Neue Wohnung suchen aber wie bei Arge nachweisen ?

Begonnen von pulmann, 09. April 2022, 14:48:15

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pulmann

Hallo und guten Tag ,

ich wollte mal nach längerem Suchen fragen wie denn ein
Nachweis auszusehen hat sich eine günstigere Wohnung zu
suchen .

In meinem Fall sind die Heizkosten immer zu hoch die
ja bekanntermassen von den anderen Kosten getrennt
behandelt und aufgeführt werden müssen .

Die Fakten :Meine "kleine Bude" ,20qm ,ist ein
zu einem Zimmer umgebautes Hinterhäusschen welches
wohl viel früher als Scheune diente .
Diese ist zugegebener Massen vor ca. 15 Jahren
nicht mit den neuesten Isolierstandarts versehen worden .
Dafür jedoch kostet sie auch nur 200€ Miete plus 55€
Umlagen ,bietet dafür aber noch einen Garten ,Keller und
eigenen Waschmaschienenplatz sowie Fahrraduntersteller .

Jetzt geht es mir nicht um die Frage ,"aber die anderen
bekommen doch sowieso eine viel teurere Wohnung gestellt
dann habe ich halt weniger Qm und halt dafür mehr
Heizkosten und koste immernoch weniger !"

Das Geld scheint der Arge da völlig egal zu sein ,vom
menschlichen Schicksal mal ganz abgesehen ,und
somit heißt es ,man könne ein sinnloses "verblasen " an
Energie nicht noch unterstützen .

Jetzt suche ich schon eine ganze Weile nach überhaupt
einem bezahlbaren Zimmer aber immer "nur mit Arbeit" ,
"bitte keine vom Amt" und "Schufaauskunft Pflicht" .

Die Arge verlangt von mir ,um weiter erhöte Heizkosten zu
zahlen ,jetzt einen Nachweis mich um eine Wohnung zu
bemühen .Wie das gehen soll sagen sie nicht es kommen nur
vage Aussagen .(Irgendwas mit Protokollieren)

Deshalb meine Frage :Wo steht denn das was eine
"angemessene Suche nach Ersatz" ist oder wie soll ich das
denn dokumentieren ?

Gespräche am Telefon aufzeichnen ?
Mir eine Unterschrift geben lassen für eine Wohnungsablehnung oder wie ?

Beim sozialen Wohngsbau habe ich mich schon vor langem
angemeldet ,haben schwer gelacht die Leute dort .Ledig ,gesund ,keine Kinder ,
kein Notfall ,keine Chance .

Vielleicht hatte ja sowas auch mal jemand von euch oder
weiß einfach mehr aber ich bin mit meinem Latein am Ende

Vielen Dank für´s Lesen

Stephan aus Offenbach

OLD-MAN

#1
Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 14:48:15wie soll ich das denn dokumentieren ?

1. Hast du eine Umzugsgenehmigung?

2. Wenn ja, suchst du nach Wohnungen, die der Angemessenheit der Kommune entsprechen. Überlicherweise ist dies die
    Bruttokaltmiete = Mietzins und kalte Betriebskosten. Heizkosten spielen erst einmal keine Rolle.

3. Je nachdem, wo du suchst (in Zeitungen oder Onlline-Portalen), kannst du jedes Wohnungsangebot abfotografieren,
    auf das du dich bewirbst und ob du eine Zu- oder Absage erhalten hast.

Nachträglich ergänzt:

Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 14:48:15In meinem Fall sind die Heizkosten immer zu hoch

Wie soll man das verstehen?

Bsp.: Angenommen, die Angemessenheit an deinem Wohnort ist 300,- € Bruttokalt zzgl. Heizkosten. Heizkosten sind zwr variabel, da man nicht vorhersagen kann, wie das Wetter und die Temperaturen im Abrechnungszeitraum sind. Üblicherweise zahlen die JC die vollen Heizkosten. nehmen wir also mal (auch nur Beispiel) 50,- € an.

Jetzt halte deine Wohnkosten dagegen. Zahlst du mehr als 300,- € Bruttokalt, bzw. incl. Heizung mehr als 350,- €?

Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, wie der o.g. Satz gemeint ist, denn JC fordern eine Kostensenkung nur bei Überschreitung der Gesamtkosten.

Flip

Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 14:48:15Die Arge verlangt von mir ,um weiter erhöte Heizkosten zu
zahlen ,jetzt einen Nachweis mich um eine Wohnung zu
bemühen

Kann man dieses Schreiben mal lesen?

Fettnäpfchen

pulmann

Zitat von: Flip am 09. April 2022, 15:59:07Kann man dieses Schreiben mal lesen?
Das würde mich auch interessieren!

um deine Frage zu beantworten:
Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 14:48:15wie denn ein
Nachweis auszusehen hat sich eine günstigere Wohnung zu
suchen .
"Formblatt zur Wohnungssuche"

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

pulmann


Erstmal vielen Dank für die Antworten

Desweiteren alle meine Kenntnisse habe ich von hier :

https://www.mainarbeit-

offenbach.de/arbeitsuchende/leistungen/kosten-der-

unterkunft.html

(andere Stadt andere Beträge ist mir klar dient nur der
groben übersicht)

Und :Mein Ziel habe ich vielleicht nicht gut formuliert :
     Ich WILL HIER bleiben .Ich brauche die Gegend hier   
     nicht eine grössere Wohnung .

