Beiträge zur Rentenversicherung

Begonnen von eifelbahner, 05. Mai 2022, 10:54:19

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eifelbahner

Hallo Freunde, :smile:

da hätte ich mal eine Frage:

Für ein Gespräch mit meinem SB soll ich eine aktuelle Rentenauskunft mitbringen (ich weiss schon, wodrauf das hinausgeht, aber fällt wegen Unbilligkeit aus  :no: ) .
Ich hab die angefordert und sie liegt mir jetzt vor.
Seit 1.1.2014 ist da der Bezug von ALG II nicht mehr aufgeführt; das kann doch nicht richtig sein, oder?
 Das war mir schon mal aufgefallen und ich hatte der Rentenversicherung die notwendigen Bescheide zugeschickt.
Werden ALGII-Zeiten nicht mehr anerkannt?

Danke im Voraus schon mal für eure Bemühungen.


euer Safti  :coffee:

Nachtrag:

Ein Anruf bei der RV bestätigt den Sachverhalt und die SB dort hat auch meine Unterlagen. die ich geschickt hatte, gefunden.
Beim Vergleich mit älteren Bewilligungsbescheiden fällt allerdings auf, dass seit 1.1.2015 der Eintrag RV im Verteilungsschlüssel fehlt.
KV, PV und ZB sind eingetragen, RV fehlt auch im aktuellen Bescheid.
Sollte da jemand geschlampt haben?


Bundspecht

Soviel ich weis wenden schon länger keine "Bezüge" für die RV vom JC angeführt  :nea:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

eifelbahner

selbst dann sollten die Zeiten als beitragsfrei eingetragen sein. Meiner Meinung nach wurden die Zeiten gar nicht gemeldet.

Fettnäpfchen

Saftkutscher

Zitat von: Saftkutscher am 05. Mai 2022, 10:54:19Werden ALGII-Zeiten nicht mehr anerkannt?
Früher gab es noch Zahlungen dass wurde abgeschafft, jetzt wird nur noch der Zeitrahmen gemeldet.

Ich bekomme jährlich eine Meldung von meinem JC nennt sich:
Jahresmeldebescheinigung zur Sozialversicherung § 38 Abs. 5 DEÜV

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

eifelbahner

eben diese Meldung bekomme ich schon länger nicht mehr, sonst wäre die abgeheftet

Fettnäpfchen

Saftkutscher

Zitat von: Saftkutscher am 05. Mai 2022, 13:53:17eben diese Meldung bekomme ich schon länger nicht mehr, sonst wäre die abgeheftet
Dann auf jeden Fall anfordern und zwar schriftlich nachweislich und nach einem halben Jahr kannst du dann daran erinnern und wenn sich da immer noch nichts tut eine Untätigkeitsklage nach schieben.

Ich weiß zwar nicht wie wichtig das ist kann mir aber vorstellen dass es wichtig ist. was hat denn die SB von der RV gemeint?

MfG FN
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eifelbahner

die SB von der RV hat die Bewilligungsbescheide der fraglichen Zeit von mir vorgelegt bekommen, bzw. in der Korrespondenz gefunden.
Ich gehe mal davon aus, dass die direkt beim JC nachhakt.

Parallel dazu habe ich die für mich zuständige Zahltante darauf hingewiesen, mit der Bitte um Überprüfung.

Fettnäpfchen

Saftkutscher

Zitat von: Saftkutscher am 05. Mai 2022, 18:01:05die SB von der RV hat die Bewilligungsbescheide der fraglichen Zeit von mir vorgelegt bekommen, bzw. in der Korrespondenz gefunden.
Dann dürfte das ja passen.

Ein schönes WE
FN
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