Vermittlungsvorschläge verpflichtend ohne EGV?

Begonnen von jumba, 09. April 2022, 14:45:05

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jumba

Hallo zusammen,

leider habe ich in der Suche bzw. in Google nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage erhalte deshalb wende ich mich mal wieder an euch:

Sagen wir ich hatte eine EGV bis Ende Februar. Darin stand u.A. das ich mich innerhalb 2 Tage auf Vermittlungsvorschläge bewerben muss. Soweit so gut. Nun ist aber Anfang April und die EGV gilt nicht mehr und ich habe auch keine neue erhalten. Vermittlungsvorschläge erhalte ich aber immer noch.
Frage: Muss ich mich auf diese bewerben oder nicht?
Meiner Meinung nach nein, denn ich habe ja keinen gültigen Vertrag mehr wo das drin steht..?

Danke schon vorab
Mfg
jumba

OLD-MAN

Mal ´ne bescheidene Gegenfrage: "Willst du wieder arbeiten oder dich eher in Hartz IV fest einrichten?

CCR

wenn der Job gut bezahlt wird und eine Freude bereitet ein muss.

hase_du_bleibst_hier

bei vermittlungsvorschlag ohne rechtsfolgenbelehrung musst dich nicht bewerben

justine1992

Zitat von: jumba am 09. April 2022, 14:45:05
Frage: Muss ich mich auf diese bewerben oder nicht?
Meiner Meinung nach nein, denn ich habe ja keinen gültigen Vertrag mehr wo das drin steht..?
Aber in Deinem Antrag hast Du unterschrieben, dass
Außerdem steht in dem Vermittlungsvorschlag drin, dass
Und auch, was droht, wenn nicht.
Nein, diese Verpflichtung hat nichts mit einem zusätzlichen Vertrag zu tun.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Spritzenhalter

Die EGV ist abgelaufen bzw. soll nach 6 Monaten an die jeweilige Situation angepasst oder verlängert werden. Vermittlungsvorschläge ohne RFB sind unverbindliche Angebote ohne jegliche Prüfung. Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit können ignoriert werden, ob mit oder ohne RFB, die Agentur für Arbeit hat keinerlei Vermittlertätigkeit und darf auch keinerlei Sanktionen aussprechen/verhängen.Hierzu im Forum unter "unzulässige Vermittlungstätigkeit" mehr.

Auch wenn die EGV offensichtlich nicht mehr gültig ist, kann sie immernoch gültig sein insb. dann wenn es keiner Änderung bedarf und sie zeitlich unbegrenzt weiter läuft.


martin77

Hallo zusammen
ich habe 2019 die Engliederungsvereinbarung unterschrieben.Weil ich wusste das ich für längere Zeit
ins Krankenhaus komme.Da steht jetzt gültig bis auf weiteres,und mein SB will das ich eine neue Maßnahme antrete.Habe damals nicht drauf geachtet.Bin davon ausgegangen das sie nach 6 Monaten nicht mehr gültig ist.

Spritzenhalter

Zitat von: martin77 am 09. April 2022, 15:50:51
Hallo zusammen
ich habe 2019 die Engliederungsvereinbarung unterschrieben.Weil ich wusste das ich für längere Zeit
ins Krankenhaus komme.Da steht jetzt gültig bis auf weiteres,und mein SB will das ich eine neue Maßnahme antrete.Habe damals nicht drauf geachtet.Bin davon ausgegangen das sie nach 6 Monaten nicht mehr gültig ist.

Und was passierte die letzten 3 Jahre, wurde zwischenzeitlich eine neue EGV "verhandelt" oder handelt es sich immernoch um die gleiche?

martin77

Danke erstmal für die Antwort.Ich habe keine neue unterschrieben.Er  meint das diese EGV gültig ist aus dem jahr 2019.Also es ist immer noch die gleiche.

Kopfbahnhof

Zitat von: jumba am 09. April 2022, 14:45:05Muss ich mich auf diese bewerben oder nicht?
Wenn da eine RfB mit dabei ist und vom JC kommt besser ja, sonst Sanktion.
Hat mit einer EGV ob ja oder nein erst mal nichts zu tun.

Zitat von: martin77 am 09. April 2022, 16:12:00meint das diese EGV gültig ist aus dem jahr 2019
Nur wenn diese Aktiv beim JC fort geschrieben wurde, ansonsten ist nach 6 Monaten Ende.

Zitat von: Spritzenhalter am 09. April 2022, 15:33:23und sie zeitlich unbegrenzt weiter läuft.
Das gibt es nicht, wenn dann ist es falsch.

martin77

@vanessa

Da steht tatsächlich fortgeschrieben.Bekomme keine neue?
Ich möchte diese natürlich nicht unterschreiben.Hier steht sie muss trotzdem nach 6 monaten abgeändert werden.https://www.elo-forum.org/threads/darf-eine-eingliederungsvereinbarung-staendig-abgeaendert-werden.206559/

Delfinanne

Wenn bei diesem Vermittlungsvorschlag eine Rechtsfolgebelehrung mit bei ist, musst du dich bewerben. Ausnahme: Der Job ist z. B. aus gesundheitlichen Gründen oder anderen wichtigen Gründen nicht durchführbar. Beispiel: Du bekommst eine Vermittlungsvorschalg als LKW-Fahrer und hast gar keinen Führerschein. Ergo: Es gibt wichtige Gründe, dass du diesen Job nicht durchführen kannst.

Wenn es eine Stelleninformation ohne Rechtfolgebelehrung ist, musst du dich nicht bewerben. Wenn der Job aber gut ist und deinen Vorstellungen entspricht, kannst du natürlich trotzdem eine Bewerbung schreiben
Carpe diem! ich lebe jetzt, ich lebe heute und ich geniesse in vollen Zügen

jumba

Danke für die zahlreichen hilfreichen Antworten.

Das Schreiben kam vom Jobcenter und nicht vom Arbeitsamt.

Ob meine EGV auch über den genannten Termin von Gültigkeit ist muss ich mal nachsehen, aber ist ja eigentlich eh egal da wie ihr geschrieben habt Vermittlungsvorschläge ja trotzdem unabhängig davon wirksam sind.

Habe kurz nachgesehen: Den Vermittlungsvorschlägen liegt, soweit ich das sehe, keine Rechtsfolgebelehrung bei.. was steht denn da drin? Soweit ich das gesehen habe liegt meinem Schreiben nur das Jobangebot und 1 Blatt auf dem ich beworben/ nicht beworben habe eintragen muss bei.

Mfg
jumba

CCR

Zitat von: martin77 am 09. April 2022, 15:50:51SB will das ich eine neue Maßnahme antrete.
schon deshalb wird eine neue Fällig und eine Maßnahme mit eingetragen werden.