@OLD-MAN :
1.Nein wusste ich nicht aber ergibt sich dann denke ich
   (Sie müssen sie mir ja schnell ausstellen)

2.Ja mir klar siehe oben Link Tabelle
   (Wohnungen sind da aber nicht für H4 Leute )

3.siehe ganz unten bei Fettnäpchen

zu deiner nachträglichen Ergänzung siehe bitte bei dem

Link oben Heizkosten 1 Spalte erste Reihe 1 Person bei
Gas max 62,50€ .Und bei mir sind´s halt fast immer mehr .

(davon abgesehen das ich noch elektrisch nachheize für ungefähr
250€ pro Jahr !Aber das sage ich besser nicht ...  .)

Ich habe nichts schriftlich ausser eines in dem gesagt
wurde das sie die Mehrkosten nur noch (damals) 1 Mal
übernehmen sonst soll ich nach einer anderen Wohnung
suchen .(jetzt auf die Schnelle nicht gefunden)

@FLIP : bitte siehe oben

@Fettnäpfchen : Aha ,genau danach hatte ich gesucht .

Wird wohl viel Arbeit werden und nicht jeder wird da
unterschreiben aber es ist mal ne "Marke" .
Auch der Text unter den Bögen ist sehr interessant .

Die Arge beschäftigen ? Ja doch DAS kann ich ... . ;-)

Vielen lieben Dank an alle Leser und Helfer das hat mich
sehr gehelft .  :-)

Flip

Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 20:12:23@FLIP : bitte siehe oben

Wo sehe ich die an dich gerichtete Kostensenkungsaufforderung?

OLD-MAN

Zitat von: Flip am 09. April 2022, 20:48:08Wo sehe ich die an dich gerichtete Kostensenkungsaufforderung?

lese hier:

Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 20:12:23Ich habe nichts schriftlich ausser eines in dem gesagt wurde das sie die Mehrkosten nur noch (damals) 1 Mal übernehmen

@ pulmann

Ohne eine schriftliche Kostensenkungsaufforderung brauchst du dich nicht nach einer neuen Bleibe umsehen und die Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden!

Fettnäpfchen

pulmann

Zitat von: pulmann am 09. April 2022, 20:12:23https://www.mainarbeit-
Der Link funktioniert nicht.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
Bei Offenbach Stadt liegt die Bruttokaltmiete bei 510.- bei 50qm für eine Person.
Also hat das JC zu leisten
ansonsten muss wenn die Kostenübernahme abgelehnt wird ein Widerspruch gemacht
und bei Ablehnung eine Klage eingereicht werden.

Für mich das erste mal das ein JC so eine falsche Entscheidung trifft die für das JC höhere Kosten als bisher verursacht. Andersrum ist eher typisch  :wand:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kein Bittsteller

Zitat von: OLD-MAN am 10. April 2022, 07:33:46
@ pulmann
Ohne eine schriftliche Kostensenkungsaufforderung brauchst du dich nicht nach einer neuen Bleibe umsehen und die Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden!

Selbst mit einer Kostensenkungsaufforderung brauch er sich nicht selbst auf die Wohnungssuche zu machen und Bemühungen auch nicht nachweisen.
Vielmehr müsste das JC ihm entsprechenden Wohnraum benennen!

Sensoriker

Zitat von: Kein Bittsteller am 10. April 2022, 15:05:37
Selbst mit einer Kostensenkungsaufforderung brauch er sich nicht selbst auf die Wohnungssuche zu machen und Bemühungen auch nicht nachweisen.
Vielmehr müsste das JC ihm entsprechenden Wohnraum benennen!
Ausgesprochener Blödsinn.
Bekommt der LE eine Kostensenkungsaufforderung muss derjenige selber nachweisen das kein angemessener Wohnraum vorhanden ist.


Ich habe es immer durch ausgeschnittene Anzeigen aus den Zeitungen und gelegentlichen Anfrage bei den Wohnungsbaugesellschaften geregelt.

Das Schreiben wo drin steht, dass nur noch 1x die Kosten übernommen werden wäre interessant zu sehen.

Ansonsten gilt
Angemessene Wohnung Offenbach 510,- BK Plus angemessene Heizkosten 62,50 ergibt eine Gesamtangemessenheit von 572,50

Du schreibst deine Miete kostet 255,-. Wie hoch deine tatsächlichen Heizkosten konnte ich nicht sehen. Ich kann, aber nicht glauben, dass sie mehr als 300,- betragen. (Falls doch würde ich tatsächlich einen neue Wohnung suchen)
Dazu kommt noch, dass die angemessenen Heizkosten aufgrund der enorm gestiegenen Kosten kaum Bestand haben dürften.

Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Kein Bittsteller

Zitat von: Sensoriker am 10. April 2022, 16:50:11Ausgesprochener Blödsinn.
Bekommt der LE eine Kostensenkungsaufforderung muss derjenige selber nachweisen das kein angemessener Wohnraum vorhanden ist.

Gott sei dank bist DU kein Richter...Leitartikel hier:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-umzugsaufforderung-durch-das-jobcenter-so-einfach-ist-das-nicht