Aus dem H4 Bezug raus, nicht verheiratet u nicht Krankenversichert, was tun ?

Begonnen von FrauRatlos, 10. Mai 2022, 18:43:56

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FrauRatlos

Guten Tag,
mein Freund und ich (wir sind nicht verheiratet) und mein erwachsener Sohn leben in einer BG.
Mein Sohn hat auch einen Vollzeitjob gefunden (bisher Teilzeit) und kann ab Juli seinen eigenen Bedarf decken.
Mein Freund hatte einige Zeit auch keine Arbeit und so bezogen wir alle ALG II.
Mein Freund hat jetzt auch wieder eine Vollzeitstelle gefunden, ab 01.Juni 2022 und der erste Lohn kommt zum 05.Juli 2022.
Ich bin wohl weiter arbeitslos. Ich bin chronisch krank und schon länger krank geschrieben (schon ein paar OP´s hinter mir) und daran wird sich auch erst einmal nichts ändern, denn ich habe noch eine OP vor mir und natürlich dann Physiotherapie, Ergotherapie, und eine Kur oder Reha.
Bis ich wieder soweit gesund bin, dass ich wieder arbeiten könnte (wahrscheinlich erst einmal mit einem Mini Job), wird noch dauern.
Nun zum Problem:
Ab ca Juli 2022 sind wir aus dem ALG II Bezug raus; was eine tolle Sache ist; aber da wir nicht verheiratet sind und ich keinen Job habe, bezahlt das Jobcenter natürlich auch meine Krankenversicherung und Rentenversicherung nicht mehr. Verständlich.
Da ich aber chronisch krank bin und dauerhaft auf Medikamente angewiesen bin und auch auf ärztliche Behandlungen, muss ich krankenversichert sein.
Dass mein Freund und mein Sohn einen Vollzeitjob bekommen haben, kam ganz plötzlich.
Natürlich freue ich mich darüber, aber was mache ich jetzt, wegen meiner Krankenversicherung ?
Mein Freund sprach vom heiraten, da wäre ich dann über ihn versichert und müsste mir keine Sorgen machen; aber ist das die einzige Lösung ?

Kann mir dieses Forum einen Rat geben.
Wenn ja, dann Danke im Voraus.

lG


Valaskjalf

Du bist weiterhin krankenversichert, es gibt eine Krankenversicherungspflicht, daher bist du ab Abmeldung vom Bezug freiwillig pflichtversichert und ab dem Zeitpunkt fallen Kosten an.

In deinem Fall wäre das der allgemeine Beitragssatz von einem fiktiven Mindesteinkommen von 1096,67 Euro zzgl. 3.3% Pflegeversicherung, je nach KK Zusatzbeiträge.

Insg. sind es monatlich ~200€ Schulden die auflaufen.

Bei Lohn gilt das Zuflussprinzip, wenn es im Mai/Juni noch keinen Lohn gibt, würden dir/euch für diese Monate auch die vollen Leistungen zustehen, aber warum habt ihr euch/du dich vom Bezug abgemeldet?

Wird dein Partner sooo viel verdienen, das er euren gesamten Lebensunterhalt alleine stemmt? Wohnung, Versicherungen, GEZ, KV für dich, etc..

Wenn nicht, dann bleibt weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, denn ich wage zu bezweifeln das er durch alleinige Arbeitsaufnahme eure finanzielle Situation verbessert, sondern gehe eher vom Gegenteil aus und ihr anschließend wesentlich schlechter dasteht als zuvor.

In deinem Fall stellt sich die Frage, warum hast du keine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt?
Es verwundert mich, das bei der Schilderung der bestehenden Probleme keinerlei Aufforderung seitens des JC kam, dies zu beantragen, das es eine Bedarfsmindernde Leistung darstellt.

Es kann aber sein, das er durch Arbeitsaufnahme aus ALGII herausfällt, und du nicht arbeitsfähig bist, daher selbst keinen Antrag auf ALGII stellen kannst, es wäre also ein Fall für die Sozialhilfe.

Jan Mustermann

Wenn er deine KK nicht bezahlt, hat er damit bewiesen das er nicht bereit ist für deinen Lebensunterhalt aufzukommen.
Beser gehts eigentlich nicht, was den Beweis eine nicht bestehenden Verantwortungsgemeinschaft betrifft.

Also musst du wieder ab zum JC.

Valaskjalf

Es war aber vorher eine BG, und dem haben die nicht widersprochen.

ALGII kann sie aber nicht beantragen, das sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und erwerbsunfähig ist, also wäre das Sozialamt zuständig, oder die beiden beantragen weiterhin ALGII

Jan Mustermann

Das Bundesverfassungsgericht hatte doch ganz klar geurteilt das eine Einstehgemeinschaft jederzeit aufgekündigt werden kann.
Also was soll dein Einwand?

Es ist doch unerheblich ob JC oder Sozialamt.
Einfach morgen früh beim JC melden,am besten heute abend noch Leistungen per Fax beantragen.
Wer dafür letztentlich zuständig ist ,das diskutieren dann das JC und das Sozialamt miteinander aus.

