Selbständige Tätigkeit Aufnahme wie melden?

Begonnen von Gummibärchen, 23. Juni 2022, 10:01:51

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Gummibärchen

Hallo!

Ich werde zum 01.09 eine selbständige Tätigkeit, vorerst im Nebenerwerb, anmelden.

Wie und wann melde ich das dem JC?

So weit ich weiss, muss ich eine Veränderungsmittteilung und die Anlage EKS einreichen.

Da ich die Einnahmen absolut nicht einschätzen kann, wäre es legitim diese in der Anlage EKS vorerst mit Null zu beziffern? Ausgaben habe ich vorerst grossartig keine bis auf Gewerbeanmeldung, Geschäftskontogebühr und Verisicherung. Evtl. könnten noch einmalig Fortbildungskosten dazu kommen, das überlege ich mir aber noch. Diese lägen bei um die 200,-€.

LG

Gummibärchen

OLD-MAN

Erst fragst du für einen Bekannten und jetzt für dich?

Eine Selbständigkeit setzt eine gewisse gründliche Vorbarbeit voraus: Businessplan / Finanzplanung (für mind 24 Monate) / Gewerbeanmeldung / Grundwissen in Buchführung / ggf. Ladenlokal / Wareneinkauf / Berufshaftpflichtversicherung / etc.

All´ die Aufgaben schon erledigt? Ggf. ein Seminar zur Selbständigkeit bei der IHK besucht? Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bzgl. der Tragfähigkeit?

Was ist mit Eigenkapital?

Als Start mit "0" Umsatz zu beginnen, ist die denkbar schlechteste Voraussetzung!

Gummibärchen

Zitat von: OLD-MAN am 23. Juni 2022, 10:33:48Erst fragst du für einen Bekannten und jetzt für dich?

Eine Selbständigkeit setzt eine gewisse gründliche Vorbarbeit voraus: Businessplan / Finanzplanung (für mind 24 Monate) / Gewerbeanmeldung / Grundwissen in Buchführung / ggf. Ladenlokal / Wareneinkauf / Berufshaftpflichtversicherung / etc.

All´ die Aufgaben schon erledigt? Ggf. ein Seminar zur Selbständigkeit bei der IHK besucht? Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bzgl. der Tragfähigkeit?

Was ist mit Eigenkapital?

Als Start mit "0" Umsatz zu beginnen, ist die denkbar schlechteste Voraussetzung!

Und was hat das alles mit meiner Frage zu tun???
Und warum Businesspaln für das JC, wenn keine Förderung vom JC???

Deine "adäquate" Antwort hat absolut nichts mit meiner Frage zu tun...

Aber "danke schön" für nichts...


Sheherazade

Zitat von: Gummibärchen am 23. Juni 2022, 10:01:51Da ich die Einnahmen absolut nicht einschätzen kann, wäre es legitim diese in der Anlage EKS vorerst mit Null zu beziffern? Ausgaben habe ich vorerst grossartig keine bis auf Gewerbeanmeldung, Geschäftskontogebühr und Verisicherung.

Ohne Einnahmen können auch die Ausgaben nicht berücksichtigt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gummibärchen

Zitat von: Sheherazade am 23. Juni 2022, 12:47:49
Zitat von: Gummibärchen am 23. Juni 2022, 10:01:51Da ich die Einnahmen absolut nicht einschätzen kann, wäre es legitim diese in der Anlage EKS vorerst mit Null zu beziffern? Ausgaben habe ich vorerst grossartig keine bis auf Gewerbeanmeldung, Geschäftskontogebühr und Verisicherung.

Ohne Einnahmen können auch die Ausgaben nicht berücksichtigt werden.

Das ist mir klar.
Mein Problem ist, dass ich absolut keinen blassen Schimmer davon habe, welche Einnahmen und ab wann ich erzielen werde. Wie soll man da etwas schätzen??? Ich weiss es einfach nicht.
Meine Sorge ist, dass ich eine Schätzung abgebe und mir das JC einen Bescheid zukommen lässt welcher meine Leistungen um genau diese Einnahmen, quasi im Voraus, kürzt.  Das wäre fatal. Bei so wenig ALG II und den derzeitigen Preisen für Lebensmittel etc. ist ohnehin finanziell knapp.

Für ein bereits bestehndes unternehmen wäre eine Prognose ja nicht das Problem, aber bei einer Neugründung sehe ich da schon eine gewissse Schwierigkeit Einnahmen zu prognostizieren... (Glaskugeln sind im örtlichen Handel leider nicht verfügbar...)

Gruss

Bärchi

OLD-MAN

Zitat von: Gummibärchen am 23. Juni 2022, 13:57:39Mein Problem ist, dass ich absolut keinen blassen Schimmer davon habe,

Das merkt man und das spiegelt sich auch in deinen Antworten wieder!


