Könne die 125€ Entlastungsleistungen (Pflege) für Sozialempfänger frei sein?

Begonnen von PaulHilft, 15. Juni 2022, 13:14:32

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PaulHilft

Hallo,

was sagt ihr zu folgender Situation:

Die Person ist selber dauerhaft Erwerbsunfähig. Lebt von 700€ EU Rente und stock über das Sozialamt auf 1200€ auf. Diese Person hat einen Freund.

Der Freund ist ebenfalls beim Sozialamt und hat noch zusätzlich einen Pflegegrad. Die Person hilft dem Freund. Einkaufen, Wäsche, spazieren gehen und Therapeuten Termine, etc ...

Kann nun der Freund die 125€ Entlastungsleistungen aus der Pflege über die Nachbarschaftshilfe[1] einsetzen so, dass die Person dieses Geld für sich haben kann? Was genau müsste die Person beim Sozialamt sagen?

Versteht ihr mich?


[1] https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/zusaetzliche-betreuungsleistungen-entlastungsleistungen-entlastungsbetrag/nachbarschaftshilfe/

PaulHilft


Spritzenhalter

Nach meiner Kenntnis wird nur über zugelassenen Einrichtungen/Sozialdienste abgerechnet.

Nachbarschaftshilfe zählt nicht dazu.

Birgit63

Die 125 Euro dürfen nur für geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte zur Entlastung der pflegenden Angehörigen ausgegeben werden. Hierfür müssen Rechnungen gesammelt werden. Davon können keine Nachbarn bezahlt werden. Diese können freiwillig vom Geld des Pflegegrads, was von der Pflegekasse gezahlt wird, bezahlt werden.

tornado

Hallo,
es kommt darauf an in welchem Bundesland man wohnt. Eine Anerkennung als Nachbarschaftshelfer ist möglich aber nervig. Pflegekurs nach § 45 kann online absolviert werden ebenso ein Erste Hilfe Kurs.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist für Ehrenamtliche kostenfrei. Antrag ebenso im Netz.
Der Antrag für die Anerkennung als Ehrenamtlicher ist ebenso im Netz zu finden.
Meine Erfahrungen gelten für Niedersachsen.
Einen schönen Tag.

PaulHilft

Ich sehe gerade, dass ich diese Frage ähnlich bereist gestellt habe. Leider reichen mir eure Antworten noch nicht aus.

@Spritzenhalter, Dein Kenntnisstand war früher so der fall. Mittlerweile haben sich die Gesetze verändert und deine Aussage passt nicht mehr.

@Birgit63, hier das gleiche. Anfang 2022 wurde es auch dem normalen Nachbarn ermöglich, abzurechnen. Wenn dieser nun SGB2 (ALG2) oder SGB12 (Sozialhilfe) bekommt, darf er das behalten oder wird es verrechnet? Das ist meine Frage.

@tornado, genau das was du sagt, kenne ich. Also würde es gehen. Ich schreib dir gleich per PN. Weißt du noch mehr?