Dringend: Jobcenter hat offenbar vorläufige Zahlungseinstellung veranlassst

Begonnen von rioreisender, 27. Juni 2022, 11:17:00

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Fettnäpfchen

rioreisender

Aufgrund dessen:
Zitat von: Flip am 30. Juni 2022, 17:30:00Es darf die Bearbeitung nicht treuwidrig verzögern (BSG, Urteil vom 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R). Aber von "Sofort" kann keine Rede sein.
revidiere ich meine Aussage denn User Flip hat damit Recht.

Das SOFORT kommt aus meinem "Gusto" denn wenn ein MV vorgelegt wird und der SB nachschaut warum soll er dann das auf die Seite legen underst später oder gar nicht bearbeiten.

Da du immer noch keine Antwort hast hat er auf jeden Fall gegen den 17er § verstoßen.
Ist aber egal wie ich gerade gelesen habe scheint die Leistung wieder zu laufen und alles andere kannst du dir sparen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

rioreisender

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2022, 18:12:02Da du immer noch keine Antwort hast hat er auf jeden Fall gegen den 17er § verstoßen.
Ist aber egal wie ich gerade gelesen habe scheint die Leistung wieder zu laufen und alles andere kannst du dir sparen.

Meinst Du den §17 SGB I? Bin mir nicht sicher, ob der einschlägig ist für den Anspruch auf einen persönlichen "Zugang" zum SB.

Die Leistung läuft wieder, allerdings meint das JC:

"Bis zur Einreichung des neuen Mietvertrages kann Ihnen jedoch nur die Regelleistung gewährt werden"

Angeblich werde ich durch den Wisch (der gerade NICHT als Bescheid gekennzeichnet ist), aber nach Ansicht des JC nicht beschwert...
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Fettnäpfchen

Zitat von: rioreisender am 30. Juni 2022, 18:26:14Meinst Du den §17 SGB I? Bin mir nicht sicher, ob der einschlägig ist für den Anspruch auf einen persönlichen "Zugang" zum SB.
Natürlich hat der nichts mit dem Zugang zu tun sondern mit der Zusicherung deines Umzuges. Habe da auch nichts anderes geschrieben.
Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 18:24:37Wenn es um die Whg geht würde ich § 17 SGB 1 anführen und ansonsten evtl zusätzlich ein Eilantrag beim SG um die Umzugssache zu erzwingen, erwähnen!:

Zitat von: rioreisender am 30. Juni 2022, 18:26:14"Bis zur Einreichung des neuen Mietvertrages kann Ihnen jedoch nur die Regelleistung gewährt werden"
Wie dass? Du hast doch:
Zitat von: rioreisender am 29. Juni 2022, 13:35:1115.05.2022 mitgeteilt, dass ich aus wichtigem Grund umziehen muss und habe im selben Schreiben die Genehmigung zum Umzug beantragt. Ein konkretes Wohnungsangebot mit der neuen Adresse habe ich beigelegt.

Keine Antwort des Jobcenters.

Am 24.05.2022 sendete ich dem Jobcenter ein Erinnerungsschreiben
waren da keine Wohnkosten angegeben, dann würde ich es verstehen.
So könnte das JC wenigstens einen vorläufigen Bescheid mit KdU machen.

Hast du wenigstens den MV schon eingereicht?

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: rioreisender am 30. Juni 2022, 18:03:33Vielleicht sollte ich mal über eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder schärfere Mittel nachdenken.
Wenn jetzt alles läuft würde ich erst mal Abwarten.

RS kommt ja weiterhin und Miete muss ja erst noch Bearbeitet werden, wenn jetzt erst Eingereicht.

Alles andere wurde Bestätigt, dass die Anträge beim JC eingegangen sind?

rioreisender

MV ist eingereicht.

Zitat von: Fettnäpfchen am 29. Juni 2022, 18:24:37Wenn es um die Whg geht würde ich § 17 SGB 1 anführen und ansonsten evtl zusätzlich ein Eilantrag beim SG um die Umzugssache zu erzwingen, erwähnen!:

Ich verstehe trotzdem nicht, wo Du aus dem §17 SGB 1 ableitest, dass über die Genehmigung zum Umzug wie schnell auch immer zu entscheiden ist. Kannst Du das bitte nochmal erklären? Danke!  :bye:

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rioreisender

Ich habe dem JC gestern ein deutliches Schreiben zukommen lassen und eine letzte Frist bis 05.07.2022 für

- Eingang der Erstausstattungspauschale
- Genehmigung zum erforderlichen Umzug

gesetzt unter der Ankündigung, dass ich bei fruchtlosem Fristablauf Eilantrag beim Sozialgericht stelle.

