Mietminderung

Begonnen von Frechi069, 26. Mai 2022, 10:24:55

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Frechi069

Im Keller gab es einen wasserschaden und der Keller ist seitdem nicht mehr benutzbar. Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt um Vermieter dazu zu bewegen sich zu kümmern. Ich habe es dem jobcenter gemeldet. Ich bekomme nur noch wenig Miete vom Amt und nun wollen sie die Mietminderung komplett zurück, obwohl ich Miete dazu zahle. Kann das Jobcenter die komplette Mietmindetung zurück verlangen? Oder nur anteilig?

justine1992

Der Anwalt ist also auch der Meinung, dass die Mietminderung ungerechtfertigt war? Oder nur die Vermieterin?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Im Keller gab es einen wasserschaden und der Keller ist seitdem nicht mehr benutzbar. Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt um Vermieter dazu zu bewegen sich zu kümmern. Ich habe es dem jobcenter gemeldet. Ich bekomme nur noch wenig Miete vom Amt und nun wollen sie die Mietminderung komplett zurück, obwohl ich Miete dazu zahle. Kann das Jobcenter die komplette Mietmindetung zurück verlangen? Oder nur anteilig?
die komplette falls das JC die volle Miete bezahlt.

Ratlos

Komme ich jetezt nicht ganz mit. Du hast die Miete gemindert und das JC hat die Minderung in Abzug gebracht.
So verstehe ich diesen Satz:
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt um Vermieter dazu zu bewegen sich zu kümmern.
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Ich habe es dem jobcenter gemeldet. Ich bekomme nur noch wenig Miete vom Amt
Damit wäre doch der Ausgleich geschaffen und alles erledigt.
Wie begründet das JC diese Rückforderung? Stell doch bitte mal den Bescheid anonymisiert hier rein.
Eine Mietminderung muss nicht nachgezahlt werden, nur bei Ausübung des Zurüclbehaltungsrechts ist das anders.

Fettnäpfchen

Zitat von: justine1992 am 26. Mai 2022, 10:39:52Der Anwalt ist also auch der Meinung, dass die Mietminderung ungerechtfertigt war? Oder nur die Vermieterin?
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt
Die VM wird gar nicht erwähnt.

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Kann das Jobcenter die komplette Mietmindetung zurück verlangen? Oder nur anteilig?
Wenn das JC 200.- Miete bezahlt du 300.- Miete bezahlst will das JC Geld zurück
aber besser ist es:
Zitat von: Ratlos am 26. Mai 2022, 12:49:31Wie begründet das JC diese Rückforderung? Stell doch bitte mal den Bescheid anonymisiert hier rein.[/quote]

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

justine1992

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. Mai 2022, 13:07:28
Zitat von: justine1992 am 26. Mai 2022, 10:39:52Der Anwalt ist also auch der Meinung, dass die Mietminderung ungerechtfertigt war? Oder nur die Vermieterin?
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 10:24:55Mit Anwalt wurde einmalig Mietminderung durchgesetzt
Die VM wird gar nicht erwähnt.
Die Miete wurde gemindert. Und nun fordert die Vermieterin (wer sonst?) den geminderten Betrag ein. Und da ein RA zu der Mietminderung geraten hatte, wird er ja wohl auch konsultiert worden sein bei der nun vorliegenden Forderung.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Frechi069

#6
Ich und meine Familie haben die Miete gemindert, weil ich den Keller nicht mehr nutzen kann. Wir waren vorher beim Mieterverein. Keine Reaktionen seitens des Vermieters. Wir haben im Februar 2022, nachdem der Anwalt meinte das uns die Mietminderung zustehe, um 152,10 Euro gemindert. Es geht um die Monate Juli 2021 bis Februar 2022. Diese will das jobcenter nun zurück haben. Wir zahlen 689,19 Euro Miete, bekommen aber vom Amt nur 499,99 Euro. Dürfen sie alles anrechnen oder nur anteilig? Ich habe nur meinen Bescheid eingestellt. Denselben hat meine Tochter und mein Mann auch.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Du vergleichst den Auszahlungsbetrag. Das ist falsch. Du musst die berücksichtigten Kosten vergleichen. Die sind höher als 499 Euro.

