sowas habe ich noch nie erlebt

Begonnen von martin77, 08. April 2022, 16:39:25

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

EinMensch22

Richtig, die Vorgeschichte ist nicht bekannt, der TE schreibt jedoch eindeutig, dass er bisher nicht davon ausgegangen ist, dass diese Maßnahme "aufsuchende Sozialarbeit/Coaching in der eigenen Wohnung" beinhaltet sonst wäre es wohl nicht erklärbar, dass sich der TE darüber wundert, dass der Mitarbeiter von dieser Maßnahme ihn daheim aufsucht.

Inwieweit eine schriftliche Beschwerde, Widerspruch helfen kann, da bin ich bei @Big_Mama. Ohne weitere Information kann wenig dazu gesagt werden, welche weiteren Möglichkeiten bestehen in Zukunft zu unterbinden, dass Mitarbeiter dieser Maßnahme vor der Wohnungstür erscheinen.

@TE
Es wären Details hilfreich, ob und wenn ja zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form wurde die Maßnahme angekündigt ?
usw.

jens123

Die Frage ist hier auch, ob die Maßnahme eigentlich angetreten wurde.

Sollte er bereits vor Beginn der Maßnahme fortlaufend AU gewesen sein, hat er mit dem "Träger" garnichts zu tun. Denn Teilnehmer ist er nur, wenn er die Maßnahme überhaupt beginnen konnte. Wenn die AU beim JC eingereicht wurde, hat er alles richtig gemacht. Gegenüber dem Maßnahmeträger gibt es erst Verpflichtungen ab Tag 1 der Teilnahme. Wer wegen AU nicht teilnimmt, kann kein Teilnehmer sein.