Erhöhung der NK- Pauschale verlangt

Begonnen von Unwissender, 18. April 2022, 10:22:27

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

geraldxx

Zitat von: Quinky am 18. April 2022, 17:22:44Bei mir wird ab 1.6.22. die kWh von 27,91 Cent auf 21,84 Cent reduziert!

Das ist allerdings Strom und hat nichts mit den NK am Hut. Strom zahlt man normalerweise seperat direkt an den Versorger. Nebenkosten sind Gas, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister, Treppenhausreinigung. Und nichts von dem wird reduziert, Gas wird wohl um die 100% steigen bzw ist es bereits.

Wenn er sich die NKs nicht leisten kann, dann soll er eben nicht zustimmen und nächstes Jahr dann die böse Überraschung (welche ja nun keine mehr ist) erleben.

Ratlos

Wie ich es geschrieben habe:
IV. Was können Mieter tun, wenn der Vermieter Nebenkosten erhöht?

Zunächst sollten Mieter das Schreiben des Vermieters dahingehend prüfen, was der Grund für die Erhöhung der Nebenkosten ist. Im zweiten Schritt ist dann zu überprüfen, ob das Erhöhungsverlangen sich mit den Vereinbarungen im Mietvertrag deckt: Mieter sollten sich fragen, ob die Nebenkostenpositionen, die erhöht werden sollen bereits im Mietvertrag umgelegt sind. Ist das nicht der Fall, ist zu prüfen, ob sie umgelegt werden können, was vielleicht durch eine Öffnungsklausel (bzw. Mehrbelastungsklausel) vereinbart ist. Im dritten Schritt ist dann zu kontrollieren, ob der Betrag der Erhöhung angemessen ist.

Mieter haben außerdem das Recht eine Belegeinsicht in die Unterlagen des Vermieters zu verlangen. Verweigert der Vermieter die Einsichtnahme kann das für den Mieter ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. der geltend gemachten Erhöhungsbeträge begründen.

nachzulesen hier:
https://www.nebenkostenabrechnung.com/erhoehung-nebenkosten/

Unwissender

Hallo! Danke nochmal für die Vorschläge!

Der VM begründet die NK- Erhöhung mit den gestiegen Bezugspreisen und eine zu erwartende, hohe Nachzahlung." Das ist meiner Meinung nach keine ausreichende Begründung! Wir werden der Wohnungsverwaltungsgesellschaft mitteilen, das er ab Juli, (wenn die Rentenerhöhung kommt) die NK- Vorauszahlung in dieser Höhe (etwa 25,- € bei ihm) zunächst vorauszahlen wird! Wenn ihm dann die BK- Abrechnung vorliegt, wird der Betrag angepasst!

Ab Mai, wie verlangt, geht gar nix, weil viel zu kurzfristig! Meines Wissens nach, muss eine NK- Erhöhung mindestens 2 Monate zuvor angekündigt werden! Richtig?  :weisnich:

Da er sowieso so wenig Rente erhält, kann er nicht mehr zahlen, selbst wenn er wollte! Das Geld für eine etwaiige Nachzahlung (sofern diese dann anfällt) müsste er halt abstottern oder sich das Geld leihen!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

OLD-MAN

Es ist tägl. in allen medien zulesen / hören, dass die Energiepreise stark gestiegen sind. Beim Haushaltsstrom liegen die Erhöhungen bei rund 15% - 20%, bei Gas bei rund 60%  80%.

Das da auch die VM / HV hergehen und jetzt Erhöhungen verlangen, liegt wohl auf der Hand. Da gerade die NK = verbrauchsabhängig abgerechnet werden, ist ja bekannt. Sich da jetzt auf Fristen zu versteifen, halt ich persönlich für nicht zielführend.

Jede/r Bürger*in sollte bestrebt sein die Verbräuche den tatsächlichen Kosten anzupassen, bzw. die Abschlagszahlungen anzupassen, damit am Ende der Abrechnungsperiode sich ggf. Nachzahlungen noch im Rahmen halten.