Meph1977

Wie wäre es mit einfach mal die Frage beantworten.

Der Mieter hat die Miete gemindert und der Vermieter fordert die geminderte Miete ein. Sofern er das zu recht tut muss das natürlich vom Mieter gezahlt werden und das Jobcenter muss die diesen Anteil natürlich auch im vollem Umfang nachzahlen.

Jetzt zum Nebenkriegsschauplatz
Wenn euer Anwalt schon der Meinung ist das Mietminderung zusteht würde ich der Forderung des Vermieters nicht einfach so klein beigeben.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Flip

Das Jobcenter will zuviel gezahlte Miete zurück. Vom Vermieter ist keine Rede.

OLD-MAN

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29Wir zahlen 689,19 Euro Miete,

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29um 152,10 Euro gemindert

....macht also 537,09 €

Wie kommt man auf die ......

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29bekommen aber vom Amt nur 499,99 Euro.

Irgendwie komme ich mit den Zahlen / Berechnungen nicht überein!

Ratlos

Nochmal: Eine korrekte Mietminderung muss grundsätzlich nicht im Nachhinein bezahlt werden. Das würde dem Gesetz zuwider laufen.
Eine Nachzahlung trifft nur zu wenn statt der Minderung das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt wird.
Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29, nachdem der Anwalt meinte das uns die Mietminderung zustehe, um 152,10 Euro gemindert
Eine Minderung um 152,10 € - Frage: aus der Kalt-oder Bruttomiete - erscheint mir wegen eines unbrauchbaren Kellers viel zu hoch gegriffen.
Die Minderungstabelle listet Wohnungsmängel auf - keine Mängel an Nutzräumen wie einen Keller auch wenn dieser zur Wohnung gehört ist es nur ein Nebenraum.
Nach meiner Ansicht hat der RA die Minderung zu hoch angesetzt und damit dem VM gute rechtliche Möglichkeiten in die Hand gegeben. Pass auf dass das Ganze nicht eskaliert.

Flip

Zitat..macht also 537,09 €

Und 557,76 Warmmiete berücksichtigt das Jobcenter lt. eingestelltem Berechnungsbogen. Wobei man auch nicht weiß, ob das der Berechnungsbogen "neu" oder "alt" ist.

CCR

Zitat von: Frechi069 am 26. Mai 2022, 18:48:29um 152,10 Euro gemindert
ohne Gerichtsbeschluss schon riskant die Miete zu kürzen bis 20% können es sein.

Schmidtchen

Ich verstehe die Frage irgendwie anders:

Die TS bewohnt eine Wohnung für 689 Euro, angemessen wären aber nur 499 Euro,folglich zahlt sie und ihre Familie ca. 190 monalich aus eigener Tasche dazu.

Mitte 2021 gab es einen Wasserschaden im Keller und der Vermieter macht keine Anstalten den Schaden zu beheben.
Nach nun 8 Monaten, in denen der Keller nicht genutzt werden konnte, hat die TS nach Rücksprache mit einem RA die Miete einmalig um 152 Euro gemindert. Also quasi um knapp 20 Euro pro Monat, indem sie den Keller bislang nicht nutzen konnte.
Knapp 3 % dürften durchaus angemessen sein.

Also die TS zahlt 190 Euro von 690 Euro Gesamtmiete, also 28%, das JC 499 Euro, also 72%.

Die Frage, so wie ich es verstehe, ist nun, wem diese Kürzung, also die 152 Euro zustehen?
Darf das JC das komplett von der kommenden Miete abziehen und dann eben nur 350 Euro überweisen oder müssen die 150 Euro aufgeteilt werden.
Also die TS bekommt 28 % von 150 Euro, also ca. 43 Euro und das JC 107 Euro?