann nen Beratungsschein bekommen würde, kostet der ja 10€ (wenn ich mich nicht irre) und bisher sind die Kosten bei 26,40€.
Wenn da von der Versicherung nicht noch was kommt, wär der Anwalt und der Stress für 16,40€... FALLS das klappt.
Bekommt man überhaupt einen Beratungsschein dafür?

CCR

freiwillig werden die vom JC auf deine Forderungen kaum eingehen.

Whoops

Zitat von: Frena am 08. April 2022, 19:45:06
Nach meinem Verständnis hätte er also die Unterlagen 1. eh nicht fordern dürfen, dann 2. notfalls vorläufig bescheiden und spätestens 3. tatsächlich am 29. statt 01. das Geld überweisen müssen.


Zu 1: Warum nicht? So wie ich das sehe ging es ja nicht um Vermögen, sondern um vermutete Einnahmen.
Zu 3: Wenn erst am 27. eine Antwort von dir kommt (also nach einer Woche) kann es durchaus sein, dass eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr möglich ist. Zusätzlich muss Alg2 am ersten Tag eines Monats auf deinem Konto sein - was es ja auch war.

Flip

Zitat von: Frena am 08. April 2022, 19:45:06Die vereinfachte Antragsstellung wurde ja auch noch bis Ende des Jahres erweitert.

Und das bedeutet nicht: "Hallo, ich bin bedürftig, Geld her.". Kontoauszüge können nach wie vor verlangt werden, insbesondere, wenn es, wie hier Geldzuflüsse gab.

Frena

Zitat von: Whoops am 08. April 2022, 21:46:29
Zu 1: Warum nicht? So wie ich das sehe ging es ja nicht um Vermögen, sondern um vermutete Einnahmen.
Zu 3: Wenn erst am 27. eine Antwort von dir kommt (also nach einer Woche) kann es durchaus sein, dass eine rechtzeitige Bearbeitung nicht mehr möglich ist. Zusätzlich muss Alg2 am ersten Tag eines Monats auf deinem Konto sein - was es ja auch war.

1. Vereinfachte Antragsstellung. Obwohl ja scheinbar nicht  :weisnich:
Aber die hatten/haben ja auch keinen Grund Einnahmen zu vermuten. Eigentlich bzw es gibt ja auch keine.

3. vom 21. als die geschrieben haben bis 27. als ich geschrieben hab. Der Brief muss ja auch ankommen.
Und da hätte er immernoch Vorläufig bewilligen können/müssen. Das waren ja weder regelmäßige Einnahmen noch waren sie in einer Höhe die eine Leistungseinstellung für einen Monat oder mehr rechtfertigen würden.

ZitatGemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Wobei es jetzt §42 Abs 1 ist.

Zitat von: Flip am 08. April 2022, 22:15:48
Und das bedeutet nicht: "Hallo, ich bin bedürftig, Geld her.". Kontoauszüge können nach wie vor verlangt werden, insbesondere, wenn es, wie hier Geldzuflüsse gab.
Von Geldzuflüssen wussten sie ja aber nur wegen den Kontoauszügen. Ist aber auch zweitrangig.
Vorläufige Bewilligung und pünktliche Zahlung sind relevanter.
Und das ändert eben nichts daran, dass das Geld nicht pünktlich da war und ich jetzt Kosten hab, die das Amt verursacht hat.

Flip

Nö. Die hast du verursacht, da du nicht alle notwendigen Unterlagen eingereicht hast.

Frena

Er HATTE die Unterlagen und HATTE auch den Bescheid am 29. erstellt. Nur die Überweisung hat er erst am 1. angewiesen.
Und die Kontoauszüge HATTE er auch schon vor dem 21. nur die Erklärung woher die paar Euro waren hatte er nicht. Und die paar Euro hätten die Leistung maximal verringert.
Davon abgesehen, dass es an den Kontoauszügen ersichtlich war woher das Geld kam.

Whoops

Nichts desto trotz gilt folgendes:

Zitat
Wann Sie Ihr Geld erhalten
Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld II in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Quelle

So wie ich das lese war das Geld auch am ersten Werktag des Monats auf deinem Konto.



Frena

Zitat von: Whoops am 09. April 2022, 00:28:57
Nichts desto trotz gilt folgendes:

Zitat
Wann Sie Ihr Geld erhalten
Sie erhalten Ihr Arbeitslosengeld II in der Regel am ersten Werktag eines Monats für diesen Monat auf das von Ihnen angegebene Bankkonto.

Quelle

So wie ich das lese war das Geld auch am ersten Werktag des Monats auf deinem Konto.


Komisch, dass aber das Gesetz sagt:
Zitat(1) Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden.
im Voraus heißt VOR dem neuen Monat!
Quelle
und ich GLAUBE Gesetz geht vor dem was bei der Arbeitsagentur steht.

Flip

Das gilt für bewilligte Leistungen. Und nicht für sich in Bearbeitung befindliche.

Aber das wird dir der Amtsrichter sicher erklären.

Ronald BW

Das JC ist ja nun wirklich nicht dafür verantwortlich wenn statt Überweisung ein Dauerauftrag gemacht wird.
Bei Daueraufträgen muss das Konto eben immer gut gefüllt sein.

Frena

Zitat von: Flip am 09. April 2022, 05:17:09
Das gilt für bewilligte Leistungen. Und nicht für sich in Bearbeitung befindliche.

Aber das wird dir der Amtsrichter sicher erklären.

Das Geld war am 29. bewilligt, am 1. wurde es erst überwiesen.

Zitat von: Ronald BW am 09. April 2022, 06:26:55
Das JC ist ja nun wirklich nicht dafür verantwortlich wenn statt Überweisung ein Dauerauftrag gemacht wird.
Bei Daueraufträgen muss das Konto eben immer gut gefüllt sein.

Es ist doch wurschtegal ob ich Überweisungen oder Daueraufträge mache.
Abgesehen davon, dass es Lastschriften sind und einige eben auch nur Lastschriften akzeptieren, ändert das NICHTS daran, dass das Amt dafür sorgen muss, dass das Geld rechtzeitig da ist.


Danke für eure Beiträge.

BigMama

Zitat von: Frena am 09. April 2022, 18:05:00Das Geld war am 29. bewilligt, am 1. wurde es erst überwiesen.
Ja, das ist völlig normal. Die JC haben nicht tägliche Zahlläufe in denen das Geld rausgeht. Ich mach dir mal ein Beispiel:
Dienstag der 29.03. um 12 Uhr ist Zahllauf.
Dein Antrag wird nun im Laufe dieses Tages bewilligt, der Bescheid erstellt und die Zahlungen im Programm erfasst. Diese Zahlung muss im Vier-Augen-Prinzip von einem weiteren Mitarbeiter freigeschaltet werden. Selbst wenn er das sofort macht, es jedoch nach 12 Uhr ist, geht an diesem Tag kein Geld raus. Dann ist der nächste Wochenlauf erst am Freitag den 01.04. um 12 Uhr. Dann geht das Geld erst zu diesem Zeitpunkt aus der Kasse raus und auf dein Konto. Darauf hat der SB keinerlei Einfluss. Er kann nicht einfach mittwochs oder donnerstags die Gelder überweisen. Er ist auf die wöchentlichen Zahlläufe und den Monatslauf angewiesen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)