Sanktionsmoratorium: Minijob kündigen

Begonnen von glasi, 11. Juni 2022, 15:18:49

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glasi

Hallo zusammen!

Ich wollte mir im Minijob ein paar Monate etwas dazu verdienen, um mir etwas mehr Luxus leisten zu können.

Frage:
Kann ich den Job dann problemlos dank dem Sanktionsmoratorium nach ein paar Monaten (z.B. ab September) wieder kündigen und würde dann kein Ärger (Sanktion) kriegen?

david_lang

Du kannst auch jetzt den Minijob problemlos kündigen. Dann musst du das denen aber unverzüglich mitteilen. Die einzige Auswirkung wird sein, dass du mehr Leistungen erhalten wirst, da du ja dann nichts mehr hinzuverdienst.

glasi

Hi david_lang,

danke für die Rückantwort.

Also aktuell habe ich noch keinen Minijob, wollte mir aber einen mal seit längerem wieder suchen.

Wenn ich jetzt z.B. einen 450€ Job mache (und volle 450€ verdiene) habe ich ja so ungefähr 170€ raus nach Abzügen.
D.h. ich verringere ja meine Hilfebedürftigkeit.

Dank dem Sanktionsmoratorium kann ich dann doch problemlos nach ein paar Monaten kündigen, wenn ich keine Lust mehr habe, richtig?

BigMama

Zu dieser Thematik verweise ich auf den Paragrafen 34 SGB II.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

glasi

Den
Zitat von: david_lang am 11. Juni 2022, 15:50:40Du kannst auch jetzt den Minijob problemlos kündigen. Dann musst du das denen aber unverzüglich mitteilen. Die einzige Auswirkung wird sein, dass du mehr Leistungen erhalten wirst, da du ja dann nichts mehr hinzuverdienst.
Schmarr`n glaubst du besser nicht!

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Quinky

Einfach kündigen geht nicht, Sanktionsmoratorium und der § 34 SGBII, Ersatzzahlung sind unterschiedliche Dinge. Sehe Dir den § 34 SGBII an und Du verstehst warum.
WENN Du einen Job annehmen willst, den Du relativ kurzfristig wieder loswerden kannst, so gehe einen befristeten Minijob ein (auch ein Minijob kann wie jeder Job befristet sein). Am Ende der Befristung endet der Job automatisch ohne Kündigung. Eine weitere Befristung ist möglich, wenn der AG mitspielt. Erst eine 3. Befristung wäre nicht mehr möglich, das wäre dann unbefristet wieder mit Kündigung bei Beendigung.
Ich kann mir vorstellen, das ein AG das durchaus mitmacht, er hat ja ebenfalls die Möglichkeit, die schnell loszuwerden ohne Probleme.
Durch die automatische Beendigung bei Befristung gibt es keine Schwierigkeiten mit dem Jobcenter

Gruß
Ernie