Geld geliehen, Zuflussprinzip

Begonnen von Sese, 27. Mai 2022, 14:01:39

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Sese

Hallo liebes Forum,

ich war eine Zeit im Ausland und hatte mir per Kreditkarte einen Flug zurück nach Deutschland gekauft.

Da ich kein Girokonto in Deutschland hatte, hat mein Vater den Betrag (ca.1000 Euro) später von seinem Konto auf mein Kreditkartenkonto überwiesen.

Ich habe ihm das Geld dann bar gegeben. Es waren meine letzten Geldreserven.

Nun erscheinen die 1000 Euro als Geldzufluss auf meinem Kreditkartenkonto im Monat Mai.

Ich möchte jetzt noch rückwirkend ALG2 für Mai beantragen.

Hat jemand eine Idee, wie man dem Sachbearbeiter glaubhaft machen kann, dass das Geld nur geliehen wurde ?

Whoops

Mit einer Quittung von deinem Vater. Wie war denn der Buchungstext als er dir das Geld überwiesen hat?

Sese

Im Verwendungszweck hat er nur meine Kreditkartennummer angegeben.

Geht das :

"Hiermit bestätige ich, am 10.05.2022 1000 Euro von meinem Sohn XXX in bar erhalten zu haben.
Es handelte sich um die Rückzahlung eines Betrags, den ich ihm per Überweisung auf sein Kreditkartenkonto geliehen hatte."

????

Flip

Nein, das reicht nicht. Es bedarf eines Darlehensvertrages, der auch einem Fremdvergleich standhält. Und vielleicht noch des Nachweises, wo die 1000 Euro Bargeld herkommen.

Kopfbahnhof

Besser wäre die Abrechnung der Fluggesellschaft, dann hat man eine Begründung.
Das Darlehen nur dafür bestimmt gewesen ist.

Dein Grund hier allein, dürfte nicht reichen.

Sese

Rechnung der Fluggesellschaft habe ich.

Wie macht man einen "Darlehensvertrag" ?

Kopfbahnhof

Auch hier wieder Infos dazu

https://hartz.info/index.php?topic=108273.

https://hartz.info/index.php?topic=1790.0

Muss halt noch entsprechend Angepasst werden.
Aber so kompliziert ist es hier ja nicht.

Sese