Wichtig ist nur die sofortige Meldung.


FrauRatlos

Hallo Valaskjalf,
wir haben uns nicht beim Jobcenter abgemeldet. Das habe ich auch nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass wir ab July 2022 aus dem ALG II Bezug rausfallen.

Ich habe auch geschrieben, dass mein Freund und mein Sohn (er wohnt noch bei uns) beide in Vollzeit arbeiten gehen und zusammen ca 3500 € Netto verdienen werden. Und da gibt es kein ALG II mehr; auch nicht für mich.
Ich denke, meinen Sohn hast du überlesen.

Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt, aber nach 4 Jahren ist der Antrag abgelehnt worden. Ich war dem Sozialgericht noch nicht krank genug.
Des weiteren forderte das Sozialgericht von mir, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen, dass ich in einer Gesprächstherapie gehe d.h. zu einem Psychologen.
Das ist aber Leichter gesagt als getan. ich war bei einigen Psychologen und Psychotherapeuten und habe denen mein Leid geklagt, aber alle haben abgelehnt mich zu therapieren.
Das jetzt alles detailliert zu erklären, warum und wieso, würde hier den Rahmen sprengen.
Jedenfalls meinte die Richterin beim Sotzialgericht, ich wäre noch nicht krank genug um diese Rente zu bekommen und solange ich nicht in Therapie bin, kann sie meine Depressionen auch nicht ernst genug nehmen; dabei sind meine leichten Depressionen nur das geringste Problem, die anderen chronischen Krankheiten und orthopädischen Schäden, hat die Richterin nicht ernst genug genommen und teilweise ignoriert.


Hallo Jan Mustermann
ich habe nirgendwo geschrieben, dass mein Freund meine Krankenversicherung nicht bezahlen will.
Das unterstellst du nur.
Was die Verantwortungsgemeinschaft betrifft, nach 20 gemeinsamen Jahren zusammen leben, wohnen, lieben usw., wird das Jobcenter nicht davon ausgehen, dass wir keine Verantwortungsgemeinschaft sind.
Das kann man dann keine WG mehr nennen, wo es kein miteinander gibt und keine Verantwortung miteinander.
Dann müsste ich ja beim Jobcenter lügen und denen plötzlich vorgaukeln, dass mein Freund und ich wie Fremde miteinander leben. Das glaubt uns doch kein Mensch und auch kein Jobcenter Mitarbeiter.
Und wir haben auch noch ein gemeinsames Kind ( Volljährig) miteinander, aber der Junge wohnt nicht mehr bei uns; schon alleine unser Sohn verbindet uns sehr.

Und warum gehst du jetzt den User Valaskjalf so an ?
Und warum soll ich heute abend noch Leistungen beantragen, wenn wir erst ab July 2022 aus dem ALG II Bezug fallen ?
Mein Freund hat nicht einmal seine erste Lohnabrechung erhalten, was soll ich da denn angeben, warum ich jetzt ALG II oder Sozialhilfe Leistungen beantragen will ?
Verstehe ich alles nicht.

Ich frage hier jetzt schon mal für meine Zukunft, ab July 2022, wegen der Krankenversicherung.
ich möchte das nämlich jetzt schon wissen und nicht erst im July ! :-)


Flip

Die kostengünstige Alternative ist tatsächlich die Eheschließung. Führt auch mit sich, dass ein Steuerklassenwechsel möglich ist und er dann mehr netto bekommt.

Die andere Alternative ist das Bezahlen der monatlichen Kosten für die freiwillige Versicherung.

justine1992

Zitat von: FrauRatlos am 10. Mai 2022, 20:22:28Ich habe auch geschrieben, dass mein Freund und mein Sohn (er wohnt noch bei uns) beide in Vollzeit arbeiten gehen und zusammen ca 3500 € Netto verdienen werden. Und da gibt es kein ALG II mehr; auch nicht für mich.
Ich denke, meinen Sohn hast du überlesen.
Dein Sohn ist Dir nicht zu Unterhalt verpflichtet. Sobald er selbst für sich aufkommen kann, gehört er nicht mehr zu Deiner Bedarfsgemeinschaft, die dann  nur noch aus zwei Personen besteht. Er ist dann der bei Euch mit dem riesigen Taschengeld :-)
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

FrauRatlos

Guten Morgen,
Zitat von: justine1992 am 11. Mai 2022, 06:28:28Dein Sohn ist Dir nicht zu Unterhalt verpflichtet. Sobald er selbst für sich aufkommen kann, gehört er nicht mehr zu Deiner Bedarfsgemeinschaft, die dann  nur noch aus zwei Personen besteht. Er ist dann der bei Euch mit dem riesigen Taschengeld :-)
Heißt dass nun, dass mein Freund und ich nur noch eine 2er BG sind und nur noch der Regelsatz von meinem Freund und mir, plus KDU, minus dem Lohn meines Freundes (inkl. Abzug Freibetrag), vom Jobcenter angerechnet bekommen ?

