Persönliche Vorladung, Corona App zeigt "erhöhtes Risiko"

Begonnen von rioreisender, 18. Mai 2022, 10:02:43

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rioreisender

Liebes Forum,

das Jobcenter lädt mich für den 20.05.2022 (also übermorgen) zu einem "persönlichen Gespräch" vor. Meine Corona App zeigt seit heute (18.05.2022) "Erhöhtes Risiko. Begegnungen an 2 Tagen mit erhöhtem Risiko, zuletzt am 11.05.2022"

Die Arbeitsagentur (allerdings ZAV Bonn) spricht in ihren offiziellen Verlautbarungen (https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zav/content/1533735514642) von

"Falls Sie nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu Ihrem Impfstatus geben möchten, sind wir trotzdem weiter für Sie da: Sie erreichen uns auf den bekannten Wegen per Telefon, E-Mail, Skype oder Chat."

Was für die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) gilt, sollte doch auch für jeden anderen Leistungsempfänger gelten.

Das Jobcenter hat bekanntlich kein Anrecht darauf, meinen Impf- oder Genesenenstatus zu erfahren. Zudem sehe ich in der Wahrnehmung des Termins keinen Sinn.

Wie würdet Ihr Euch gegenüber dem Jobcenter bzgl. des Termins verhalten?


Funfact am Rande: Auf einen unverzüglich gestellten Antrag für Fahrtkostenvorschuss wurde bis heute nicht reagiert.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

BigMama

Welcher Einladungsgrund ist denn aufgeführt? Ist eine Rechtsfolgenbelehrung vorhanden?

Die Regelungen der ZAV der BA sind nicht eins zu eins auf JC übertragbar. Wer in der ZAV betreut wird, macht dies freiwillig und wird nicht zwangsbetreut.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

Meine Corona Warmapp hat mir eine solche Begegnung an einem Tag angezeigt, an dem ich definitiv niemanden getroffen habe. Das ist garantiert kein Grund, nicht zum Termin zu gehen. Wenn es eine normale Meldeaufforderung mit Rechtsfolgenbelehrung ist, dann brauchst du schon bessere Gründe.

rioreisender

Einladungsgrund: "Ich möchte mit Ihnen Ihre aktuelle Situation besprechen"

"Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:
- ausgedruckten Lebenslauf
- Übersicht über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 01/22 - 03/22"

Einladung mit Tag und Uhrzeit.

Eine Rechtsfolgenbelehrung liegt bei, könnte aber fehlerhaft sein, da der Hinweis fehlt, dass der Termin dann nicht als versäumt gilt, wenn der Leistungsempfänger sich am selben Tag meldet.

Allerdings gibt es dazu neue Rechtsprechung, nachdem diese Möglichkeit nicht erwähnt werden muss: https://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-rechtsfolgenbelehrung-muss-moeglichkeit-der-nachmeldung-am-selben-tag-nicht-erwaehnen

Meine Idee ist daher, zwar hinzugehen, aber nicht zu der erwähnten Uhrzeit, sondern kurz vor Büroschluss.
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

BigMama

Zitat von: rioreisender am 18. Mai 2022, 10:49:46Meine Idee ist daher, zwar hinzugehen, aber nicht zu der erwähnten Uhrzeit, sondern kurz vor Büroschluss.

Kann der Zweck der Meldung nicht erfüllt werden, hast du ein Meldeversäumnis an der Backe.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

rioreisender

Zitat von: BigMama am 18. Mai 2022, 10:51:52Kann der Zweck der Meldung nicht erfüllt werden, hast du ein Meldeversäumnis an der Backe.

Das stimmt, allerdings ist unklar, wer entscheidet, ob der "Zweck der Meldung" erreicht wurde. Es kann ja kaum sein, dass man sich mit dieser Regelung dem Wohl und Wehe des SB aussetzt.

Zur "Übersicht über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 01/22 - 03/22": im 01/22 wurde ich vom JC noch nicht zwangsbeglückt.

Außerdem könnte es ja sein, dass ich morgen ganz schlimme Symptome bekomme  - habe jetzt schon eine laufende Nase...
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BigMama

Zitat von: rioreisender am 18. Mai 2022, 10:56:09Außerdem könnte es ja sein, dass ich morgen ganz schlimme Symptome bekomme  - habe jetzt schon eine laufende Nase...
Warum fragst du hier, wenn du doch eh schon eine Entscheidung getroffen hast?

