Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von Pama, 16. Mai 2022, 10:01:14

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Pama

Hallo allerseits, vielleicht hat jemand hier ein Tipp für mich.

Es geht wie oben schon beschrieben um
ein weiterbewilligungsantrag speziell um das Thema Wohnkosten.

Unter den Punkt 5 im Antrag habe ich angekreuzt das mir ich zur Miete wohne und das mir kosten entstehen.

Im Feld zur Miete habe ich eingetragen ,,liegt bereits vor".

Jetzt habe ich erneut die Aufforderung bekommen die Summe dort reinzuschreiben ?

Meines Erachtens ist das er Schickane, da das Jobcenter ein Mietvertrag und eine mietbescheinigung vorliegen hat.

Zudem habe ich per Email mitgeteilt das keine Veränderung stattgefunden haben.

Ist der Hinweis mit ,, liegt bereits vor" und der verweiss auf den mietvertrag nicht bereits Als nachweiss das die wohnkostrn sich nicht verändert haben ?

Vielen Dank

asus1402

Dann schreib die Summe rein, macht weniger Arbeit, als zu schreiben: liegt bereits vor.

Pama

Es geht mir eher um die Rechtsgrundlage.

Daher bitte ich um qualifiziere antworten. Danke

Flip

Rechtsgrundlage ist § 60 SGB I. Wie bei fast allem.

Fettnäpfchen

Pama

und wenn es schon vorliegt dann hat SBlein Aktenstudium und Datensparsamkeit zu beachten.
die in Art. 5 Abs. 1 DSGVO definiert sind und für alle Verarbeitungsvorgänge gelten.
Quelle > https://www.datenschutzexperte.de/blog/datenschutz-im-unternehmen/datensparsamkeit-und-datenminimierung/

aber
Zitat von: asus1402 am 16. Mai 2022, 10:09:30Dann schreib die Summe rein, macht weniger Arbeit, als zu schreiben

MfG FN
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Flip

SBlein weiß aber gar nicht, ob das, was vorliegt wirklich das ist, was der Antragsteller meint. Dann müsste da schon stehen "Habe ich am xx eingereicht und seitdem hat sich nichts geändert.". Ist ja nicht so, dass es nicht schon vorkam, dass irgendwelche Änderungen eingereicht wurden, aber nie ankamen.