Aufbewahrungspflicht widerrufene Ware

Begonnen von Sensoriker, 14. April 2022, 08:14:42

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Sensoriker

Moin zusammen.

Mein Sohn hat sich im Internet von einer chinesische Seite einen Laptop gekauft, der dann auch geliefert wurde.
Er hat rechtzeitig von seinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht, was auch von der Firma bestätigt wurde. Er bekam ebenfalls schriftlich die Bestätigung, dass deswegen keine Zahlungsverpflichtung besteht.

Nachdem das alles bestätigt wurde versuchen wir nun das Teil wieder zurück zu schicken.
Wir haben inzwischen schon 3x um die Adresse gebeten wohin das Teil geschickt werden soll. (Nein. Anhand der vorhandenen Unterlagen/Website nicht erkennbar)
1. Antwort - Wir bestätigen ihren Widerruf
2. Antwort - Wir bestätigen ihren Widerruf und das keine Zahlungsverpflichtung mehr besteht.
3. Antwort - Keins

Weiß hier Jemand wie lange man den Laptop nun aufbewahren muss bzw wie oft wir die noch anschreiben müssen?

Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

OLD-MAN

Da die Rücksendungskosten i.d.R. sehr hoch sind, verzichten - gerade asiatische Anbieter - oftmals auf die Rückholung. Deshalb, so vermute ich, werdet ihr keine Antwort erhalten.

Warte doch 1/2 Jahr ab, dann ......viel Spaß mit dem kostenlosen LT  :grins:

Ratlos

In aller Regel beträgt die Frist zur Aufbewahrung 1 Woche.
Lese du hierzu die § 377, 379, 354 HGB in Verbindung mit §§ 300, 439 Abs. 4, und 346 ff. BGB
Dort steht alles drin was du wisen musst.
Stell das Ding in die Abstellkammer und lass es dort bis sich der Verkäufer meldet.

CCR

benutze ihn und bedanke dich mit einer sehr guten Bewertung bei Alibaba und die 40 Räuber.  :lachen:

Kopfbahnhof

Zitat von: Sensoriker am 14. April 2022, 08:14:42was auch von der Firma bestätigt wurde
Dann lasst euch am besten auch eine Bestätigung geben, dass die Firma auf eine Rücksendung oder den Artikel verzichtet.
Dann könntet ihr mit dem Laptop machen was ihr wollt.

Von allein sollte man auch nichts zurück senden, auch wenn Firmenadresse bekannt sein sollte.
Hier dürfte es schon an den VK scheitern, für euch und evtl. auch bei der Firma.

Sensoriker

Ok. Jetzt wird's nervig.

In deutsch und englisch nachgefragt was nun mit dem Laptop passieren soll.
Soll es zurück geschickt werden oder nicht? Und wenn nicht bitte um Bestätigung.

Antwort:
Wir bestätigen ihnen die Stornierung (hää) des Auftrags und das keine Zahlungsverpflichtung besteht.

Muss mein Sohn das Teil nun ewig aufbewahren falls denen doch noch irgendwann einfällt, dass sie es zurück haben wollen?

Gruß Sensoriker
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ratlos

Nein, die haben das Teil abgeschrieben. Den Auftrag gibt es durch das Storno praktisch nicht mehr und dass du keine Zahlungsverpflichtung hast, hast du schriftlich.
Mit dem Teil kannst machen was du willst.
So war es auch bei meiner recht teuren Armbanduhr bei Amazon.