Mehrbedarf Behinderung

Begonnen von Junebug, 05. Juli 2022, 12:31:42

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Junebug

Hallo,

ich mache eine Umschulung (aufgrund meiner Behinderung). Mehr als ein Jahr lang bekam ich die 35% Mehrbedarf nach SGB II §21 (4) vom Jobcenter gezahlt. Das sogar unaufgefordert ohne Antrag, ich hatte nach Beginn der Umschulung auf meinem Bescheid den Mehrbedarf entdeckt, der mir scheinbar automatisch gewährt wurde.

Nun bin ich umgezogen und ein anderes JC ist zuständig. Die neue Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung entpuppte sich als sehr schwieriger Mensch und weigert sich bisher den Mehrbedarf zu gewähren. Sie möchte das "prüfen", allerdings stellt sie sich seitdem tot.

Hat hier jemand Erfahrung damit und kann mir einen Tipp geben, wie ich mich nun am besten verhalten soll?

PetraL

Zitat von: Junebug am 05. Juli 2022, 12:31:42Die neue Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung entpuppte sich als sehr schwieriger Mensch und weigert sich bisher den Mehrbedarf zu gewähren. Sie möchte das "prüfen", allerdings stellt sie sich seitdem tot.
1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass du deinen Mehrbedarf beim neuen JC beantragt hast und dieser schriftlich (per Bescheid oder Ablehnungsbescheid) abgelehnt wurde?
2. Vermute ich richtig, dass du gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt hast, sich darauf hin aber noch nichts weiter getan hat ("tot-Stellen" der SB)?
Das JC hat - leider - 3 Monate Zeit, deinen Widerspruch zu prüfen.
Notfalls kannst du einen "Eilantrag" (Einstweilige Anordnung/Eilverfahren) bei dem jetzt zuständigen Sozialgericht einreichen.
Dazu gibt es hier im Forum schon Einiges, vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter?

Hary

Aus eigener Erfahrung würde ich dir dazu raten den Widerspruch bzw. das Anliegen einen Juristen tätigen zu lassen. Solche Dinge mit Zuschüsse sind zum einen bei den Jobcenter oft kompliziert weil der tatsächliche Bedarf oft Einzelfall abhängig ist und sich die Sachbearbeiter da schwer tun, alleine schon weil sie keine Mediziner sind und es nicht einschätzen können.

Meine Exfrau hatte eine Stoffwechsel Erkrankung und einen nachgewiesenen Mehrbedarf von rund 500 Euro im Monat. Dieser Nachweis erfolgte aufgrund von Gutachtern und Leitwerte der Krankenkasse sowie andere Stellen. Das Jobcenter hatte eben den erlaubten Mehrbedarf von glaube 70 Euro bewilligt, mehr konnten die nicht. Das Sozialgericht hat geurteilt das die von diversen Stellen angegeben 500 Euro bewilligt werden müssen und darüber hinaus monatlich zusätzlich die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten für Ernährung (abzüglich der Summe die im Satz bereits enthalten sind).

Dabei muss erwähnt werden das sie wirklich nichts essen durfte was nicht im speziellen Versand bestellt wurde, weil sie nur feste Mengen an Eiweiß essen durfte, darüber hinaus hätte zu irreversiblen Hirnschäden geführt.

Also nimm dir am besten einen Anwalt, der wird das sauber durchführen können.

Flip

Naja, ich denke, einen per Gesetz nicht in der Höhe bestimmten Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung, noch dazu in einem seltenen Fall der Phenylketonurie durchzusetzen, ist was anderes als ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II. Da muss eigentlich nur nachgewiesen werden, dass a) eine Behinderung vorliegt und b) die Umschulung eine Reha-Maßnahme ist.

Ratlos

Was mich bei dem Antrag auf Mehrbedarf stört ist, dass man sich gegenüber seinem Arzt und den ganzen Mitarbeitern als H 4 outen muss obwohl die Erkrankung mehrfach fachärztlich seit Jahren bestätigt ist.

Flip

Es geht dem TE um einen MB wg. Behinderung und gleichzeitiger Reha-Maßnahme. Man muss sich weder outen noch sonstwas. Das ist alles am Thema vorbei.

PetraL

Zitat von: Ratlos am 06. Juli 2022, 15:04:05Was mich bei dem Antrag auf Mehrbedarf stört ist, dass man sich gegenüber seinem Arzt und den ganzen Mitarbeitern als H 4 outen muss obwohl die Erkrankung mehrfach fachärztlich seit Jahren bestätigt ist.
So what? ALGII zu beziehen ist keine "Schande" - weshalb sollte das ein Problem sein, sich da zu "outen"???
Und bei dem TE war der Mehrbedarf ja bisher immer gewährt worden - nur der/die "Neue" tut sich damit schwer ...

