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Regelbedarf Jugendliche und Junge Erwachsene in BG

Begonnen von PetraL, 28. Juni 2022, 17:23:16

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PetraL

Ich bin gerade zufällig darüber gestolpert, dass Jugendliche (14-17-jährige) 376 Euro als Regelsatz erhalten, ab 18 aber nur noch 360 Euro ??? WTF ?!?! Warum sollten Ü18-jährige auf einmal WENIGER Bedarf haben als ein 14-jähriger Teenager ???
Das kann doch irgendwie nicht rechtens sein? - Oder wo liegt da bei mir Denkfehler?
Kann mir das jemand erklären?
Vielen lieben Dank und Gruß

Ginsu

Erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral.
Berthold Brecht

PetraL

Zitat von: Ginsu am 28. Juni 2022, 23:15:36
Zitat von: PetraL am 28. Juni 2022, 17:23:16Das kann doch irgendwie nicht rechtens sein?

Doch, siehe § 6 RBEG
Vielen Dank. Allerdings ist das nur eine schon 4 Jahre alte Liste. Eine Begründung, warum junge Erwachsene auf einmal weniger Bedarf haben sollen sehe ich da nicht?
Junge Erwachsene finde ich da sogar überhaupt nicht, wo gehören denn die 18-24-jährigen rein?  :weisnich:

Ottokar

Es ist Gesetz.
Ob es rechtens ist, darüber hat bislang noch kein Gericht (BSG/BVerfG) geurteilt.
Ist es unlogisch? Scheinbar.
Ist es offensichtlich ungerechtfertigt? Urteile selbst:
Begründet wird es damit, dass Heranwachsende einen höheren Bedarf an Kleidung und Nahrungsmitteln haben. Erstes ist logisch, Zweites wissenschaftlich belegt:
zwischen 15 bis 19 Jahre benötigen Mädchen 2000 bis 2600 kcal und Jungen 2600 bis 3400 kcal pro Tag,
ab dem 18./19. LJ benötigen Frauen nur noch ca. 1900 kcal und Männer ca. 2500 kcal pro Tag.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


PetraL

Zitat von: Ottokar am 29. Juni 2022, 11:03:19Es ist Gesetz.
Ob es rechtens ist, darüber hat bislang noch kein Gericht (BSG/BVerfG) geurteilt.
Ist es unlogisch? Scheinbar.
Ist es offensichtlich ungerechtfertigt? Urteile selbst:
Begründet wird es damit, dass Heranwachsende einen höheren Bedarf an Kleidung und Nahrungsmitteln haben. Erstes ist logisch, Zweites wissenschaftlich belegt:
zwischen 15 bis 19 Jahre benötigen Mädchen 2000 bis 2600 kcal und Jungen 2600 bis 3400 kcal pro Tag,
ab dem 18./19. LJ benötigen Frauen nur noch ca. 1900 kcal und Männer ca. 2500 kcal pro Tag.

Ganz herzlichen Dank.
Meine Tochter hat (wie ich) in den letzten 2 Jahren 10 kg abgenommen und braucht einiges an neuer Kleidung, weil ihr nichts mehr passt (auch weil sie jetzt arbeitet und "angemessene Kleidung" für den Job braucht) und müsste wohl auch mehr essen - ich sehe da keinen geringeren Bedarf. Allerdings kann sie jetzt - zumindest in ihrer Freizeit - wieder ein paar Oberteile aus ihrer Grundschulzeit anziehen, die ich noch aufgehoben hatte und die meine Enkelkinder nicht gebrauchen konnten ...  :scratch:
Aber nun gut, du hast es sehr einleuchtend erklärt und zumindest verstehe ich jetzt die Gründe ...  :zwinker: ...

Schnuffel01

Nach der "Kalorienverbrauchslogik" müsste dann ja auch zwischen Mann/ Frau / Divers unterschieden werden.  :weisnich:

Frauen müssten weniger Regelleistung für Nahrung wie Männer bekommen.

Wenn Frauen in die Menopause kommen, brauchen sie noch mal ca.300 kcal weniger.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

mystik-1

Verstehe ich ebenfalls nicht. Die Kosten für mein volljähriges  Schulkind haben sich seltsamerweise mit 18 nicht verringert. Alleine die Kosten in der Schule (Kopiergeld usw) machen sich beim verminderten RS bemerkbar.