Es gibt bis heute (über vier Monate nach Antragstellung) keinen Bescheid, nicht einmal eine Nachfrage zum Antrag. Im übrigen hat bis heute nicht einmal die Geschäftsführerin des JC, die ich ebenfalls eingeschaltet habe und der die Angelegenheit somit bekannt ist, auf meinen Antrag und mehrere Erinnerungen reagiert.

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

rioreisender

So, nachdem ich dem JC gestern über das Portal eine Nachricht mit dem Betreff
″Letzte Frist 05. Juli 2022, sonst Sozialgericht″
habe zukommen lassen, haben sie sich von dort überhaupt erstmals zu den Anträgen auf Erstausstattung und zur Genehmigung zum Umzug gerührt.

Die Antwort spricht allerdings für sich (sorry, leider länger, scheinbar schreiben sie beim JC gern, anstatt etwas sinnvolles zu tun)

(Hervorhebungen und Fragen dazu von mir)

″Sehr geehrte/r Leistungsempfänger/in,

selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, anwaltliche oder gerichtliche Hilfe und Beratung in Anspruch nehmen.

Hierzu ist Ihnen sogar dringend zu raten, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen oder der Ansicht sind, dass Ihren Anliegen keine ausreichende Bedeutung beigemessen wird. Bitte beachten Sie jedoch auch, dass dem Gericht die vollständige Leistungsakte einschließlich des Mail- und Schriftverkehrs zur Verfügung gestellt wird.

Hieraus ist ersichtlich, dass Sie wiederholt auf Aufforderungen zur Mitwirkung nicht reagiert haben. So gaben Sie z.B. an, Ihren Hausrat bei einem Wohnungsbrand im Jahr 2013 verloren zu haben und stellten die Behauptung auf, dass damit Ihr Antrag bearbeitungsreif sei.

*** Falsch, ich gab an: "Totalverlust meines Hab und Guts infolge eines Hausbrandes"

Es dürfte Ihnen jedoch vollkommen klar sein, dass der bloße Vortrag hier natürlich nicht ausreichend ist. Sie wurden daher aufgefordert, hierzu entsprechende Nachweise beizubringen (Aufforderung zur Mitwirkung vom 08.06.2022 mit folgendem Inhalt (auszugsweise): "Sie haben die Kosten für eine Wohnungserstausstattung beantragt.

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf eine Erstausstattung besteht. Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- Übersenden Sie bitte die vollständigen (Unter-)Mietverträge aller Wohnungen, die Sie nach dem Brand im Jahr 2013 bewohnt haben!

*** Warum sollte das für die Erstausstattung relevant sein? Grundsatz Datensparsamkeit?

Um unnötige Kosten zu vermeiden, können Sie diese fotografieren und per Mail übersenden oder einscannen und bei jobcenter.digital hochladen. Achten Sie dabei bitte auf eine gut lesbare Qualität.

*** Der war gut. Fotos, Einscannen, Mail und Internet sind nach Ansicht des JC also komplett kostenlos?

- Reichen Sie bitte Nachweise über den Wohnungsbrand und dessen Umfang ein!

*** Schwachsinn wird durch Wiederholungen nicht sinnvoller, siehe oben, ich gab an: "Totalverlust meines Hab und Guts infolge eines Hausbrandes"

Sofern Ihnen hierzu nichts mehr vorliegen sollte, wenden Sie sich bitte an den Hauseigentümer oder Verwalter und lassen Sie sich dort die entsprechenden Nachweise aushändigen!
- Geben Sie bitte an, welche Gegenstände Ihnen genau fehlen! Bitte reichen Sie diese bis 25.06.2022 ein."

*** Die Liste liegt dem JC zwischenzeitlich vor. Im übrigen dürfte der im Antrag verwendete Begriff "Totalverlust" hinreichend definiert sein.


Trotz Fristablaufs ist hier bis zum heutigen Tage kein Posteingang zu verzeichnen.