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 20. April 2022, 15:01:06halt ich persönlich für nicht zielführend.
Finde ich auch, sollte nun allen klar sein was uns bei den Preisen erwartet.
@Ratlos kann da Ratschläge geben wie er möchte, an dieser Erhöhung kommt kein Mieter vorbei.

Zitat von: Unwissender am 20. April 2022, 13:38:22keine ausreichende Begründung!
Was soll er denn sonst dazu schreiben?
Er muss ja auch nicht Zustimmen, dann wird die Rechnung 2023 eben höher werden.
Ich würde mit dem VM zusammen versuchen eine Lösung zu finden.
Eine Verdoppelung der NK sollte da nicht sein.

Irgendwann kommt die Schlussrechnung so oder so, auf uns alle zu.

Zitat von: Unwissender am 20. April 2022, 13:38:22zunächst vorauszahlen wird!
Nicht Einseitig machen, sondern mit Zustimmung vom VM, damit es auch richtig Gebucht werden kann.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 15:36:18@Ratlos kann da Ratschläge geben wie er möchte, an dieser Erhöhung kommt kein Mieter vorbei.
Schon richtig aber das entbindet den VM nicht von seiner Begründungspflicht wie er auf fast doppelte Erhöhung kommt. Muss ja eine Berechnungsgrundlage geben
Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 15:36:18Ich würde mit dem VM zusammen versuchen eine Lösung zu finden.
Auch richtig! Und in dem Gespräch muss er wiederum sein doppeltes Erhöhungsverlangen begründen und belegen. Da kommt er einfach nicht herum.

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 20. April 2022, 16:14:50wie er auf fast doppelte Erhöhung kommt
Ist doch relativ einfach, wenn keine schlüssige Begründung, dann keine Zustimmung vom Mieter.
Auch der Mieter muss keine Begründung dazu liefern, warum diese Entscheidung.

Doppelt würde ich auch nicht Akzeptieren, aber das Angebot von @TE über 25€ finde ich o.k.
Völlig Stur stellen geht evtl. nach hinten los, zumindest wenn die BK Abrechnung kommt.
(weiß ja nicht ob die für 2021 schon durch ist)

Darum sollte man hier auch mit dem VM Verhandeln. (am besten mit Nachweis)
Da war meine Antwort 4 nicht deutlich genug.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 16:48:22Doppelt würde ich auch nicht Akzeptieren, aber das Angebot von @TE über 25€ finde ich o.k.
Nochmals: Die Vorauszahlungen sollen die zu erwartenden Kosten möglichs abdecken.
Geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung das ist der Sinn der Abschläge.
Da gibt es nicht viel zu verhandeln.
Kann der VM nachvollziehbar/überprüfbar darlegen dass eine fast Verdoppelung gerechtfertigt ist, kann und wird die Preissteigerung auf 12 Monate umgelegt.

Beispiel: Die zu erwartenden Mehrkosten sind mit 600 € im Jahr prüfbar begründet,
steigt die Erhöhung der NK-Pauschale um monatlich 50 €. Das kann VM dann verlangen.
Bietet der Mieter nun 25 € an, kann! (muss aber nicht!) sich der VM darauf einlassen und der Mieter zahlt dann eben 300 € nach.
Mehr kann man zu dem Thema nicht sagen

Kopfbahnhof

Zitat von: Ratlos am 20. April 2022, 17:00:44Geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung das ist der Sinn der Abschläge.
Ja nur braucht man derzeit dazu eine Glaskugel :grins:  als Mieter wie als VM.

Ratlos

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:17:26Ja nur braucht man derzeit dazu eine Glaskugel :grins:  als Mieter wie als VM.
Stimmt doch gar nicht!
Wenn ich von dir 100 € verlange willst du doch wissen wofür und ich muss dir das darlegen.
Genauso geht es dem VM - wer fordert muss die Forderung begründen. Wie er das macht ist seine Sache.
Jetzt drehen wir uns aber im Kreis.

geraldxx

Bei solchen offensichtlichen Dingen auf eine "rechtssichere" Begründung zu warten halte ich für ziemlich daneben. Abgesehen davon, dass der Vermieter vermutlich bereits jetzt die höheren NKs an den Versorger zahlen muss (je nachdem, bei einigen ist dies bereits der Fall) kommt die Nachzahlung so oder so auf alle zu. Und als Vermieter hätte ich nun auch Bedenken, dass viele die Nachzahlung in 2023 nicht zahlen werden können und man bleibt auf den Kosten sitzen. So ist es natürlich sinnvoll die Mieter bereits jetzt zu informieren und die NK Vorauszahlungen zu erhöhen. Der Vermieter handelt verantwortungsvoll. Wenn er die höheren NKs nicht zahlen will so sollte er zumindest etwas Geld für die Nachzahlung zurücklegen.

