JC hat Betrag überwiesen, aber Konto war gesperrt wegen Schulden. Was geht nun?

Begonnen von PaulHilft, 29. Juni 2022, 20:06:30

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Chris_Me_46

Hallo zusammen!

Ich melde mich mal an dieser Stelle und lasse gerne mal meine eigenen Erfahrungen in dieser Angelegenheit einfließen.

Also grundsätzlich sind soziale Leistungen, die vom Job-Center stammen, zunächst mal vor Pfändungen geschützt; weil die Höhe der Leistungen vom Job-Center meist im pfändungsfreien Bereich liegen. Das Problem hierbei liegt am alten Bankkonto, das kein P-Konto war. Hier handelte es sich um ein normales Giro-Konto, evtl. mit Dispo-Rahmen; welches ja leider in deinem Fall im MINUS steht, wegen Überziehung; falls ich das so richtig verstanden habe.

Bei einer Konto-Pfändung ist die Bank bei einem normalen Giro-Konto zunächstmal dazu verpflichtet, das Geld ein-zu-behalten!

Mit deinem aktuellen Bewilligungs-Bescheid vom Job-Center als Nachweis kannst du bei Gericht einen Freistellungs-Antrag stellen. In der Regel bekommst du sofort vom Gericht die Freistellung deiner Leistungen vom Job-Center genehmigt / erhälst einen Beschluss auf Auszahlung deiner Leistungen und damit kannst du dann zu deiner alten Bank gehen, legst denen den Freistellungs-Bescheid oder bzw. Beschluss auf Herausgabe der sozialen Leistungen vor und dann bekommst du deine kompletten Leistungen ausgezahlt. Mit deinem Geld kannst du dann zu deiner neuen Bank mit deinem neuen P-Konto gehen, zahlst dort dann dein Geld ein und brauchst dir keine weiteren Sorgen zu machen. Wichtig ist nur, dass du dem Job-Center deine neuen Konto-Daten mitteilst, damit das Geld bzw. deine Leistungen in Zukunft auf dein P-Konto gehen. Dort kannst du dann immer wieder im Rahmen deines Pfändungsfreien Betrages in Höhe von 1.340 Euro (Stand ab dem 01.07.2022) bis zu 3 Monate drüber verfügen. Hast du irgendwelche Unterhalts-Verpflichtungen, dann steigt der Pfändungsfreie Betrag gemessen an deinen Unterhalts-Verpflichtungen laut Düsseldorfer Tabelle (Aktueller neuer Stand seit 01.07.2022).

Bei einem P-Konto kannst du sogar Überweisungen tätigen, Daueraufträge einrichten, mit deiner Konto-Karte dir am Automaten Geld auszahlen lassen, Konto-Auszüge ausdrucken und sogar Online-Banking betreiben (bei Antragstellung bei deiner Bank für´s Online-Banking).

Die Höhe des aktuellen Pfändungs-Frei-Betrages liegt derzeit aktuell bei 1.340 Euro (Aktueller Stand ab 01.07.2022!) (Ohne Unterhaltsverpflichtungen!)!

Laut meinem aktuellen Kenntnis-Stand, kann man bei einem P-Konto - aktuell seit dem 01.07.2022 - sein Geld bis zu 3 Monate liegen lassen und sich sogar einen kleinen Betrag ansparen, um sich z.B. eine neue Waschmaschine anschaffen zu können oder das Geld für eventuelle Reparaturkosten ansparen zu können oder wer weiß für sonst was.
Mir ist es klar, dass man sich bei Alg-II-Bezug (bzw. bei Hartz IV) kaum irgendwas auf Seite sparen kann. Mir geht es da leider auch nicht anders! Und ich denke mal, da geht es vielen so!?

Die Pfändungs-Frei-Beträge der Düsseldorfer Tabelle gelten allerdings nur für ganz normale Verbraucher- bzw. Konsum-Schulden und nicht bei Unterhalts-Zahlungs-Verpflichtungen. Laut meinem Kenntnis-Stand könnte & dürfte die Unterhalts(Vor-)Schuss-Kasse sogar schon ab 850,-€ das Geld wegpfänden. Dafür sollte vorsichtshalber auch je-nach-dem bei Gericht ein Freistellungs-Antrag zur Herausgabe der sozialen Leistungen gestellt werden; sollte die Unterhalts-(Vorschuss-)Kasse schon ab 850,-€ pfänden. Nach Bewilligung durch das Amtsgericht sollte der Beschluss der Unterhalts-(Vorschuss-)Kasse vorgelegt werden. Am besten wäre es, wenn man bei Unterhalts-Verpflichtungen vorsichtshalber die Unterhalts-(Vorschuss-)Kasse über die aktuelle wirtschaftliche Situation informiert und sich irgendwie gütig einigt.

Ich weiß allerdings nicht, ob bei dir irgendwelche Unterhalts-Verpflichtungen vorliegen. So hast du aber schonmal einige Infos, sollte es doch bei dir zutreffen.

Sorry, dass ich so viel geschrieben habe, aber ich hoffe, ich konnte dir mit meinen Infos, Erfahrungen & Erkenntissen irgendwie weiterhelfen.

All das, was ich zuvor geschrieben habe, habe ich selbst durch und befinde mich selbst schon seit ca. 3 Jahren im Regel-Insolvenz-Verfahren (für ehemals Selbstständige; also kein privates Verbraucher-Insolvenz-Verfahren). Nach der neuen Gesetz-Gebung habe ich sogar die Möglichkeit bzw. die Chance, meine Insolvenz für eine Dauer von normalerweise 6 Jahren unter bestimmten Umständen auf 3 Jahre zu verkürzen.

So, das sollte es von mir gewesen sein! Ich hoffe, es war dir bzw. euch nicht zu viel, was ich hier geschrieben habe!?

LG sendet euch

Chris-Me-46

jens123

"Für Leistungen wie:

    Sozialleistungen vom Arbeitslosengeld
    Sozialhilfe
    Wohngeld
    Kindergeld

gilt eine 7 Tage Frist. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Einkünfte dieser Leistungen von Ihrem Konto abheben." https://www.schuldnerberatung-diskret.de/kontopfaendung

Das ist seit Jahren so. Wenn die 7 Tage um sind, ist auch das Geld weg! Sofortiges Handeln deshalb erforderlich.

Jeder, der eine Kontopfändung bekommt, muss als Erstes begreifen, dass diese Konto für alle Zeiten nicht mehr nutzbar ist, weshalb SCHNELLSTENS ein neues Konto eröffnet werden muss (falls man nur eines hat). Vorallem ist sicher zu stellen, dass kein Cent mehr dort eingeht, woher auch immer.