Tonaufnahmen während eines Termins

Begonnen von Coffeefee, 18. April 2022, 14:35:39

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Coffeefee

Hallo ihr Lieben,

wie sieht die Rechtslage aus?
Habe ich das Recht (mit Ankündigung) eine Tonaufnahme während des Termins zu machen. Meine JV lügt nämlich gerne.
LG

Ratlos

Das Recht hast du dann wenn du den SB vorher informierst und der sich einverstanden erklärt. Heimlich gefertigte Tonaufnahmen sind nicht erlaubt. Sie verletzen die Vertraulichkeit des Gesprächs

Lina

Zitat von: Coffeefee am 18. April 2022, 14:35:39Hallo ihr Lieben,

wie sieht die Rechtslage aus?
Habe ich das Recht (mit Ankündigung) eine Tonaufnahme während des Termins zu machen. Meine JV lügt nämlich gerne.
LG

Du bist gut, wenn Du die Aufnahme ankündigst, lügt der doch nicht mehr. Nimm Dir einen Beistand mit, der soll das Gespräch protokollieren. Du unterschreibst das dann, und der Beistand auch.


Coffeefee

Nein, nicht heimlich. Deshalb schrieb ich "mit Ankündigung "
Ich würde dann schon vorher Bescheid sagen. Aber bin ich dann auf ihr Einverständnis angewiesen?
Dann bringt das ja nicht viel  :zwinker:
Dachte ich kann das als Ersatz für den Beistand machen, der wegen corona momentan nicht mit rein darf.

CCR

Zitat von: Coffeefee am 18. April 2022, 14:35:39Hallo ihr Lieben,

wie sieht die Rechtslage aus?
Habe ich das Recht (mit Ankündigung) eine Tonaufnahme während des Termins zu machen. Meine JV lügt nämlich gerne.
LG
unerlaubte Aufnahmen sind strafbar bei Behörden, der Grund dürfte da ganz klar werden.

Coffeefee

Zitat von: CCR am 18. April 2022, 14:56:20
Zitat von: Coffeefee am 18. April 2022, 14:35:39Hallo ihr Lieben,

wie sieht die Rechtslage aus?
Habe ich das Recht (mit Ankündigung) eine Tonaufnahme während des Termins zu machen. Meine JV lügt nämlich gerne.
LG
unerlaubte Aufnahmen sind strafbar bei Behörden, der Grund dürfte da ganz klar werden.

"Mit Ankündigung"

CCR

Aufnahmen werden sicher nur von einem Fernsehteam gestattet, um die Behörde im rechten Licht erscheinen zu lassen und du als Kunde darfst, wenn überhaupt nur mit Beistand erscheinen.

Spritzenhalter

Aufnahmen wären unter Umständen ein Beweismittel für strafbare Handlungen, ich glaube aus diesem Grund wird sich keiner darauf einlassen. Nach Beendigung der Vorführung ein Verhörprotokoll fordern.

Ratlos

Zitat von: Spritzenhalter am 18. April 2022, 15:20:32Nach Beendigung der Vorführung ein Verhörprotokoll fordern.
Beim JC gibt es kein Verhör!
Aber TE kann sich den Inhalt des Gespräches danach notieren und als Gesprächsprotokoll ans JC senden. Damit zeigt TE wie sie das Gespräch inhaltlich aufgefasst hat. Korrekturen / Ergänzungen wären dann Sache des JC.

Eine heimliche Aufzeichnung ist zwar verboten aber als Gedächtnisstütze für ein Protokoll durchaus zu gebrauchen. Danach natürlich löschen.
Eine Tonaufnahme genehmigt der SB sicher nicht. Das wäre ihm gegenüber ja ein totales Mißtrauensvotum.
Zitat von: Spritzenhalter am 18. April 2022, 15:20:32Aufnahmen wären unter Umständen ein Beweismittel für strafbare Handlungen, ich glaube aus diesem Grund wird sich keiner darauf einlassen.
Als Beweismittel sind heimliche Aufnahmen seltenst vor Gericht zugelassen, meist nur bei Schwerverbrechen

Hary

Mit Zustimmung aller Beteiligten kannst du natürlich Aufnahmen anfertigen. Die Zustimmung wäre von dir im Zweifel aber zu beweisen. Eine Möglichkeit wäre eine Schriftliche Zustimmung oder am Anfang der Aufnahme alle Beteiligten nennen und darum bitten mit eigenen Worten dem zuzustimmen.

In der Praxis stellt sich aber die Frage ob alle Beteiligten zustimmen werden. Das sehe ich persönlich nicht. Dazu solltest du dir auch im Streitfall bewusst sein, dass deine Aufnahme auch dir als Beweismittel schaden könnte. Jedes gesagte Wort mit jeder Betonung und jeder Pause kann dann im Zweifel juristisch bewertet werden. Wenn du kein Jurist bist und zu 100% deine Ausdrucksweise steuern kannst inkl. jeder Betonung und Pause, damit keine Fehlinterpretation möglich ist, dann solltest du es lassen.

justine1992

Zitat von: Coffeefee am 18. April 2022, 14:54:17Dachte ich kann das als Ersatz für den Beistand machen, der wegen corona momentan nicht mit rein darf.
Das stimmt nicht, Du darfst selbstverständlich immer einen Beistand mitnehmen.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Meph1977

Grundsätzlich sind solche Aufnahmen verboten aber nicht in jedem Fall. Wenn es bereits zu strafbaren Handlungen durch den Sachbearbeiter gekommmen ist und beschwerden auf anderem Weg Aktenkundig geworden sind und zu keiner Besserung führen dürfen auch heimliche Aufnahmen angefertigt werden. Irrtümer dahingehend gehen aber zu lasten dessen der die Aufnahme anfertigt.

Unabhängig davon ist zu betrachten ob eine solche Aufnahme in einem eventuellen Strafverfahren gegen den Sachbearbeiter verwendet werden darf und das ist grundsätzlich zu bejahen auch wenn diese rechtswidrig angefertigt wurde.

Mit zustimmung des gegenübers darf natürlich immer eine Aufnahme angefertigt werden ich würde aber dazu raten dafür zu sorgen das die Zustimmung mit auf der Aufnahme ist.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Spritzenhalter

Es reicht die Annahme das es zu strafrechtlichen Handlungen kommen kann was die Aufnahme zum Selbstschutz legitimiert.

Ginsu

Wen nauf der Tonaufnahme zu hören ist, das beide Seiten damit einverstanden sind das ein Mittschnitt gemacht wird, geht das in Ordnung.

Einfacher aber wäre es, mit einem Beistand (§ 13 Abs. 4 SGB X) dort aufzutauchen, der kann nämlich nicht so einfach abgelehnt werden.
Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

OLD-MAN

@ coffeefee,

selbst wenn der JC-MA zustimmen würde (was er garantiert nicht tut), würde es in diesem Gespräch keine Lügen geben.