Zitat von: Flip am 06. Juli 2022, 14:33:22ist was anderes als ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II
Seh ich auch (immer noch) so. Sollte eigentlich sonnenklar und easy sein ... - Betonung liegt auf "sollte"  :zwinker:

violet

Zitat von: Junebug am 05. Juli 2022, 12:31:42entpuppte sich als sehr schwieriger Mensch und weigert sich bisher den Mehrbedarf zu gewähren. Sie möchte das "prüfen", allerdings stellt sie sich seitdem tot.
ist wohl eine von denen die meinen sie können in ihrer position den allmächtigen spielen
eine gerichtliche erinnerung an die geltenden gesetze würde wunder wirken und sie dazu animieren das nächste mal wenn es um deine angelegenheiten geht von ihrem hohen ross runterzukommen

Zitat von: violet am 07. Juli 2022, 00:06:17ist wohl eine von denen die meinen sie können in ihrer position den allmächtigen spielen
eine gerichtliche erinnerung an die geltenden gesetze würde wunder wirken und sie dazu animieren das nächste mal wenn es um deine angelegenheiten geht von ihrem hohen ross runterzukommen
Oder aber, die neue Sachbearbeiterin möchte schlicht und ergreifend anspruchsbegründende Nachweise, bevor Sie den MB zahlt.
Das ist übrigens völlig legitim.
Und Sie kann schon mal gar nichts dafür, dass es zuvor anscheinend laut TE nie geprüft wurde.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

PetraL

Zitat von: Junebug am 05. Juli 2022, 12:31:42ich mache eine Umschulung (aufgrund meiner Behinderung)
Zitat von: Nö am 07. Juli 2022, 07:22:08Und Sie kann schon mal gar nichts dafür, dass es zuvor anscheinend laut TE nie geprüft wurde.
Vielleicht hat auch der/die/divers vorherige(r) SB die Erfüllung der Bedingungen aus den Unterlagen für diese Umschulung ersehen können und mitgedacht? Auch beim JC soll es ja durchaus Leute mit gesundem Menschenverstand geben?
Das (noch einmal) genauer zu "prüfen" wäre ja auch ok - wenn sich dadurch nicht eine längere erhebliche Leistungsminderung ergeben würde!
Gerade in der aktuellen Situation sind auf einmal 35% weniger auf dem Konto für viele eine absolute Katastrophe!!!  :sad:
Die erforderlichen Unterlagen hat TE vermutlich eingereicht, das Problem ist hier wohl eher die erhebliche Bearbeitungsdauer (stellt sich "tot").
Und die Frage, die sich dadurch stellt ist doch: Wie kann man dem JC "Dampf" machen, damit es schneller vorangeht (als diese 3 Monate oder wieviel auch immer)?



Flip

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2022, 11:39:12Und die Frage, die sich dadurch stellt ist doch:

Also, die Frage, die sich mir stellt, ist: von welcher Zeitspanne reden wir denn? Denn mit

Zitat von: PetraL am 07. Juli 2022, 11:39:12vermutlich

kann man nicht arbeiten.

PetraL

Zitat von: Flip am 07. Juli 2022, 14:20:20Also, die Frage, die sich mir stellt, ist: von welcher Zeitspanne reden wir denn? Denn mit
Dafür wäre es höchst hilfreich, wenn TE diese Fragen beantworten würde:
Zitat von: PetraL am 05. Juli 2022, 13:43:02
Zitat von: Junebug am 05. Juli 2022, 12:31:42Die neue Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung entpuppte sich als sehr schwieriger Mensch und weigert sich bisher den Mehrbedarf zu gewähren. Sie möchte das "prüfen", allerdings stellt sie sich seitdem tot.
1. Gehe ich richtig in der Annahme, dass du deinen Mehrbedarf beim neuen JC beantragt hast und dieser schriftlich (per Bescheid oder Ablehnungsbescheid) abgelehnt wurde?
2. Vermute ich richtig, dass du gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt hast, sich darauf hin aber noch nichts weiter getan hat ("tot-Stellen" der SB)?
Das JC hat - leider - 3 Monate Zeit, deinen Widerspruch zu prüfen.
Notfalls kannst du einen "Eilantrag" (Einstweilige Anordnung/Eilverfahren) bei dem jetzt zuständigen Sozialgericht einreichen.
Dazu gibt es hier im Forum schon Einiges, vielleicht hilft dir das ja ein bisschen weiter?
So ganz ohne Infos zum bisherigen Ablauf ist da natürlich schwer was zu raten ...  :sad: