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Genaue Fristen für Bewerbungen in EGV

Begonnen von peterfox, 03. Mai 2022, 22:51:16

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peterfox

Hallo liebe Leute Ich hätte da eine Frage bezüglich der Fristen für Bewerbungen aus einer mir vorliegenden "aktuellen" EGV, es geht mir hierbei spezifisch um die Anfangsfrist. Bin mir da jetzt selber nicht mehr so sicher und wollte daher mal lieber nachfragen ab wann und wie lange die Frist genau ist.


Erstellte EGV vom 11.04.22, postalisch eingegangen am 13.04.22 in der EGV selbst steht allerdings:
 

Person x bewirbt sich:

Mindestens x Bewerbungen monatlich schriftlicher, telefonischer oder persönlicher Art ab dem "08.04.22"

Der Nachweis erfolgt zum Monatsende, erstmalig am 31.05.22 bis 16:00 Uhr danach jeweils wieder zu Datum x


Wie genau ist das jetzt geregelt mit den monatlichen Bewerbungen?
Gilt jetzt 30 Tage nach dem 08., dem Erstellungsdatum der EGV also dem 11. oder nach der Brieflichen Zuweisung also dem 13.?
Oder ist damit gar gemeint nur für den jeweiligen Monat also April, Mai, Juni etc.?
 

Hary

Monatlich meint in diesem Fall vermutlich im gesamten laufenden Monat. Also ab dem 1. eines Monats.

Wobei man nun natürlich über Details streiten könnte.

Sollte sie tatsächlich den 08.04 meinen ab dem jeweils 1 Monat gilt, dann könnte man die dumme Frage stellen wie lange ein Monat in ihren Augen ist. Die tatsächliche Anzahl der Tage oder kaufmännische Monat mit immer 30 Tage :)

Im Grunde ist es ja auch egal, mache vom 1. des Monats immer. Oder anders gesagt: Du solltest die Anzahl von X Bewerbungen vor dem jeweiligen Termin der Meldungen erledigt haben.

Im Zweifel kann sie den Zugang der EGV ohnehin nicht beweisen...

justine1992

Eigentlich heißt "monatlich" "jeden Monat". Und das gilt dann natürlich auch für April. Die EinV ist aber erst gültig, nachdem beide Unterschriften drauf sind. Sind sie?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Hary

Das stimmt allerdings, eine EGV ist ein normaler Vertrag den beide Seiten aushandeln und zustimmen müssen. Wenn nur der SB unterschrieben hat und es kein VA ist, dann wäre die in der Tat erst gültig nachdem du deine Zustimmung gegeben hast. Du könntest das tun und diese Dinge wie gültig ab in z.B 1.06 ändern was Sinn macht. Aber auch solche Details spezifizieren und schauen was zurück kommt.

peterfox

Ja es ist ein VA (Widerspruch dagegen läuft, aber noch keine Rückmeldung) und da man scheinbar vor dem "Urteil" des Widerspruchs sich an die Vorgaben halten muss bin Ich mir nun nicht mehr sicher. Vorallem weil das erste "Abgabedatum" der 31.05.22 ist und nicht der 31.04.22

Heißt für mich es wären dann am ersten Abgabedatum dem 31.05.22 sogesehen die doppelte Anzahl Bewerbung fällig aber sogesehen verteilt auf die ersten beiden Monate?

Für mich hieß monatlich bisher eigentlich immer 30 Tage und so habe Ich das persönlich in der EGV auch aufgefasst. Denn sonst könnte man ja auch VAs ab Ende des Monats erlassen, knapp verschicken und man müsste bei Pech innerhalb von vllt. 1-2 Tagen x Bewerbungen fertig machen, ohne Möglichkeiten auf frühzeitige Kostenrückerstattung etc. und da in meiner z.b. EGV auch steht, schriftlich, telefonisch oder persönlich wäre nicht einmal E-Mail Bewerbungen dann noch möglich.

Hary

Zitat von: peterfox am 04. Mai 2022, 14:33:44Heißt für mich es wären dann am ersten Abgabedatum dem 31.05.22 sogesehen die doppelte Anzahl Bewerbung fällig aber sogesehen verteilt auf die ersten beiden Monate?

Der VA ist ja bestimmt als förmliche Zustellung bei dir eingegangen oder? Das Datum welches vom Zusteller dort eingetragen wurde ist für dich maßgeblich. Wenn dir der Brief also am 13.04.22 erst zugegangen ist, dann kann nicht eine Pflicht auf einen Zeitpunkt vor dem Zugang gesetzt werden. Man kann dir ja nun nicht die Aufforderung schicken "Bewerben Sie sich am 10.01.2022 bei Firma X und geben Sie bis 12.01.2022 Rückmeldung" und der Brief wird erst am 20.01.2022 geschrieben und am 22. zugestellt.

Für den Monat April wäre deine Pflicht dann also eher Anteilmäßig. Da es mit dem 13. auf die Monatsmitte fällt kannst du eigentlich die halbe Anzahl als Richtwert nehmen. Um wie viele monatliche Bewerbungen geht es überhaupt? So lange die Kostenübernahme nicht geklärt ist, würde ich mich ausschließlich per E-Mail bewerben. Dein SB kann dir die Form wie du dich bewerben sollst nicht vorschreiben. Der Arbeitgeber entscheidet welche Formen er als wirksame Bewerbung anbietet.

justine1992

Zitat von: peterfox am 04. Mai 2022, 14:33:44Für mich hieß monatlich bisher eigentlich immer 30 Tage
monatlich heißt JEDEN MONAT

Zitat von: Hary am 04. Mai 2022, 16:06:44Für den Monat April wäre deine Pflicht dann also eher Anteilmäßig.
Der einzige, der dafür sanktioniert werden kann, ist TE.

Dem genauen Wortlaut nach musst Du auch im April. Mach das doch einfach. Zur Sicherheit.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.