Re: Nebenkostenabrechnung

Begonnen von cardi33, 30. April 2022, 16:34:35

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cardi33

Hallo ich habe da mal fragen wegen der Nebenkostenabrechnung. Ich habe sie letztes Jahr Anfang August schon abgegeben gehabt, es waren knapp 400€. Es wurde mir dann Abgelehnt und musste die Nebenkostenabrechnung selbst bezahlen, ich habe mir das Geld dann von meiner Schwester geliehen. Ich habe jetzt Mitte April Eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen nachdem ich meinen Antrag auf ALG2 verlängert habe, in der forderten Sie nochmal eine Kopie der Heiz- und Betriebskostenabrechnung für 2020 an die Das Amt ja Ablehnte. Als ich dann in den Unterlagen nochmal nachschaute und die Ablehnung lass viel mir auf das es hieß es wurde abgelehnt weil es auf die Höhe der Kosten der vorherige Wohnung begrenzt ist. Das war mir beim ersten mal lesen gar nicht aufgefallen. Das Ding ist ich Wohne schon über 10 Jahren in dieser Wohnung. Ich habe am letzten Montag jetzt mal im Amt angerufen und hab es der Dame von der Info mitgeteilt und sie sagte ja es Steht auch nichts drinnen das ich umgezogen bin und Sie es an den zuständigen Mitarbeiter weitergibt damit Er das ganze nochmal überprüft. Heute bekam ich ein schreiben in dem Steht das die Überprüfung abgelehnt wird da alles richtig wäre und sich die Ablehnung nicht auf die vorherige Wohnung bezieht sondern das die Kosten für die neue Wohnung wegen des nicht genehmigten Umzugs auf die Höhe der Kosten für die alte Wohnung begrenzt werden mussten und daher keine Übernahme der Nachzahlung möglich ist. Und das Obwohl ich am Montag noch sagte das ich nicht Umgezogen bin in den letzten Jahren. Hab Euch die Konversation als Fotos angehängt. Nun zu meiner Frage da ich ja Nicht umgezogen bin wie er es ja schrieb als Begründung für die Ablehnung der Kostenübernahme, kann man da jetzt noch Einspruch einlegen?? Oder ist das jetzt zu spät da es schon so lange her ist. Wie gesagt war mir damals nicht aufgefallen. Hab ich noch eine Chance die Nachzahlung doch noch zu bekommen da es ja ein Fehler von Jobcenter ist die sagen das ich Umgezogen bin was aber nicht stimmt.

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justine1992

Hallo.
Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 16:34:35Und das Obwohl ich am Montag noch sagte das ich nicht Umgezogen bin in den letzten Jahren.
Wann bist Du denn das letzte Mal umgezogen? Wird ansonsten Deine Miete komplett übernommen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

cardi33

Wann bist Du denn das letzte Mal umgezogen? Wird ansonsten Deine Miete komplett übernommen?

@justine1992  Wie gesagt wohne über 10 Jahre in der Selben Wohnung. Ansonsten wird die Miete genauso bezahlt wie bisher. Keine Ahnung wie die auf die Idee kommen ich wäre umgezogen.

justine1992

Werden sämtliche Kosten der Unterkunft übernommen?
Warst Du beim Einzug in diese Wohnung schon im ALG2-Bezug?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

cardi33

@justine1992 es werden nicht ganz alle Kosten übernommen da ich bis 2019 dort mit meiner Schwester zusammen gewohnt habe. Und ja wir hatten Beide schon ALG2 als wir da eingezogen sind. Seit dem Auszug meiner Schwester bekomme ich den Rest abgezogen. Im ersten Jahr als meine Schwester ausgezogen war wurde der Teil vom Amt übernommen. Jetzt such ich seit 3 Jahren eine Wohnung. Es wurden immer alle Nachzahlungen bezahlt. Leider waren die kosten Teurer als sonst war auch bei meinen Nachbarn so wo ich nachgefragt hatte.

CCR

ja wenn es so ist wie du schreibst, wirst du um eine Klage bei SG nicht herumkommen da dein Widerspruch abgelehnt wurde, der sollte doch eigentlich nur schriftlich erfolgen und nicht telefonisch.

cardi33

ja wenn es so ist wie du schreibst, wirst du um eine Klage bei SG nicht herumkommen da dein Widerspruch abgelehnt wurde, der sollte doch eigentlich nur schriftlich erfolgen und nicht telefonisch.


@CCR es wurde schriftlich abgelehnt. Sieht man auch im Anhang bitte Nachlesen.

CCR

wenn deine Schwester ausgezogen und der Mietvertrag auf dich alleine Umgeschrieben steht dir auch die KDU für 1 Person zu wenn die Wohnung angemessen ist keine Frage.

justine1992

Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 20:58:51es werden nicht ganz alle Kosten übernommen da ich bis 2019 dort mit meiner Schwester zusammen gewohnt habe. Und ja wir hatten Beide schon ALG2 als wir da eingezogen sind. Seit dem Auszug meiner Schwester bekomme ich den Rest abgezogen.
Was kriegst Du abgezogen? Rest wovon? Wovon abgezogen?
Hast Du eine Kostensenkungsaufforderung erhalten?

Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 20:58:51Es wurden immer alle Nachzahlungen bezahlt.
Immer? Also die letzten beiden Jahre?

(Ich weiß, dass Du weißt, worum es geht! Wir hier können aber nur raten. Oder nachfragen.)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.


cardi33

Was kriegst Du abgezogen? Rest wovon? Wovon abgezogen?
Hast Du eine Kostensenkungsaufforderung erhalten?

Es wurden immer alle Nachzahlungen bezahlt.
Immer? Also die letzten beiden Jahre?

@justine1992 das was über dem Satz liegt für KDU für 1 Person, wird von meinem Hartz 4 Satz abgezogen. Also das was meine Schwester bezahlt bekommen hatte. Ja ich habe eine Kostensenkungsaufforderung bekommen aber bringt mir nichts wenn ich keine Wohnung finde da viele keine Hartz 4 Empfänger als Mieter wollen. Selbst über die Wobau hier hab ich nichts bekommen.

also 2019 wurde noch bezahlt, es geht ja wie im schreiben oben und in den Anhängen zu lesen um 2020. wie gesagt das Jobcenter sagt ja sie Zahlen es nicht da ich umgezogen wäre. Kann man im Anhang auch nochmal nachlesen.

justine1992

Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 22:43:50Ja ich habe eine Kostensenkungsaufforderung bekommen aber
DAS ist aber die Erklärung dafür, warum Du die Nachforderung nicht bezahlt bekommst. Weil Deine Wohnung nicht angemessen ist.

Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 22:43:50also 2019 wurde noch bezahlt
Es wurde in den ersten Monaten nach dem Auszug Deiner Schwester noch übernommen. DU hast bei ihrem Auszug die Kostensenkungsaufforderung bekommen. In der stand, wie lange noch die zu hohe Miete übernommen wird. In diesen Zeitraum fiel auch die einmalige Kostenübernahme der NK für 2019. (Das ist die, die Du mit "immer" meintest?)

Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 16:34:35Hab ich noch eine Chance die Nachzahlung doch noch zu bekommen da es ja ein Fehler von Jobcenter ist
Zweimal nein.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

cardi33

DAS ist aber die Erklärung dafür, warum Du die Nachforderung nicht bezahlt bekommst. Weil Deine Wohnung nicht angemessen ist.

@justine1992 wie gesagt es geht darum das der vom Jobcenter in der Ablehnung als Grund geschrieben hat das es nicht mehr bezahlt wird weil ich angeblich UMGEZOGEN bin. Wie gesagt Das wird als Grund angegeben und NICHT das es daran Liegt das die Wohnung zu Teuer ist.

justine1992

Und wie hilft Dir dieser Fehler jetzt weiter? Du kannst auf der Formulierung rumreiten, wie Du willst. Das ändert nichts daran, dass Du unangemessen wohnst und eine Kostensenkungsaufforderung erhalten hast.
Ja, die Formulierung mit dem Umzug ist falsch. Das ändert aber rein gar nichts für Dich.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR

Zitat von: cardi33 am 30. April 2022, 20:58:51Jetzt such ich seit 3 Jahren eine Wohnung. Es wurden immer alle Nachzahlungen bezahlt. Leider waren die kosten Teurer als sonst war auch bei meinen Nachbarn so wo ich nachgefragt hatte.

hättest du deine vergebliche Suche nach einer neuen Wohnung aufgezeichnet, müsste das JC auch weiterhin deine volle Miete bezahlen.