Auch zur vollständigen Kostenübernahme Ihrer alten Wohnung und zur Prüfung einer möglichen Gewährung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung Ihrer neuen Wohnung haben Sie bereits Post bekommen. Die Umzugsgenehmigung ist allerdings grundsätzlich ohnehin entbehrlich, da Ihnen zum einen verfassungsmäßig das uneingeschränkte Wahlrecht Ihres Wohnsitzes zusteht und zum anderen der Mietvertrag bereits unterzeichnet wurde und somit unumstößlich ist.

Zudem ist weiterhin unklar, ob der Umzug tatsächlich erforderlich war. Folgende Unterlagen werden hierzu noch benötigt (Auszug aus dem Mitwirkungsschreiben)

"- Teilen Sie bitte mit, aus welchen Gründen Sie im Dezember 2021 umgezogen sind und belegen Sie Ihre Angaben in geeigneter Weise! Geben Sie bitte auch an, warum Sie den Umzug bei Ihrem alten Jobcenter nicht rechtzeitig angezeigt und die entsprechende Genehmigung beantragt haben!

*** Eine glatte Falschbehauptung, möglicherweise sogar bewusste Tatsachenverdrehung des JC. Tatsache ist, dass dem JC bekannt war und ist, dass ein Umzug wegen Kündigung des Hauptmietvertrages erforderlich war.

- Übersenden Sie bitte die Kündigungsbestätigung des Vermieters, also des Eigentümers oder Verwalters Ihrer letzten Wohnung!
- Übersenden Sie bitte eine nicht unkenntlich gemachte Kopie des neuen Mietvertrages!"

*** Name und Bankverbindung des privaten Vermieters wurden geschwärzt. Beim JC eine Begründung verlangen, wieso seiner Ansicht nach diese Angaben leistungsrelevant sind?
Außerdem würde ich durch die Angabe dieser personenbezogenen Daten doch einen Datenschutzverstoß begehen.



> Es handelt sich hierbei NICHT um die Kündigung des Hauptmieters, also Ihres Unter-Vermieters, oder eine Bestätigung von ihm, sondern ausschließlich um die Bestätigung des Eigentümers oder Verwalters, also des eigentlichen Vermieters.
> Da der Vermieter auf Ihrer eingereichten Vertragskopie nicht erkennbar ist und man auch nicht sehen kann, ob der Vertrag von ihm unterschrieben wurde, ist er für das Jobcenter nicht verbindlich.

*** Selbstverständlich ist erkennbar, dass der Vertrag vom Vermieter unterschrieben wurde. Mietverträge können im übrigen auch mündlich geschlossen werden. Beim JC eine Begründung darüber verlangen, wieso seiner Ansicht nach die Erkennbarkeit des privaten Vermieters leistungsrelevant ist?

Zahlungsbegründende Dokumente müssen in ungeschwärzter Ausfertigung vorgelegt werden und dürfen auch sonst in keiner Weise manipuliert sein. Schwärzungen sind nach § 67 ff SGB X nur zulässig, wenn besonders schützenswerte persönliche Belange betroffen sind. Hierzu gehören personenbezogene Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben.

Ihre Leistungsvorgänge werden bearbeitbar sein, wenn alle aufgeführten Fragen beantwortet und Nachweise erbracht sind.

Überdies beachten Sie bei Ihren Fristsetzungen bitte die gesetzlichen Regelungen!

Eine Frist von 5 Kalendertagen, in denen zwei arbeitsfreie Wochenendtage enthalten sind, entbehrt jeder Grundlage.

*** Eine glatte Falschbehauptung, möglicherweise sogar bewusste Tatsachenverdrehung des JC. Das JC wurde nachweislich mehrfach um Bearbeitung gebeten, zuletzt wurde am 15.06.2022 eine Frist 22.06.2022 gesetzt,  den Antrag auf eine Erstausstattung bis dahin zu bescheiden, sonst geht es ans Sozialgericht.

Diese Frist hat das JC wie zu befürchten war fruchtlos verstreichen lassen.






Fazit: JC zahlt -wie zu befürchten war- nicht, sondern lässt zuerst monatelang liegen und verlangt nun Monate später Nachweise, die entweder bereits vorliegen, unerbringlich sind oder mE nicht leistungsrelevant sind. Wie würdet Ihr auf das obige Schreiben des JC reagieren?

Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Fettnäpfchen

rioreisender

Zitat von: rioreisender am 30. Juni 2022, 18:57:08Ich verstehe trotzdem nicht, wo Du aus dem §17 SGB 1 ableitest, dass über die Genehmigung zum Umzug wie schnell auch immer zu entscheiden ist. Kannst Du das bitte nochmal erklären? Danke!  :bye:
Ich denke du liest das am besten selbst nach, anscheinend ist meine Erklärung nicht verständlich: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html >
Zitat(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,

Bei den Zitaten den Button "erweitern" drücken!
Meine Meinung ist rot markiert.
Zitat von: rioreisender am 01. Juli 2022, 11:44:17Hieraus ist ersichtlich, dass Sie wiederholt auf Aufforderungen zur Mitwirkung nicht reagiert haben. So gaben Sie z.B. an, Ihren Hausrat bei einem Wohnungsbrand im Jahr 2013 verloren zu haben und stellten die Behauptung auf, dass damit Ihr Antrag bearbeitungsreif sei.

*** Falsch, ich gab an: "Totalverlust meines Hab und Guts infolge eines Hausbrandes"
Hausrat vs dein Totalverlust ist Haarspalterei da im Antrag erkennbar ist was du neu brauchst.
Es dürfte Ihnen jedoch vollkommen klar sein, dass der bloße Vortrag hier natürlich nicht ausreichend ist. Sie wurden daher aufgefordert, hierzu entsprechende Nachweise beizubringen (Aufforderung zur Mitwirkung vom 08.06.2022 mit folgendem Inhalt (auszugsweise): "Sie haben die Kosten für eine Wohnungserstausstattung beantragt.

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf eine Erstausstattung besteht. Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- Übersenden Sie bitte die vollständigen (Unter-)Mietverträge aller Wohnungen, die Sie nach dem Brand im Jahr 2013 bewohnt haben!

*** Warum sollte das für die Erstausstattung relevant sein? Grundsatz Datensparsamkeit?
Hier will das JC überprüfen ob du nach dem Brand eine Erstausstattung beantragt/bewilligt bekommen hast. Datensparsamkeit passt da nur bedingt. Die Ausnahme wäre wenn du schon seit vor dem Brand beim selben JC und zwar ununterbrochen Kunde warst. Denn dann würden alle Zeiträume abgedeckt sein und evtl.- Anträge beim JC vorliegen.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, können Sie diese fotografieren und per Mail übersenden oder einscannen und bei jobcenter.digital hochladen. Achten Sie dabei bitte auf eine gut lesbare Qualität.

*** Der war gut. Fotos, Einscannen, Mail und Internet sind nach Ansicht des JC also komplett kostenlos?
Da steht nichts von kostenlos sondern "Um unnötige Kosten zu vermeiden"
- Reichen Sie bitte Nachweise über den Wohnungsbrand und dessen Umfang ein!

*** Schwachsinn wird durch Wiederholungen nicht sinnvoller, siehe oben, ich gab an: "Totalverlust meines Hab und Guts infolge eines Hausbrandes"
Das ist kein Nachweis sondern ein Behauptung und die will das JC anhand der angeforderten Schriftstücke überprüfen. "Brandsachen" werden mindestens 30 Jahre gespeichert.
Sofern Ihnen hierzu nichts mehr vorliegen sollte, wenden Sie sich bitte an den Hauseigentümer oder Verwalter und lassen Sie sich dort die entsprechenden Nachweise aushändigen!
- Geben Sie bitte an, welche Gegenstände Ihnen genau fehlen! Bitte reichen Sie diese bis 25.06.2022 ein."

*** Die Liste liegt dem JC zwischenzeitlich vor. Im übrigen dürfte der im Antrag verwendete Begriff "Totalverlust" hinreichend definiert sein.
Dann weise Sie darauf hin das nachgereicht wurde und Totalverlust sagt dem JC nicht was du benötigst.

Trotz Fristablaufs ist hier bis zum heutigen Tage kein Posteingang zu verzeichnen.

Auch zur vollständigen Kostenübernahme Ihrer alten Wohnung und zur Prüfung einer möglichen Gewährung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung Ihrer neuen Wohnung haben Sie bereits Post bekommen. Die Umzugsgenehmigung ist allerdings grundsätzlich ohnehin entbehrlich, da Ihnen zum einen verfassungsmäßig das uneingeschränkte Wahlrecht Ihres Wohnsitzes zusteht und zum anderen der Mietvertrag bereits unterzeichnet wurde und somit unumstößlich ist.
Das habe ich befürchtet. Wenn du ohne "Zusicherung zum Umzug" innerhalb des selben Zuständigkeitsbereiches umgezogen bist zahlt das JC nur die KdUH die es in der alten Whg bezahlt hat. So ist da gesetzlich geregelt. Die Ausnahme wäre wenn du den Antrag vor Unterschrift des MV gestellt hast und das JC das "Treuwidrig verzögert" hat.
Zudem ist weiterhin unklar, ob der Umzug tatsächlich erforderlich war. Folgende Unterlagen werden hierzu noch benötigt (Auszug aus dem Mitwirkungsschreiben)