Primus von Quack

@Gummibärchen

Wenn du deine Einnahmen nicht einschätzen kannst, dann darfst du sie auch mit null beziffern. Musst dann aber damit rechnen, dass das Jobcenter später nochmals die Einnahmen prüfen lässt. Es macht dann auf jeden Fall Sinn, das Geld (Gewinne) erst mal nicht auszugeben.

Die Ausgaben kannst und darfst du natürlich dennoch eintragen. Es dürfte auch für dich klar sein, dass ein Minus in deiner Schätzung keine Auswirkungen auf die Leistungen hat, die du bekommst.

Du gibst eine Schätzung (Anlage EKS) zusammen mit der Veränderungsmitteilung. Dies musst du nicht im Voraus machen, sondern es reicht völlig, wenn du dies im September alles einreichst.
Dies wird einen Änderungsbescheid zur Folge haben. Für den Zeitraum 09/2022 bis 02/2023 werden dir die Leistungen vorläufig bewilligt, da dein Einkommen ja noch nicht feststeht.

Oft ist etwas in den Bescheiden zu lesen, dass du nach dem Zeitraum automatisch deine Einnahmen und Ausgaben offen legen musst. Also wieder die Anlage EKS einreichen musst. Eine solche Aufforderung ist aber nicht zulässig. Der Leistungsträger hat dich gesondert zur Abgabe der abschließenden Angaben aufzufordern inkl. angemessener Fristsetzung (Einzelfall). Im allg. wird eine Frist von 2 Monaten hierfür als angemessen angesehen. Auch die Rechtsfolgebelehrung muss in diesem Schreiben korrekt sein. Eine falsche Rechtsfolgebelehrung kann zur Rechtswidrigkeit der Aufforderung führen. Sollte innerhalb eines Jahres nach der Bewilligszeitraum keine korrekte Aufforderung kommen bzw. keine abschließende Entscheidung durch das Jobcenter erfolgen, gilt die vorläufige Bewilligung als abschließend. Es macht also bei einem Gewinn über der Schätzung durchaus Sinn, die Aufforderung abzuwarten bzw. ganz deutlich zu prüfen. Unterlagen können im Zweifel selbst im Widerspruchsverfahren noch eingereicht werden. Sollte dein Gewinn unter deiner Schätzung liegen, dann macht es Sinn nach dem Bewilligungszeitraum die abschließende Bewilligung selbst zu beantragen (innerhalb eines Jahres) und deine Einnahmen und Ausgaben offenzulegen.

Bis zum 31.12.2022 gilt noch, dass die Anforderungen an die Schätzung niederschwelliger sind. 


Es werden grundsätzlich nur tatsächliche Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt.
Ich würde daher empfehlen, z.B. die Gewerbeanmeldung auch erst am 01.09. zu machen. Eine solche Anmeldung kostet ja auch Gebühren. Die Gebühren können leider aber nur als Ausgabe im Bewilligungszeitraum berücksichtigt werden. Meldest du dein Gewerbe im August an, kannst du die Gebühr im September nur berücksichtigen, wenn sie auch im September gezahlt wird.

Ein Businessplan etc. ist nicht erforderlich. Für die Buchhaltung inkl. Rechnungserstellung würde ich dir Lexoffice in Verbindung mit dem kostenlosen Geschäftskonto über Finom empfehlen. Einfacher kannst du es m.E. nicht haben.

Die Fortbildungskosten könnten zu einem Problem werden. Höhere Ausgaben muss das Jobcenter nur akzeptieren, wenn diese auch Sinn machen und angemessen sind. Daher rät man generell dazu, dies vorher mit dem Jobcenter abzustimmen. Es gibt aber Fälle wo man es darauf ankommen lassen kann und es mehr Sinn macht sich hinterher mit dem Jobcenter rumzuschlagen.

Zu den Ausgaben gehört dann aber auch die Hälfte deines Telefon/Internetanschlusses und auch Mobilkosten.


SingleDad

Als was wirst Du Dich denn Selbstständig machen? Bitte sag nicht, Finanzberater bei der DVAG! Aber Gewerbeschein klingt nach Handel. Sprich das doch mit dem JC ab, wie und was die von Dir wann haben wollen. Es gibt doch bestimmt so eine Art Übergangszeit.

Schau mal hier: https://hartz4widerspruch.de/ratgeber/beruf/selbststaendigkeit/

Da heisst es:"Sie können selbstständig sein und gleichzeitig Hartz 4 bekommen. Leistungen bekommen Sie dann in der Regel vorläufig. Am Ende des Bewilligungszeitraums rechnet das Jobcenter aus, ob Sie Leistungen zurückzahlen müssen oder eine Nachzahlung bekommen. Ihr Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit rechnet das Jobcenter Ihnen auf die Hartz 4-Leistungen an."

Im Jobcenter gibt es bestimmt jemanden, der Dir bei diesen Fragen helfen kann. Aber eigentlich solltest Du so etwas auch selbstständig recherchieren können.

Oh je oh je. Ich ahne nix gutes. Dennoch drück ich dir die Daumen. Viel Glück!!