OLD-MAN

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. April 2022, 17:17:26Ja nur braucht man derzeit dazu eine Glaskugel :grins:  als Mieter wie als VM.

Falsch! Einfaches logisches Nachdenken und "das kleine Einmaleins" reichen aus!

Stromverbrauch / Gasverbrauch
Einfach mal den aktuellen Verbrauchspreis beim Versorger nachfragen/ oder im Liefervertrag nachlesen, mit dem tatsächlichen Verbrauch/mtl. addieren und schon hat man den ungefähren Abschlagspreis.

Zitat von: Ratlos am 20. April 2022, 17:00:44Die Vorauszahlungen sollen die zu erwartenden Kosten möglichs abdecken. Geringes Guthaben oder geringe Nachzahlung das ist der Sinn der Abschläge.

Genauso ist es! ....und jeder Verbraucher sollte das selber errechnen können, statt hier andauernd die Rechtslage, die fehlende Begründung oder das nichteinhalten irgendwelcher Fristen in Frage zustellen, denn ....

... die Kosten der Abrechnung (ggf. sehr hohe Nachzahlungen) habt ihr alle selber zu verantworten, wenn ihr jetzt nicht handelt oder sogar ungefragt eine Angleichung der Abschlagszahlungen anregt.

Die Abrechnungen 2021, die bereits eingetroffen sind oder noch eintreffen werden, beziehen sich preislich auf einen Zeitraum, der noch mit halbwegs "normalen" Preisen ausgestattet war.

Die aktuellen Preissteigerungen werden wir alle erst in den Abrechnungen im nächsten Jahr, also in 2023 nachlesen und ich höre schon jetzt das Geschrei, wenn die Nachzahlungen eine Höhe erreicht haben, die nicht "mal eben" geleistet werden können.

Aber - wie so oft - wird dann das JC zum Buhmann.

Ratlos

Zitat von: OLD-MAN am 20. April 2022, 20:10:51Stromverbrauch / Gasverbrauch
Einfach mal den aktuellen Verbrauchspreis beim Versorger nachfragen/ oder im Liefervertrag nachlesen, mit dem tatsächlichen Verbrauch/mtl. addieren und schon hat man den ungefähren Abschlagspreis
Freut mich dass du das auch so siehst. Deckt sich fasst mit meinr Antwort 10.
Und die gemeindlichen Festkosten kann er erfragen, denn die werden angekündigt.

Unwissender

Das die Vorauszahlung angepasst wird ist ja in ordnung, aber fast das Doppelte? Bisher hat er fast immer Geld zurückbekommen, als zu hohe Abschläge bezahlt!
(Der Strom ist aussen vor, der fällt da nicht rein!)

Mein Vorschlag, die 25,00 Rentenerhöhung zu nehmen geht gar nicht! Wird ihm angerechnet, da er noch aufstockend ALGII bekommt. (Ungefähr 70,00 €, dann nur noch 45,00 €)

Er kann so eine drastische Erhöhung gar nicht zahlen! Ihm bleiben z. ZT. etwa 120,00 € übrig! Und davon muss er noch vierteljährig die KfZ- Versicherung zahlen.
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Kopfbahnhof

Zitat von: OLD-MAN am 20. April 2022, 20:10:51Falsch! Einfaches logisches Nachdenken
Klar doch du kennst also schon die Preise für die Zukunft?
Die kennen nicht mal die Energieversorger selbst.

Werden dann also dementsprechend auch kurzfristig Angepasst, so die aktuelle Lage.

Ich bin hier jetzt raus, muss eh jeder selbst wissen wie er damit Umgeht.