Einkommen vom JC nicht berücksichtigt

Begonnen von Ratlos, 10. Mai 2022, 11:25:44

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Ratlos

Ein Bekannter von mir hat teilweise selbst verschuldete Auseinandersetzung mit dem JC.
Bei seinem 1. ALG2-Antrag hat er schriftlich im Antrag angegeben, dass er am Abend ca. 1 Stunde Medikamente für eine Apotheke ausfährt und dafür ca. 200 € erhält.

Das JC hat das nicht berücksichtigt und volles ALG 2 ausbezahlt. Mit einem Mail hat er das JC darauf aufmerksam gemacht. Wieder keine Beachtung. Auch die telef. Mitteilung hat scheinbar das Servicecenter nicht weiter gereicht.

Die Nichtbeachtung begründet das JC jetzt nach 4 Monaten damit, dass bei der Bewilligung der Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben war. Das Geld hat er natürlich verbraucht. Seine Schuld.

Jetzt habe ich im Netz gelesen, dass das vor Bewilligung gemeldete Einkommen hätte berücksichtigt werden und nur ein befristeter Bescheid nach einem § 328 SGB 3 erlassen werden darf. Ist das richtig? Oder sehe ich da was falsch?

Flip

Der 328 SGB III gilt schon lange nicht mehr im SGB II. Das ist jetzt der 41a SGB II. Wenn die 200 Euro fest sind, bedarf es auch keiner vorläufigen Bewilligung. Und im laufenden Zeitraum auch nicht unbedingt.

Ratlos

Zitat von: Flip am 10. Mai 2022, 13:36:50Wenn die 200 Euro fest sind, bedarf es auch keiner vorläufigen Bewilligung.
Nein die 200 € waren nicht fest weil die genaue Arbeitszeit nicht feststand.

Flip

Und lief die fehlende Anrechnung in einem Bewilligungszeitraum oder in mehreren? Also, dass sogar trotz Weiterbewilligungsantrag das Einkommen nicht angerechnet wurde?

Ratlos

Zitat von: Flip am 10. Mai 2022, 17:46:55Also, dass sogar trotz Weiterbewilligungsantrag das Einkommen nicht angerechnet wurde?
Ja, so war es. 3 mal mitgeilt und 3 mal vom JC nicht beachtet.
Begründung: Genauer Lohn stand nicht fest. Hätten die das dann nach § 41 a vorläufig bewilligen müssen?

Flip

Anders. Wann hat er die Arbeit angefangen, wann und wie hat er das mitgeteilt und von wann bis wann geht sein aktueller Bewilligungszeitraum?

Ratlos

Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2022, 11:25:44Jetzt habe ich im Netz gelesen, dass das vor Bewilligung gemeldete Einkommen hätte berücksichtigt werden
Zitat von: Ratlos am 10. Mai 2022, 11:25:44Mit einem Mail hat er das JC darauf aufmerksam gemacht. Wieder keine Beachtung. Auch die telef. Mitteilung hat scheinbar das Servicecenter nicht weiter gereicht.


Flip

Kannst du bitte meine Fragen beantworten? Ich bin mir nicht sicher, ob du tatsächlich verstanden hast, was "vor Bewilligung" bedeutet.

Ottokar

Zitat von: Ratlos am 11. Mai 2022, 18:22:38Hätten die das dann nach § 41 a vorläufig bewilligen müssen?
Nein.

So wie ich das verstanden habe, war der Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der ALG II Antragstellung noch  nicht unterzeichnet und damit ein ev. Einkommen rein fiktiv.
Fiktives Einkommen darf das JC nicht berücksichtigen.

Anhand der Fragen kann man schlussfolgern, dass das JC die Leistung nicht vorläufig sondern abschließend bewilligt hat.
Das JC hat hier ein Jahr Zeit, die Leistung nach Kenntnis des Einkommens neu zu berechnen und zuviel gezahltes ALG II zurückzufordern.
Ob der Abschluss des AV sowie die tatsächlichen Lohnzahlungen dem JC zeitnah mitgeteilt wurden, wurde hier nicht mitgeteilt. Auch nicht, ob es sich um ein andauerndes oder nur vorübergehendes Arbeitsverhältnis handelt(e).
Ohne diese Angaben kann man nicht beurteilen, ob man dem JC hier irgendwelche Versäumnisse vorhalten kann.
Momentan lese ich nichts, was das Recht auf Rückforderung des JC irgendwie beeinflusst.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ratlos

Danke für Antwort!
Ja bei Antragstellung war das Einkommen noch fiktiv. Endgültig ergab es sich ca. 2 Wochen später als der Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Leistung war trotz Kenntnis des künftigen Einkommens endgültig nicht vorläufig bewilligt.
Der AV wurde dem JC am gleichen Tag vom Abschluss per Mail mitgeteilt und dass das AV nicht befristet ist.
Die gleiche Mitteilung ans JC erfolgte ca. 3 Wochen später nochmal per Mail und dann nochmal über die Servicestelle per Telefon.

Ottokar

Das ist alles unrelevant, relevant sind die Mitteilungen und Nachweise über die Höhe des Einkommens und dessen Zufluss. Die gab es aber offenbar nicht?
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Flip

Ist es denn nicht möglich, mal eine Zeitschiene darzustellen? Ohne den genauen Ablauf kann man dir nicht helfen.