Zitat von: rioreisender am 18. Mai 2022, 10:56:09Das stimmt, allerdings ist unklar, wer entscheidet, ob der "Zweck der Meldung" erreicht wurde. Es kann ja kaum sein, dass man sich mit dieser Regelung dem Wohl und Wehe des SB aussetzt.
Der SB entscheidet, ob der Zweck der Meldung noch erfüllt werden kann, was kurz vor Schließung des JC durchaus schwierig werden kann.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

rioreisender

Zitat von: BigMama am 18. Mai 2022, 11:07:35
Zitat von: rioreisender am 18. Mai 2022, 10:56:09Außerdem könnte es ja sein, dass ich morgen ganz schlimme Symptome bekomme  - habe jetzt schon eine laufende Nase...
Warum fragst du hier, wenn du doch eh schon eine Entscheidung getroffen hast?

Die grundsätzliche Frage ist, ob es sinnvoll ist, den SB über das Web-Portal arbeitsagentur.de über "erhöhtes Risiko" und vorliegende Symptome zu informieren und ihn/sie zu bitten, mir über selbiges Web-Portal eine Entscheidung zukommen zu lassen, ob der Termin trotzdem stattfinden soll.
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BigMama

Hierzu fällt mir nur ein: Lügen haben kurze Beine.
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rioreisender

Zitat von: BigMama am 18. Mai 2022, 11:15:24Hierzu fällt mir nur ein: Lügen haben kurze Beine.

Sorry, diese Antwort verstehe ich nicht. Ich schrieb, ich habe jetzt schon eine laufende Nase, dies gilt als coronatypisches Symptom. Soll doch der SB entscheiden, ob er/sie sich einem Infektionsrisiko aussetzen möchte... Trotzdem danke für die Antwort.
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BigMama

Du verstehst die Antwort durchaus. Zuerst schreibst du nur von der Warnapp. Und plötzlich läuft die Nase. Glaubst du ernsthaft hier und auch in den Jobcentern sind nur Trottel unterwegs?  :no:
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Mrbouvier

Ich habe kein Mitleid mit dir, wenn du sanktioniert wirst. Im schön reden bist du ganz dolle :wand:  :lol:

rioreisender

Zitat von: BigMama am 18. Mai 2022, 11:51:36Du verstehst die Antwort durchaus. Zuerst schreibst du nur von der Warnapp. Und plötzlich läuft die Nase. Glaubst du ernsthaft hier und auch in den Jobcentern sind nur Trottel unterwegs?  :no:

Interessant, dass Du entscheidest, ob ich Deine Äußerungen verstehe oder nicht. Meine Frage hast Du jedenfalls nicht beantwortet, sondern mir eine Lüge unterstellt. Und Kommunikation ist das, was ankommt.

Ich weiß auch nicht, ob Dein nunmehr angeschlagener Tonfall in diesem Forum so Sitte ist, einem öffentlich einsehbaren Forum tut er jedenfalls nicht besonders gut und bestätigt zudem eine in Teilen der Gesellschaft weitverbreitete Meinung über Hartz-4-Empfänger.

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Flip

Nachdem mein Mann, mein Sohn, meine über 80 Jahre alten Eltern und etliche Bekannte "Corona" hatten, was sich mit ein bisschen Husten und Schnupfen äußerte, wäre mir eine solche Infektion bei Vorsprache zwischenzeitlich egal.

Aber es steht dir natürlich frei, einen Arzt aufzusuchen, wenn du dich krank fühlst und notfalls den Termin wegen AU abzusagen, natürlich mit entsprechendem Nachweis.

Ein paar mal gemacht, kommt dann die Meldeaufforderung mit Fortwirkung oder Forderung nach einer WUB.

Als könnte man mit den Kindergartenspielchen etwas verhindern. Was soll das Hinausgezögere bringen, außer, dass dann ständig eine Einladung kommt?

BigMama

Zitat von: rioreisender am 18. Mai 2022, 12:02:25Und Kommunikation ist das, was ankommt.
Exakt. Und deine Beiträge kommen so an, dass du nicht vorhandene Coronasymptome vorschiebst um nicht im JC erscheinen zu mmüssen.
Zitat von: rioreisender am 18. Mai 2022, 12:02:25ch weiß auch nicht, ob Dein nunmehr angeschlagener Tonfall in diesem Forum so Sitte ist, einem öffentlich einsehbaren Forum tut er jedenfalls nicht besonders gut und bestätigt zudem eine in Teilen der Gesellschaft weitverbreitete Meinung über Hartz-4-Empfänger.
Gerade weil es öffentlich einsehbar ist, solltest du dich mit vorgeschobenen Gründen um einen Termin nicht wahrnehmen zu müssen, zurückhalten. Denn mit der Äußerung deiner Haltung bedienst du exakt das in der Bevölkerung vorherrschende Voruteil, dass Bezieher von Hartz IV ganz viel Energie darin investieren, Termine nicht wahrnehmen zu müssen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)