PetraL

Zitat von: Schnuffel01 am 29. Juni 2022, 14:14:09Frauen müssten weniger Regelleistung für Nahrung wie Männer bekommen.
Bring diese Leute bloß nicht auf noch dümmere Ideen !!!  :zwinker:

Fettnäpfchen

PetraL

Zitat von: PetraL am 29. Juni 2022, 12:49:02Meine Tochter hat (wie ich) in den letzten 2 Jahren 10 kg abgenommen und braucht einiges an neuer Kleidung, weil ihr nichts mehr passt (auch weil sie jetzt arbeitet und "angemessene Kleidung" für den Job braucht)
Wenn sie schon in deiner (m.M.n.falschen Berechnung) auftaucht dann soll sie eine "Erstaustattung" beantragen. In dem Fall wäre eine Bescheinigung vom Arzt bestimmt nicht schlecht.
Oder über das Vermittlungsbudget wegen Arbeitsaufnahme. Aber Vorsicht sind KANN-Leistungen.
Antrag auf Erstausstattung für Bekleidung
Ratgeber Leistungen aus dem Vermittlungsbudget

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PetraL

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 18:31:46Wenn sie schon in deiner (m.M.n.falschen Berechnung) auftaucht dann soll sie eine "Erstaustattung" beantragen. In dem Fall wäre eine Bescheinigung vom Arzt bestimmt nicht schlecht.
Oder über das Vermittlungsbudget wegen Arbeitsaufnahme. Aber Vorsicht sind KANN-Leistungen.
1. Lehnt das hiesige Jobcenter grundsätzlich ALLES ab (auch Mehrbedarf wg. Schwerbehinderung MZ G) - ob jetzt nur ausgerechnet alles, was ich beantrage (also Diskriminierung) oder ob die insgesamt so arbeiten, weiß ich natürlich nicht.
2. Hat meine Tochter absolut die Schnauze voll von denen und will mit solchen Leuten absolut gar nix mehr zu tun haben - was ich nicht nur verstehen kann, sondern auch voll und ganz teile. Ich "schlage 3 Kreuze", wenn ich aus dem Laden raus bin!  :sad:
Und 3. werde ich wohl sowieso nochmal da ankriechen und "bitte, bitte" machen müssen, weil unsere Dusche jetzt kaputt ist und nur noch kochend heiß oder eiskalt geht, und das auch noch selbsttätig im Wechsel...  :heul:
Da werde ich wohl einen Zuschuss bzw. ein Darlehen (aber wovon soll ich das abzahlen???) beantragen müssen. Da sind Mieter natürlich besser dran: die brauchen nur ihren Vermieter anhauen und fertig ...
Also da noch Zeit und Arbeit investieren, um eine "Kann"-Leistung zu beantragen, wenn schon alles andere (Heizkosten, Mehrbedarf Schwerbehinderung) abgelehnt wird - neee, das brauch ich mir nicht geben ...
Aber trotzdem danke natürlich für den Tipp.

Fettnäpfchen

PetraL

Die Entscheidung über den Weg des Widerspruchs und folgend der Klage muss natürlich jeder für sich selber treffen. Voraussetzung ist logischerweise das man im Recht ist.

Ich weiß nur wenn ich mir alles gefallen lassen hätte würde es mir so ähnlich wie dir ergehen. Also innerhalb meiner JC Angelegenheiten.
z.B.: Ich hatte für ca. drei Jahre eine SB (die vorletzte) die mir mtl. irgendetwas hat "zukommen" lassen und das war so daneben (eine Qualifizierung die schon im zweiten Modul war anzufangen und auch sogar schriftl. Lügen wie "es würde kein AÄAttest vorliegen") das ich auch in Widerspruch gehen musste und auch klagen dabei waren. Und das über locker zwei Jahre jeden Monat.

Bei SB die davor waren kam es nur ab und an zu Widerstand meinerseits wenn die Forderungen nicht rechtmäßig waren. Da war dann Ruhe bis zu der oben erwähnten. Und seit ich eine neue SB habe ist es das ebenfalls es kam nicht mal zum Abschluss einer EinV und ein VA wurde auch nicht erlassen.

MfG FN
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