Frage zu einer Maßnahme

Begonnen von Hartzer, 27. Mai 2022, 03:58:38

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Hartzer

 :help:

Guten Tag, ich hatte vor kurzem einen Termin im Jobcenter und da riet man mir mündlich, dass ich mich bei einer Maßnahme melden sollte, habe aber auch nichts unterschreiben müssen (mein letzter Termin war ca 2020 zur Corona-Start-Zeit) und hatte noch gefragt: "Wann muss ich mich da melden?" (habe - wahrscheinlich verständlicher Weise - kein Interesse an der Maßnahme teilzunehmen, da ich die kenne) und man sagte mir: "zB nächste Woche".

Muss ich mich jetzt da überhaupt melden? Und wie verhält es sich ab Juli, wenn man nicht zu dieser Maßnahme geht, da die Sanktionen ja ausgelassen werden sollen, muss mich familiär um weit wichtigeres kümmern, was dem Jobcenter natürlich relativ egal ist.

Danke :)

PS. vielleicht weiß ja jemand sogar, wann das interne Jobcenter-Programm wieder anzeigen würde, dass ich mal wieder eingeladen werden müsste, wenn ich nicht zur Maßnahme gehe :D

Fettnäpfchen

Hartzer

Zitat von: Hartzer am 27. Mai 2022, 03:58:38da riet man mir mündlich,
Also uninteressant.
Wenn das JC so etwas will sollen die dich anschreiben erst dann musst du reagieren!
und dann für dich> Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Zitat von: Hartzer am 27. Mai 2022, 03:58:38PS. vielleicht weiß ja jemand sogar, wann das interne Jobcenter-Programm wieder anzeigen würde, dass ich mal wieder eingeladen werden müsste, wenn ich nicht zur Maßnahme gehe :D
So etwas liegt am SB.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Hartzer

ah okay danke - weißt du zufällig noch was das Thema hier betrifft?

""Und wie verhält es sich ab Juli, wenn man nicht zu dieser Maßnahme geht, da die Sanktionen ja ausgelassen werden sollen...""

MagnaCharta

Maßnahmezuweisungen haben schriftlich zu erfolgen. Alles andere kann man ignorieren.

Fettnäpfchen

Hartzer

Zitat von: Hartzer am 31. Mai 2022, 02:48:47ah okay danke - weißt du zufällig noch was das Thema hier betrifft?
:weisnich: was du meinst?

Das wichtigste ist verlinkt!

und dann kommt es auch immer auf der Einzelfall an und ob man da Argumente finden kann.

MfG FN
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