"- Teilen Sie bitte mit, aus welchen Gründen Sie im Dezember 2021 umgezogen sind und belegen Sie Ihre Angaben in geeigneter Weise! Geben Sie bitte auch an, warum Sie den Umzug bei Ihrem alten Jobcenter nicht rechtzeitig angezeigt und die entsprechende Genehmigung beantragt haben!
Beim alten heißt das du nicht lückenlos beim jetzigen JC warst und das habe ich etwas weiter oben angesprochen
und das mit der Genehmigung direkt oberhalb dieses Textes.

*** Eine glatte Falschbehauptung, möglicherweise sogar bewusste Tatsachenverdrehung des JC. Tatsache ist, dass dem JC bekannt war und ist, dass ein Umzug wegen Kündigung des Hauptmietvertrages erforderlich war.
Wenn das dem JC bekannt war dann verweise auf die Schriftstücke die du Ihnen übersandt hast in der Akte zu finden sind. Natürlich mit der Datumsangabe dieser Schriftstücke damit das JC sich nicht rausreden kann, gilt auch für oben erwähnte Sachen die dem JC vorliegen, alternativ einfach nochmal Kopien davon beifügen.
- Übersenden Sie bitte die Kündigungsbestätigung des Vermieters, also des Eigentümers oder Verwalters Ihrer letzten Wohnung!
- Übersenden Sie bitte eine nicht unkenntlich gemachte Kopie des neuen Mietvertrages!"

*** Name und Bankverbindung des privaten Vermieters wurden geschwärzt. Beim JC eine Begründung verlangen, wieso seiner Ansicht nach diese Angaben leistungsrelevant sind?
Kannst du, aber wundere dich nicht wenn es sich noch mehr verzögert.
Außerdem würde ich durch die Angabe dieser personenbezogenen Daten doch einen Datenschutzverstoß begehen.

Ausserdem wer weiß schon was du alles geschwärzt hast und das Datenschutzrechtlich in Verb. mit den Forderungen des SGB 2 nicht zuviel war. Klar die Kontodaten des VM gehen die nichts an; und auch da gibt es eine Ausnahme.

> Es handelt sich hierbei NICHT um die Kündigung des Hauptmieters, also Ihres Unter-Vermieters, oder eine Bestätigung von ihm, sondern ausschließlich um die Bestätigung des Eigentümers oder Verwalters, also des eigentlichen Vermieters.
Das ist für mich nicht klar. Du warst doch der Untermieter? oder habe ich gerade einen Denkfehler?
Wenn es so war ist der Hauptmieter dein Vertragspartner und dann ist die Kündigung von Ihm an Dich vorzulegen. Für Daten Dritter also der Kündigung des Hauptmieters von seinem Vermieter hat das JC keinen Anspruch. Eine Ausnahme könnte sein das hier ein Verdacht von JC Seite besteht das es anders war und du aus Ihrer Sicht Sozialleistungen erschleichen wolltest. Da hätte sie aber andere Wege die vllt. auch noch kommen.

> Da der Vermieter auf Ihrer eingereichten Vertragskopie nicht erkennbar ist und man auch nicht sehen kann, ob der Vertrag von ihm unterschrieben wurde, ist er für das Jobcenter nicht verbindlich.

*** Selbstverständlich ist erkennbar, dass der Vertrag vom Vermieter unterschrieben wurde. Mietverträge können im übrigen auch mündlich geschlossen werden. Beim JC eine Begründung darüber verlangen, wieso seiner Ansicht nach die Erkennbarkeit des privaten Vermieters leistungsrelevant ist?
Wenn die Unterschrift erkennbar ist dann teile das dem JC mit.
Zahlungsbegründende Dokumente müssen in ungeschwärzter Ausfertigung vorgelegt werden und dürfen auch sonst in keiner Weise manipuliert sein. Schwärzungen sind nach § 67 ff SGB X nur zulässig, wenn besonders schützenswerte persönliche Belange betroffen sind. Hierzu gehören personenbezogene Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit und Sexualleben.
auch hier gilt wer weiß was du ..und ob nicht zuviel geschwärzt hast.
Ihre Leistungsvorgänge werden bearbeitbar sein, wenn alle aufgeführten Fragen beantwortet und Nachweise erbracht sind.