Bei diesem Hartz4 Rechner https://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner/
kommen da 0,00 € ALG II Anspruch raus
Und wenn ich den Lohn meines Kindes mit anrechne, kommen auch 0,00 € ALG II Anspruch dabei heraus.
Von daher wären wir so oder so aus dem ALG II Bezug raus.

Oder sehe und berechne ich da irgendetwas falsch ?
   

Flip

Zitatnoch der Regelsatz von meinem Freund und mir, plus KDU, minus dem Lohn meines Freundes (inkl. Abzug Freibetrag),

Korrekt, außer, dass du nur 2/3 Miete berüchtigten darfst.

Jan Mustermann

Also gerne nochmal.
Niemanden interessiert ob ihr 20 Jahre zusammen wart oder nicht.Oder ob ihr euch liebt oder Sex habt.
Das einzige was interessiert ist,ob er, wenn er es finanziell kann dir deine KV bezahlt.
Ja oder Nein ?
Wenn nein, dann seit ihr laut Bundesverfassungsgericht halt keine Einstehgemeinschaft im sozialrechtlichen Sinne.
Und es hört nicht bei der KV auf, zahlt er dir jeden Monat eine Summe aus die dem Regelsatz entspricht ?
Ja oder Nein?
Wenn nein, dann seit ihr laut Bundesverfassungsgericht halt keine Einstehgemeinschaft im sozialrechtlichen Sinne.
Und niemand interessiert was das JC davon hält.
Entweder bist du nun KV weil er das zahlt (Zahlungsfähigkeit vorrausgesetzt) oder eben nicht.

FrauRatlos

Zitat von: Jan Mustermann am 11. Mai 2022, 13:05:30Das einzige was interessiert ist,ob er, wenn er es finanziell kann dir deine KV bezahlt.
Ja oder Nein ?
Er würde die bezahlen, wenn er es finanziell kann.
Ich habe mich informiert und die KV würde 200 € monatlich kosten, aber ob er/wir diese finanziell übrig haben, kann ich jetzt noch nicht abschätzen.

Zitat von: Jan Mustermann am 11. Mai 2022, 13:05:30Und es hört nicht bei der KV auf, zahlt er dir jeden Monat eine Summe aus die dem Regelsatz entspricht ?
Ja oder Nein?
Noch bekomme ich vom Jobcenter meinen vollen Regelsatz plus meinen Anteil KDU, auf meinem Bankkonto.
Warum sollte er mir jetzt noch den vollen Regelsatz auszahlen ?
Und nein, er lässt mich weder verhungern.

Kann es sein, dass du nicht weißt, wie eine echte Beziehung und Familie "funktioniert" ?

Bei uns ist alles ein "gemeinsam" und "deins ist auch meins".
Alles Geld kommt in einen Topf und davon leben wir gemeinsam....mit oder ohne ALG II Bezug.
Das ist und war schon immer so, in den letzten 20 Jahren, warum sollte sich das jetzt ändern, wenn wir aus den ALG II Bezug raus sind ?
Nur ob wir finanziell in der Lage sind jeden Monat 200 € KV zu bezahlen, bezweifel ich, denn dann wäre 2400 € im Jahr !
Und falls du meine Post gelesen hast, da stand auch was vom heiraten drin.
Ich habe hier lediglich gefragt, wie es aussieht mit der KV, wenn wir alle aus dem ALG II raus sind; nicht mehr und nicht weniger, aber deswegen muss ich hier nicht unsere ganze Familien und Beziehungssittuation erzählen !


Yavanna

Dann ist es doch ganz einfach...
Sohnemann fällt mit Einkommen raus und muss 1/3 der Miete zahlen.
Ihr lasst das Jobcenter rechnen, ob bei 2x Partnerregelsatz und 2/3 Miete abzüglich Lohn noch was über bleibt (Freibetrag auf Erwerbseinkommen nicht vergessen). Gibt es einen Rest, bleiben 2 Alternativen
1. Mehr als 200 und ihr könnt deine KV bezahlen
2. Weniger als 200 und du kannst einen Zuschuss beim JC nur dafür beantragen
Gibt es gar keinen Rest, stockt ihr auf und du bist so oder so durch das JC versichert.

Flip

Oder eben Eheschließung. Die muss nicht immer einen romantischen Grund haben. Ich habe auch geheiratet, weil wir bauen wollten. Und es hält seit 30 Jahren.

Kopfbahnhof

Zitat von: FrauRatlos am 10. Mai 2022, 18:43:56auch meine Krankenversicherung und Rentenversicherung nicht mehr
Rentenversicherung zahlt das JC eh nicht, da werden nur die Zeiten gemeldet wann im Bezug.

Entweder der Freund verdient so viel, das er für dich komplett Aufkommen kann inkl. Lebensunterhalt und KV dann seit ihr weg vom JC.
Oder es reicht halt nicht, dann seit ihr weiterhin beim JC und bekommt Leistungen.
Sein Lohn wird entsprechend Angerechnet und du bist auch weiterhin KV versichert.