Überdies beachten Sie bei Ihren Fristsetzungen bitte die gesetzlichen Regelungen!

Eine Frist von 5 Kalendertagen, in denen zwei arbeitsfreie Wochenendtage enthalten sind, entbehrt jeder Grundlage.

*** Eine glatte Falschbehauptung, möglicherweise sogar bewusste Tatsachenverdrehung des JC. Das JC wurde nachweislich mehrfach um Bearbeitung gebeten, zuletzt wurde am 15.06.2022 eine Frist 22.06.2022 gesetzt,  den Antrag auf eine Erstausstattung bis dahin zu bescheiden, sonst geht es ans Sozialgericht.

Diese Frist hat das JC wie zu befürchten war fruchtlos verstreichen lassen.
Sieh das als Hinweis das nächst mal 10 o. 14 Tage mit Postlaufzeit zu verwenden.

Wer einen Rechtschreibfehler findet darf ihn behalten  :zwinker:

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

rioreisender

@Fettnäpfchen:
Danke für Deine Meinung, aber Du antwortest auf Fragen, die ich nicht gestellt habe, andere bleiben dafür leider offen. Du darfst mir glauben, dass ich es selbst schaffe, den 17 SGB I zu finden.  :clever:

@alle
Ich kann verstehen, wenn Ihr keine Lust habt, den obigen Sermon des JC zu lesen.
Daher kurze Zusammenfassung:


*** das Jobcenter reagiert nach Androhung eA Sozialgericht das erste Mal seit Monaten(!) überhaupt

*** das Jobcenter verlangt die um Name und Bankverbindung des Vermieters ungeschwärzte Fassung des aktuellen Mietvertrages

*** ohne Angabe des Namens des Vermieters ist der Mietvertrag für das Jobcenter "nicht verbindlich"

*** das Jobcenter verlangt Monate nach Antragstellung nun die völlig ungeschwärzten Fassungen sämtlicher Mietverträge nach dem Brand

*** das Jobcenter verlangt nach Totalverlust von Hab und Gut eine Liste "welche Gegenstände Ihnen genau fehlen!" (für Erstausstattungen gilt in Berlin eine Pauschale)


Spoiler: Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt in zwei Rundschreiben von September 2020 und Juni 2021 an die Geschäftsleitungen der Jobcenter völlig klar, dass Name und Bankverbindung des Vermieters nicht leistungsrelevant sind und die Erhebung dieser Daten deshalb einen Datenschutzverstoßdarstellt. Bereits das Verlangen nach diesen Angaben stellt einen Datenschutzverstoß dar, so der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Ich habe nun die Geschäftsleitung des JC angeschrieben und unter Fristsetzung von einer Woche aufgefordert, mir die jeweilige gesetzliche Grundlage für seine Auffassungen zu nennen. Bei fruchtlosem Fristablauf erfolgt Darstellung des Sachverhalts an den Bundesdatenschutzbeauftragten.

Außerdem habe ich das JC aufgefordert, sämtliche widerrechtlich erhobenen und nicht leistungsrelevanten Daten zu vernichten und mir die Vernichtung schriftlich zu bestätigen.

Schauen wir mal.  :grins:
Meine Beiträge stellen ausnahmslos meine laienhafte Meinung dar, rechtlich verbindliche Aussagen können daraus in keinem Fall abgeleitet werden. Für eine rechtlich verbindliche Aussage wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Fettnäpfchen

rioreisender

Zitat von: rioreisender am 01. Juli 2022, 18:44:37Danke für Deine Meinung, aber Du antwortest auf Fragen, die ich nicht gestellt habe, andere bleiben dafür leider offen.
Ich habe so geantwortet wie ich es für richtig und zielführend halte da ich nicht will das du beim JC "aufläufst".
Durch die Erfahrung die ich hier im Forum gesammelt habe habe ich mir vorgestellt wie das von JC Seite aus weitergehen kann aufgrund dessen was zum nachlesen war.

Wenn es dir nicht hilft kann ich es nicht ändern. Ich bin ja auch nur ein Laie allerdings habe ich versucht "mein Bestes" für dich zu geben.


Ein schönes WE
FN
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